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   BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99   

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BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99 (https://dejure.org/2000,2107)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2000 - X ZR 154/99 (https://dejure.org/2000,2107)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - X ZR 154/99 (https://dejure.org/2000,2107)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentnichtigkeitsverfahren - Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag - Zweiwöchige Frist

  • Judicialis

    PatG 1981 §§ 110 ff. (i.d.F. des 2. PatGÄndG v. 16.07.1998)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schaltmechanismus; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Patentnichtigkeitsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1335 (Ls.)
  • GRUR 2000, 1010
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94

    "Schwimmrahmen-Bremse"; Berichtigung des Tatbestandes eines Berufungsurteils in

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99
    Unter diesen Umständen muß in Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen hinsichtlich der Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der aus verschiedenen Verfahrensgesetzen (vgl. §§ 523, 557 ZPO, §§ 125 Abs. 1, 141 VwGO) ersichtliche und vom Senat in anderem Zusammenhang auch für das vor ihm stattfindende Verfahren bereits angewandte (BGH, Beschl. v. 26.9.1996 - X ZR 17/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse) Grundsatz zurücktreten, im Rechtsmittelverfahren notfalls die für die Vorinstanz geltenden Regeln heranzuziehen.
  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99
    Nach eigener Angabe hat Patentanwalt Dr. J. den gerichtlichen Hinweis vom 23. Dezember 1999 über den verspäteten Eingang seiner Berufungsbegründung vom 10. Dezember 1999 am 28. Dezember 1999 erhalten; jedenfalls damit war das behauptete Hindernis, die Frist zur Begründung der Berufung einzuhalten, behoben (BGH, Beschl. v. 13.5.1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098).
  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört hierzu im Falle der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax, für eine geeignete Ausgangskontrolle zu sorgen (etwa BGH, Beschl. v. 24.3.1993 - XII ZB 12/93, NJW 1993, 1655).
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZB 38/95

    Zulässigkeit ergänzender Angaben in der Beschwerdeinstanz wegen der Versagung der

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99
    Dies erfordert organisatorische Maßnahmen des anwaltlichen Prozeßbevollmächtigten, die erwarten lassen, daß ein Fehler bei der Ausführung eines gegebenen Sendebefehls noch am Tage des Fristablaufs bemerkt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 15.4.1995 - XII ZB 38/95, FamRZ 1995, 1135).
  • BGH, 28.04.2020 - X ZR 60/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche

    Das Gesuch ist nach den in Patentnichtigkeitsverfahren in der Berufungsinstanz entsprechend anzuwendenden §§ 233 ff. ZPO (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus; Beschluss vom 17. Oktober 2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271 - Kreiselpumpe) statthaft und innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO eingelegt worden.
  • BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel II

    Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO; Sen.Beschl. v. 31.05.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010, 1011 - Schaltmechanismus; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 41/00

    Kreiselpumpe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zweifelhaftem

    Der Senat hat hierzu ausgeführt (Beschluß vom 31.5.2000 - X ZR 154/99 - Schaltmechanismus, zur Veröffentlichung vorgesehen):.

    Bei derart zweifelhafter Rechtslage mußte aber der Vertreter der Klägerin als Patentanwalt, für den keine anderen Maßstäbe gelten als für den Rechtsanwalt (Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99 - Schaltmechanismus), vorsorglich so handeln, wie es bei einer für die von ihm vertretene Partei ungünstigen Entscheidung des Zweifels zur Wahrung ihrer Belange notwendig war (vgl. BGH, Beschl. v. 9.1.1989 - II ZB 11/88, BGHR ZPO § 233 - Verschulden 3; Beschl. v. 19.11.1992 - V ZB 37/92, NJW 1993, 332 f. = BGHR ZPO § 233 Postulationsfähigkeit 1; Zöller/Greger, ZPO 21. Aufl. § 233 Rdn. 23; Musielak/Grandel, ZPO § 233 Rdn. 44; MünchKomm.

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 37/03

    "Verspätete Berufungsbegründung"; Beginn der Frist zur Anbringung des

    a) Im Falle der Berufung in Patentnichtigkeitssachen muß das Wiedereinsetzungsgesuch in entsprechender Anwendung von § 234 Abs. 1 und 2 ZPO (Sen.Urt. v. 31.05.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus) bei dem Bundesgerichtshof innerhalb einer Frist von zwei Wochen angebracht werden, die mit dem Tage beginnt, an dem das Hindernis behoben ist, das der rechtzeitigen Begründung der Berufung entgegenstand.
  • BGH, 13.11.2007 - X ZR 100/07

    Mykoplasmennachweis

    Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist beträgt auch im Patentnichtigkeitsverfahren einen Monat (Fortführung des Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus).

    a) Der Wiedereinsetzungsantrag ist zwar statthaft und auch sonst zulässig, insbesondere ist die für die Antragsstellung auch im Patentnichtigkeitsverfahren zugrunde zu legende Frist nach der Zivilprozessordnung (hierzu Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus; v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) gewahrt, die seit der auch im Patentnichtigkeitsverfahren ohne Weiteres heranzuziehenden Neufassung des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz einen Monat beträgt (vgl. Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2005, Rdn. 6 zu § 113 PatG; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. 2005, Rdn. 286).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/00

    Wiedereinsetzung V; Sorgfaltspflichten des Patentanwalts

    Der hierauf gerichtete Antrag der Beklagten ist innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beim Senat eingegangen, die in entsprechender Anwendung von §§ 233, 234, 236 ZPO in dem ein Patentnichtigkeitsverfahren betreffenden Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zu beachten ist (Sen.Beschl. v. 31.05.2000 - X ZR 154/99, Mitt. 2000, 418 - Schaltmechanismus).
  • BGH, 08.09.2004 - X ZR 112/00

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

    Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO; Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010, 1011 - Schaltmechanismus; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.
  • BPatG, 18.06.2004 - 5 W (pat) 10/01
    Für diese Pflichtwidrigkeit seines damaligen Verfahrensbevollmächtigten hat der Beschwerdeführer nach allgemeinen Grundsätzen entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO einzustehen (vgl BGH GRUR 2000, S. 1010, 1011 - Schaltmechanismus; BGH GRUR 2003, 724 - Berufungsfrist).
  • BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 507/20

    Markenbeschwerdeverfahren - fehlende Unterschrift unter dem Beschwerdeschriftsatz

    Es kann nicht festgestellt werden, dass die Anmelderin ohne Verschulden ihres Verfahrensbevollmächtigten, für dessen Verhalten sie einzustehen hat (vgl. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. ferner u.a. BGH GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 91 Rn. 11 mwN), verhindert war, die Beschwerde innerhalb der Frist nach § 66 Abs. 2 MarkenG formwirksam einzulegen.
  • BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KARACA" - keine

    Die mangelnde Sorgfalt eines Verfahrensbevollmächtigten steht dabei dem Verschulden der Partei auch in Verfahren nach dem Patentgesetz und dem Markengesetz gleich (§ 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO; BGH GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus; GRUR 2007 261 - Empfangsbekenntnis).
  • BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 557/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rotlichtgils" - keine Wiedereinsetzung in die Frist

  • BGH, 09.09.2004 - X ZR 112/01
  • BPatG, 10.12.2008 - 26 W (pat) 87/06
  • BPatG, 30.11.2006 - 19 W (pat) 30/06
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 182/04
  • BPatG, 13.11.2014 - 12 W (pat) 60/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einzahlung der

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