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   BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03   

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https://dejure.org/2004,2199
BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03 (https://dejure.org/2004,2199)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2004 - X ZR 142/03 (https://dejure.org/2004,2199)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03 (https://dejure.org/2004,2199)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweislastverteilung im Deliktsrecht bei einer Einwilligung in eine Eigentumsverletzung durch den in Anspruch Genommenen; Anspruchskonkurrenz beim Zusammentreffen eines Schadenersatzanspruchs aufgrund einer Verletzung einer vertraglich begründeten Pflicht mit einem ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 Dd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Der aus Delikt in Anspruch Genommene trägt die Beweislast für eine Einwilligung durch Werkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast für die Einwilligung in eine Eigentumsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsverletzung im Zusammenhang mit Werkleistungen: Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Baumschulen-Fall (Beweislast für erlaubte Eigentumsverletzung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast bei Eigentumsverletzungen im Zusammenhang mit Werkleistungen (IBR 2005, 1142)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 172
  • MDR 2005, 675
  • VersR 2005, 282
  • DB 2005, 333 (Ls.)
  • BauR 2005, 447 (Ls.)
  • BauR 2005, 96
  • ZfBR 2005, 176
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63

    Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, handelt es sich bei dem Zusammentreffen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund einer Verletzung einer vertraglich begründeten Pflicht mit einem Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung um eine echte Anspruchskonkurrenz, die sich aus dem gleichen Rangverhältnis von Delikts- und Vertragsrecht ergibt (z.B. BGHZ 46, 140).

    Sie sind bejaht worden, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, daß hierdurch ein Sachverhalt erschöpfend geregelt sein soll, oder wenn die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluß mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (z.B. BGHZ 46, 140; 46, 313; 47, 53; 66, 315; 96, 221), wie es etwa der Fall sein kann, wenn die Anerkennung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs die durch ein gesetzliches Erfordernis einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eröffnete Möglichkeit des Unternehmers vereitelte, zunächst selbst für die Beseitigung eines Werkmangels Sorge zu tragen.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Erst wenn das Berufungsgericht insbesondere entschieden hat, ob Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des erstinstanzlichen Tatrichters begründet sind, wofür die Sicht des Berufungsgerichts maßgeblich ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.2004 - V ZR 104/03, NJW 2004, 2152), kann das Revisionsgericht sich mit dieser Frage nach Maßgabe der für das Revisionsverfahren geltenden Bestimmungen beschäftigen und eine Rechtskontrolle insoweit vornehmen (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Erst wenn das Berufungsgericht insbesondere entschieden hat, ob Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des erstinstanzlichen Tatrichters begründet sind, wofür die Sicht des Berufungsgerichts maßgeblich ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.2004 - V ZR 104/03, NJW 2004, 2152), kann das Revisionsgericht sich mit dieser Frage nach Maßgabe der für das Revisionsverfahren geltenden Bestimmungen beschäftigen und eine Rechtskontrolle insoweit vornehmen (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Sie sind bejaht worden, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, daß hierdurch ein Sachverhalt erschöpfend geregelt sein soll, oder wenn die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluß mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (z.B. BGHZ 46, 140; 46, 313; 47, 53; 66, 315; 96, 221), wie es etwa der Fall sein kann, wenn die Anerkennung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs die durch ein gesetzliches Erfordernis einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eröffnete Möglichkeit des Unternehmers vereitelte, zunächst selbst für die Beseitigung eines Werkmangels Sorge zu tragen.
  • BGH, 25.06.1953 - IV ZR 20/53

    Pflicht des Pkw-Verkäufers zur Aushändigung des Kfz-Briefs

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Es ist - wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist - seit langem anerkannt, daß denjenigen, der das Eigentum eines anderen verletzt hat, die Beweislast trifft, wenn er ein Recht zur Verletzung behauptet (z.B. BGH, Urt. v. 25.06.1953 - IV ZR 20/53, LM Nr. 1 zu § 823 BGB).
  • BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Sie sind bejaht worden, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, daß hierdurch ein Sachverhalt erschöpfend geregelt sein soll, oder wenn die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluß mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (z.B. BGHZ 46, 140; 46, 313; 47, 53; 66, 315; 96, 221), wie es etwa der Fall sein kann, wenn die Anerkennung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs die durch ein gesetzliches Erfordernis einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eröffnete Möglichkeit des Unternehmers vereitelte, zunächst selbst für die Beseitigung eines Werkmangels Sorge zu tragen.
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Denn hier hat als Anspruchsteller der Besteller, der einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer sich aus dem Werkvertrag ergebenden Pflicht geltend macht, erst einmal darzutun und im Bestreitensfalle zu beweisen, daß der behauptete Werkvertrag zustande gekommen ist (z.B. BGHZ 61, 118).
  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Sie sind bejaht worden, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, daß hierdurch ein Sachverhalt erschöpfend geregelt sein soll, oder wenn die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluß mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (z.B. BGHZ 46, 140; 46, 313; 47, 53; 66, 315; 96, 221), wie es etwa der Fall sein kann, wenn die Anerkennung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs die durch ein gesetzliches Erfordernis einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eröffnete Möglichkeit des Unternehmers vereitelte, zunächst selbst für die Beseitigung eines Werkmangels Sorge zu tragen.
  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65

    Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Sie sind bejaht worden, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, daß hierdurch ein Sachverhalt erschöpfend geregelt sein soll, oder wenn die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluß mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (z.B. BGHZ 46, 140; 46, 313; 47, 53; 66, 315; 96, 221), wie es etwa der Fall sein kann, wenn die Anerkennung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs die durch ein gesetzliches Erfordernis einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eröffnete Möglichkeit des Unternehmers vereitelte, zunächst selbst für die Beseitigung eines Werkmangels Sorge zu tragen.
  • BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03
    Sowohl die Beweislast des Anspruchstellers für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des vertraglichen Schadensersatzanspruchs als auch die Beweislast des Verletzers für den seinen Eingriff in das Recht des anderen rechtfertigenden Grund folgen vielmehr dem Grundsatz, wonach derjenige, der an einen bestimmten Sachverhalt eine für ihn günstige Rechtsfolge anknüpft, für deren Voraussetzungen einzustehen hat (z.B. BGHZ 113, 222; Sen.Urt. v. 11.10.1994 - X ZR 30/93, NJW 1995, 49), und sind damit gleichermaßen sachlich begründete Ausformungen ein und desselben Systems, das notwendig ist und angesichts des Fehlens einer umfassenden unmittelbaren Regelung im Gesetz entwickelt wurde, um dem Tatrichter eine entweder zur Verurteilung oder zur Klageabweisung führende Entscheidung auch dann zu ermöglichen, wenn eine entscheidungserhebliche Tatfrage im Prozeß nicht geklärt werden kann.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86

    Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 133/03

    Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer

    In einer solchen Situation muß das Revisionsgericht, so es für die Entscheidung auf die betreffende Feststellung ankommt, die Sache in der Regel an das Berufungsgericht zurückverweisen (vgl. Sen.Urt. v. 19.10.2004 - X ZR 142/03 unter II 3, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Abweichungen von diesem Grundsatz kommen nur ganz ausnahmsweise in Betracht und beschränken sich typischerweise auf Fallgestaltungen, in denen die deliktischen Ansprüche den Zweck einer für den vertraglichen Anspruch geltenden Vorschrift vereiteln und die gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, aaO; vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, NJW-RR 2005, 172 mwN).
  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Dazu gehören die Fälle, in denen durch eine fehlgeschlagene Baumaßnahme in das Bauwerk eingebrachte Sachen beschädigt werden (BGH, Urteil vom 24. April 1974 - VII ZR 114/73, NJW 1975, 1316) oder das Grundstück beschädigt wird (BGH, Urteil vom 9. März 2004 - X ZR 67/01, BauR 2004, 1798, 1799; Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Ansprüche aus Vertrags- und aus Deliktsrecht sind jeweils nach ihren Voraussetzungen, ihrem Inhalt und ihrer Durchsetzung selbständig zu beurteilen und folgen ihren eigenen Regeln (BGHZ 46, 140, 141; 101, 337, 344; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, NJW-RR 2005, 172, unter 2).

    Abweichungen von diesem Grundsatz kommen nur ganz ausnahmsweise in Betracht und beschränken sich typischerweise auf Fallgestaltungen, in denen die deliktischen Ansprüche den Zweck einer für den vertraglichen Anspruch geltenden Vorschrift vereiteln und die gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004, aaO).

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Ausnahmen kommen aber dann in Betracht, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, dass die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluss mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (vgl. BGH 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03 - zu 2 der Gründe mwN, NJW-RR 2005, 172; Palandt/Sprau 71. Aufl. Einf. v. § 823 Rn. 5) .
  • BGH, 22.07.2014 - KZR 27/13

    Stromnetznutzungsentgelt VI - Bereicherungsrechtliche Rückforderung von

    Sofern eine Handlung die Tatbestände mehrerer anspruchsbegründender Normen erfüllt, treten die daraus resultierenden Ansprüche, soweit sie auf dasselbe Ziel gerichtet sind, grundsätzlich in so genannter echter Anspruchskonkurrenz nebeneinander, mit der Folge, dass jeder Anspruch nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seiner Durchsetzung selbständig zu beurteilen ist und seinen eigenen Regeln folgt (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, NJW-RR 2005, 172; Urteil vom 16. September 1987 - VIII ZR 334/86, BGHZ 101, 337, 343 f.).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 121/17

    Verzinsung einer Geldschuld aus unerlaubter Handlung ab Fälligkeit bei Entstehung

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass es sich bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung regelmäßig um eine echte Anspruchskonkurrenz handelt mit der Folge, dass jeder Anspruch nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seiner Durchsetzung selbständig zu beurteilen ist und seinen eigenen Regeln folgt (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - VIII ZR 334/86, BGHZ 101, 337, 344; vom 17. Dezember 1991 - I ZR 212/89, BGHZ 116, 297, 300; vom 28. November 1994 - VIII ZR 44/94, IPrax 1996, 124, 125; Senatsurteil vom 17. März 1987 - VI ZR 282/85, BGHZ 100, 190, 201; BGH, Urteil vom 22. Juli 2014 - KZR 27/13, NJW 2014, 3089 Rn. 53; vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, NJW-RR 2005, 172).
  • LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer mangelhaften Werkleistung durch Setzen einer

    Denn der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag enthält bereits als solcher eine Einwilligung des Bestellers in die Einwirkung auf seine Rechtsgüter (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03 -, Rn. 2, juris; Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby (2014) BGB § 634, Rn. 170).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2014 - 4 U 49/13

    Deliktshaftung eines GmbH-Geschäftsführers: Inanspruchnahme bei fahrlässiger

    Es ist seit langem anerkannt, dass denjenigen, der das Eigentum eines anderen verletzt hat, die Beweislast trifft, wenn er ein Recht zur Verletzung behauptet (BGH LM Nr. 1 zu § 823 BGB; MDR 2005, 675; Palandt/Sprau, aaO § 823 Rn. 80).

    Demzufolge liegt die Beweislast für das Eingreifen der Einwilligung des Verletzten als Rechtfertigungsgrund beim Schädiger (BGH MDR 2005, 675; Katzenmeier in Baumgärtel/Laumen/Prütting, aaO Rn. 37).

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2009 - 15 U 100/08

    Haftung des nicht wirksam beauftragten Werkunternehmers für Schäden am Eigentum

    Im Falle der Verletzung des Eigentums des (vermeintlichen) Bestellers durch einen Unternehmer hat dieser das Bestehen eines Werkvertrages zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 172 - in Juris Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2014 - 11 U 92/13

    Reiseversicherung: Voraussetzungen der Fälligkeit eines Anspruchs des

  • LG Würzburg, 03.07.2023 - 73 O 1846/22

    Abfindungserklärung, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Störung der

  • ArbG Bonn, 06.11.2007 - 6 BV 122/07

    Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats im Bereich des Gesundheitsschutzes

  • LG Frankfurt/Main, 23.05.2023 - 7 O 264/20
  • LG Hannover, 25.06.2014 - 23 O 74/12

    Abbruchunternehmerhaftung bei Beschädigung eines Nachbargebäudes

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