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   BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07   

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https://dejure.org/2010,1517
BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07 (https://dejure.org/2010,1517)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - X ZR 122/07 (https://dejure.org/2010,1517)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07 (https://dejure.org/2010,1517)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 650 BGB
    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe des Auftragsumfangs im Falle einer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 650, 313 Abs. 3 S. 2, Abs. 2, 631 Abs. 1
    Keine Anwendbarkeit von § 650 BGB bei Überschreitung der Kostenangabe des Unternehmers aufgrund unzutreffender Angaben des Bestellers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des § 650 BGB bei Überschreitung einer Kostenangabe des Unternehmers aufgrund unzutreffender Angaben über den Umfang des herzustellenden Werks durch den Besteller

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenanschlagüberschreitung

  • rewis.io

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe des Auftragsumfangs im Falle einer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche

  • rewis.io

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe des Auftragsumfangs im Falle einer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des § 650 BGB bei Überschreitung einer Kostenangabe des Unternehmers aufgrund unzutreffender Angaben über den Umfang des herzustellenden Werks durch den Besteller

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendung des § 650 BGB bei Überschreitung einer Kostenangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenüberschreitung bei unzutreffenden Angaben des Bestellers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenanschlag wegen falscher Angaben des Bestellers zu niedrig: Kein Kündigungsrecht! (IBR 2011, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 989
  • MDR 2011, 419
  • NZBau 2011, 290
  • WM 2011, 1726
  • BauR 2011, 1034
  • ZfBR 2011, 343
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 25.03.2009 - XII ZR 75/06

    Begriff des gesetzlichen Richters; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Änderung der

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Dem steht auch nicht die von der Beklagten erwähnte Entscheidung des XII. Zivilsenats vom 25. März 2009 entgegen (XII ZR 75/06, NJW-RR 2009, 1220).

    Soweit der XII. Zivilsenat dort angenommen hat, dass selbst bei Einverständnis der Parteien eine Entscheidung durch den Einzelrichter nicht in Betracht kommt, wenn die erstinstanzliche Entscheidung nicht von einem Einzelrichter erlassen worden war, betrifft dies die Entscheidung auf der Grundlage von § 526 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (BGH, Urteil vom 25. März 2009 - XII ZR 75/06, NJW-RR 2009, 1220 Rn. 17).

    Ansonsten nimmt auch der XII. Zivilsenat ausdrücklich an, dass im Einverständnis der Parteien anstelle des Kollegiums grundsätzlich ein Einzelrichter der gesetzliche Richter im Berufungsverfahren sein kann (BGH, Urteil vom 25. März 2009 - XII ZR 75/06, NJW-RR 2009, 1220 Rn. 17).

    Dass der XII. Zivilsenat die im dortigen Fall erhobene Besetzungsrüge gleichwohl als begründet erachtet hat, hat an der Besonderheit gelegen, dass die Auswahl des Einzelrichters nach einem Geschäftsverteilungsplan erfolgt war, der nicht den Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entsprochen hatte, was selbst bei Einverständnis der Parteien nicht mehr dazu führen konnte, dass der im konkreten Fall nicht berufene Einzelrichter noch zum gesetzlichen Richter werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2009 - XII ZR 75/06, NJW-RR 2009, 1220 Rn. 16 und 17).

  • BGH, 23.10.1972 - VII ZR 50/72

    Ausschluß der ordentlichen Kündigung eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Der Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, dass die irrige Annahme des Bestellers, das Werk zu dem vom Unternehmer veranschlagten Preis erhalten zu können, nicht als Motivirrtum unbeachtet bleiben darf, weil die Ursache für diesen Irrtum letztlich im Bereich des Unternehmers liegt, mag dieser sie auch nicht im Sinne des § 276 BGB zu vertreten haben (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1972 - VII ZR 50/72, BGHZ 59, 339 sub II.1; MünchKomm./Busche, BGB, 5. Aufl., § 650 Rn. 1).

    Es handelt sich um eine Sonderregelung der Folgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wobei die Geschäftsgrundlage in dem im Kostenanschlag zum Ausdruck gekommenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, zwischen dem vom Unternehmer zu erbringenden Werk und seiner für diese seine Leistung kalkulierten Vergütung, zu sehen ist (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1972 - VII ZR 50/72, BGHZ 59, 339 sub II.1; Staudinger/Peters, aaO Rn. 18; kritisch: MünchKomm./Busche, aaO Rn. 2).

    § 650 BGB ist damit nicht anwendbar, wenn der Unternehmer (etwa der Architekt) einen Kostenanschlag über von Dritten zu erbringende Leistungen erstellt (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1972 - VII ZR 50/72, BGHZ 59, 339 sub II.2).

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Denn nicht nur der Umfang der Verurteilung, sondern auch die Zug-um-Zug-Einschränkung muss im Titel hinreichend bestimmt sein, so dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH, Urteil vom 18. September 1992 - V ZR 86/91, NJW 1993, 324, 325 sub II.1).

    Die Revision hat diesen Gesichtspunkt zwar nicht aufgegriffen, es handelt sich insoweit aber um einen von Amts wegen zu beachtenden Mangel des Urteils (BGH, Urteil vom 18. September 1992 - V ZR 86/91, NJW 1993, 324, 325 sub II.1; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 557 Rn. 8).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 54/97

    Vergütungsanspruch des Subunternehmers für die Erstellung einer Software

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Weil die Ursache für die Kostenüberschreitung aus der Risikosphäre der Beklagten stammt, hat ihr auch nicht das Recht zugestanden, den Vertrag nach § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage zu kündigen (vgl. zum Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Kostenüberschreitung: Senat, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 54/97, NJW-RR 2000, 1219 Rn. 18 f.).

    Besteht jedoch eine Verständigung und damit ein beiderseitiges Einverständnis mit einer bestimmten Auftragssumme oder einer bestimmten Obergrenze für die Auftragssumme, kann dieser zum Vertragsinhalt erhobene Umstand nicht zugleich bloße Geschäftsgrundlage der Einigung sein (Senat, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 54/97, NJW-RR 2000, 1219 Rn. 16).

  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Eine im Hinblick auf die Gesamtrechtsnachfolge nötige Änderung der unzutreffenden Parteibezeichnung erweist sich mithin nicht als Parteiwechsel, sondern kann als Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO berichtigt werden (Senat, Urteil vom 28. Juni 1994 - X ZR 44/93, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00, juris Rn. 14).

    Da die unzutreffende Bezeichnung der Partei im Rubrum des angefochtenen Urteils als offenbare Unrichtigkeit berichtigt werden kann, ist auch eine berichtigende Auslegung der Rechtsmittelschrift möglich (BGH, Urteil vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00, juris Rn. 14).

  • BGH, 06.03.1997 - VII ZR 47/96

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrages

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Vertragsparteien auf eine Preisobergrenze geeinigt haben, wird es auch Feststellungen dazu zu treffen haben, wie anhand des Vertragspreises die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen - unter Abzug ersparter Aufwendungen - abzurechnen sind (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 6. März 1997 - VII ZR 47/96, BauR 1997, 643 Rn. 13).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Das Berufungsgericht ist an die erstinstanzliche Beweiswürdigung, die es aufgrund konkreter Anhaltspunkte nicht für richtig hält, gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zwar nicht gebunden und zu einer erneuten Tatsachenfeststellung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet (BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, 318).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Denn bei den vom Kläger behaupteten und von der M. nicht erkannten unrichtigen Angaben der Beklagten über den Umfang der zu bearbeitenden Flächen wäre eine vorvertragliche Pflichtverletzung als Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch des Klägers gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 BGB nicht ausgeschlossen, da die Erteilung unrichtiger tatsächlicher Informationen selbst ohne Aufklärungspflicht eine Verletzung der im Rahmen vorvertraglicher Verhandlungen zu beachtenden Sorgfaltspflichten darstellt (BGH, Urteil vom 20. September 1996 - V ZR 173/95, juris Rn. 9).
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Die erneute Vernehmung eines Zeugen kann im Rahmen des nach § 398 Abs. 1 ZPO eingeräumten Ermessens allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Urteil vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97, juris Rn. 12).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 58/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07
    Das Berufungsgericht muss aber einen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Glaubwürdigkeit anders beurteilen oder den Beurkundungen des Zeugen eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht geben will, sie also anders verstehen oder würdigen will als die Vorinstanz (BGH, Urteil vom 15. September 2005 - I ZR 58/03, juris Rn. 23).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 44/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenhaftung der

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 10/88

    Widerruf des einmal erteilten Einverständnisses

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

  • BFH, 16.10.2009 - VIII B 346/04

    Keine Einsichtnahme des Gemeinschuldners in die finanzgerichtlichen Prozessakten

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2014 - 2 U 172/13

    Werkvertrag: Rechtsfolgen eines überschrittenen Kostenvoranschlags

    Rechtlich handelt es sich um eine Geschäftsgrundlage des Werkvertrages; § 650 BGB enthält für den Fall, dass der Kostenanschlag unrichtig ist, eine Sonderregelung der Folgen des Wegfalls dieser Geschäftsgrundlage (BGH, NJW 2011, 989; NJW 1973, 140; jurisPK-BGB/Diep, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 22 U 82/16

    Zwei Jahre älter als angegeben - Wohnhaus darf zurückgegeben werden

    Dieses erfordert bei einem Zug-um-Zug-Verhältnis nicht nur hinsichtlich der Leistung, sondern auch bezüglich der Gegenleistung einen für die Zwangsvollstreckung hinreichend bestimmten Inhalt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.12.2010, X ZR 122/07, juris).
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass nicht nur der Umfang einer Verurteilung, sondern auch die Zug-um-Zug-Einschränkung im Titel hinreichend bestimmt sein muss, so dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07, BauR 2011, 1034 Rn. 32 = NZBau 2011, 290; Urteil vom 18. September 1992 - V ZR 86/91, NJW 1993, 324, 325; Urteil vom 2. Juni 1966 - VII ZR 162/64, BGHZ 45, 287 f.).

    Zur hinreichenden Bestimmtheit müssen die Zug um Zug herauszugebenden Gegenstände im Tenor so genau bezeichnet sein, dass eine Identifizierung zumindest im Wege der Auslegung möglich ist (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07, BauR 2011, 1034 Rn. 33 = NZBau 2011, 290).

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