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   BGH, 18.02.2003 - X ZR 151/99   

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https://dejure.org/2003,9758
BGH, 18.02.2003 - X ZR 151/99 (https://dejure.org/2003,9758)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2003 - X ZR 151/99 (https://dejure.org/2003,9758)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - X ZR 151/99 (https://dejure.org/2003,9758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsverfahren im Patentrecht bei Streitpatent über "Verfahren und Vorrichtung zur Abfallkompostierung"; Fehlende Patentfähigkeit wenn sich der Gegenstand für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt; Technisches Verfahren zur Erlangung ...

  • Judicialis

    PatG § 121 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG §§ 1 4 22 Abs. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren zur Kompostierung von Hausmüll mangels Neuheit der Patentansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 18.02.2003 - X ZR 151/99
    Die nach Eintritt der Rechtshängigkeit erfolgte Umschreibung des Streitpatents auf den Beklagten zu 1 allein ist für den Verfahrensgang ohne Bedeutung (§ 99 Abs. 1 PatG i.V.m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BGHZ 117, 144, 146 - Tauchcomputer).
  • BPatG, 15.05.2003 - 3 Ni 26/02
    Nachdem das Patent DE 36 37 393 (Streitpatent) durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2003 (X ZR 151/99) für nichtig erklärt worden war, haben die Parteien des vorliegenden Nichtigkeitsverfahrens mit Schriftsätzen vom 17. März 2003 und vom 8. Mai 2003 übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt.

    Da das Streitpatent in dem Verfahren X ZR 151/99 durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2003 in vollem Umfang für nichtig erklärt worden ist, ist auch für die im vorliegenden Nichtigkeitsverfahren zu treffende Kostenentscheidung von einem Unterliegen des Beklagten auszugehen (vgl Schulte, PatG, 6. Aufl, § 81, Rdn 171 mit Hinweis auf BGH GRUR 1960, 27 - Verbindungsklemme).

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