Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.10.2004

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2007 - X ZR 158/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3902
BGH, 27.06.2007 - X ZR 158/03 (1) (https://dejure.org/2007,3902)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2007 - X ZR 158/03 (1) (https://dejure.org/2007,3902)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - X ZR 158/03 (1) (https://dejure.org/2007,3902)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nachbauentschädigung IV

    SortG § 10a Abs. 3, 4; GemSortV (VO (EG) Nr. 2... 100/94) Art. 14 Abs. 3, NachbauV (Verordnung (EG) Nr. 1768/95 vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2100/94) Art. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Grundsätze für Entschädigungen für den Nachbau von nach Gemeinschaftsrecht geschützten Sorten auf Entschädigungen für den Nachbau von nach nationalem Recht geschützten Pflanzensorten; Fehlender Beitritt der Landwirte zur Vereinbarung zwischen dem ...

  • Judicialis

    SortG § 10a Abs. 3, 4; ; GemSortV (VO (EG) Nr.... 2100/94) Art. 14 Abs. 3; ; NachbauV (Verordnung (EG) Nr. 1768/95 vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2100/94) Art. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Nachbauentschädigung IV"; Höhe der Nachbauentschädigung

  • rechtsportal.de

    "Nachbauentschädigung IV"; Höhe der Nachbauentschädigung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbauentschädigung IV

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Sortenschutz: Nachbauentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 868
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 156/03

    Nachbauentschädigung II

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 158/03
    Für die Entschädigung für den Nachbau von nach nationalem Recht geschützten Pflanzensorten gelten für das Wirtschaftsjahr 1998/1999 gegenüber Landwirten, die der Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der Pflanzenzüchter und dem Deutschen Bauernverband vom 3. Juni 1996 ("Kooperationsabkommen 1996", veröffentlicht im Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamts vom 16.8.1999; auszugsweise auch im Senatsurteil vom 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 f. - Auskunftsanspruch bei Nachbau II - abgedruckt) nicht beigetreten sind, dieselben Grundsätze wie für den Nachbau von nach Gemeinschaftsrecht geschützten Sorten (hierzu Sen.Urt. v. 27.6.2007 - X ZR 156/03 - Nachbauentschädigung II, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat zunächst eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 EGV zu folgenden Fragen eingeholt (Beschl. v. 11.10.2004 - X ZR 158/03, im Druck nicht veröffentlicht; Vorlagebeschluss im ähnlich gelagerten Verfahren X ZR 156/03 veröffentlicht in GRUR 2005, 240 - Nachbauentschädigung I):.

  • BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04

    Auskunftsanspruch bei Nachbau II

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 158/03
    Für die Entschädigung für den Nachbau von nach nationalem Recht geschützten Pflanzensorten gelten für das Wirtschaftsjahr 1998/1999 gegenüber Landwirten, die der Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der Pflanzenzüchter und dem Deutschen Bauernverband vom 3. Juni 1996 ("Kooperationsabkommen 1996", veröffentlicht im Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamts vom 16.8.1999; auszugsweise auch im Senatsurteil vom 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 f. - Auskunftsanspruch bei Nachbau II - abgedruckt) nicht beigetreten sind, dieselben Grundsätze wie für den Nachbau von nach Gemeinschaftsrecht geschützten Sorten (hierzu Sen.Urt. v. 27.6.2007 - X ZR 156/03 - Nachbauentschädigung II, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 11.10.2004 - X ZR 156/03

    Nachbauentschädigung

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 158/03
    Der Senat hat zunächst eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 EGV zu folgenden Fragen eingeholt (Beschl. v. 11.10.2004 - X ZR 158/03, im Druck nicht veröffentlicht; Vorlagebeschluss im ähnlich gelagerten Verfahren X ZR 156/03 veröffentlicht in GRUR 2005, 240 - Nachbauentschädigung I):.
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 156/03, X ZR 157/03 und X ZR 158/03 ausgesetzt.

    Die beim Senat anhängigen Verfahren X ZR 156/03, X ZR 157/03 und X ZR 158/03 rechtfertigen die Aussetzung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht nicht.

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.

    Die Revisionsverfahren X ZR 158/03 und X ZR 191/03, bis zu deren "rechtskräftiger" Entscheidung das Berufungsgericht die Verhandlung (auch) ausgesetzt hat, betreffen nicht einmal Auskunftsansprüche gegen Landwirte wegen Nachbaus geschützter Sorten.

    Der Rechtsstreit X ZR 158/03, in dem der Senat zwischenzeitlich dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 2, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 24. Juli 1995 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (Sen.Beschl. v. 11.10.2004; s. auch die Parallelentscheidung von demselben Tage in der Sache X ZR 156/03, GRUR 2005, 240 - Nachbauentschädigung) geht es vielmehr um die Angemessenheit der für den Nachbau sortenschutzrechtlich geschützten Saatguts zu zahlenden Entschädigung.

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 21/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.

    Die Revisionsverfahren X ZR 158/03 und X ZR 191/03, bis zu deren "rechtskräftiger" Entscheidung das Berufungsgericht die Verhandlung (auch) ausgesetzt hat, betreffen nicht einmal Auskunftsansprüche gegen Landwirte wegen Nachbaus geschützter Sorten.

    Der Rechtsstreit X ZR 158/03, in dem der Senat zwischenzeitlich dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 2, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 24. Juli 1995 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (Sen.Beschl. v. 11.10.2004; s. auch die Parallelentscheidung von demselben Tage in der Sache X ZR 156/03, GRUR 2005, 240 - Nachbauentschädigung) geht es vielmehr um die Angemessenheit der für den Nachbau sortenschutzrechtlich geschützten Saatguts zu zahlenden Entschädigung.

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 22/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.

    Die Revisionsverfahren X ZR 158/03 und X ZR 191/03, bis zu deren "rechtskräftiger" Entscheidung das Berufungsgericht die Verhandlung (auch) ausgesetzt hat, betreffen nicht einmal Auskunftsansprüche gegen Landwirte wegen Nachbaus geschützter Sorten.

    Der Rechtsstreit X ZR 158/03, in dem der Senat zwischenzeitlich dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 2, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 24. Juli 1995 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (Sen.Beschl. v. 11.10.2004; s. auch die Parallelentscheidung von demselben Tage in der Sache X ZR 156/03, GRUR 2005, 240 - Nachbauentschädigung) geht es vielmehr um die Angemessenheit der für den Nachbau sortenschutzrechtlich geschützten Saatguts zu zahlenden Entschädigung.

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 23/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.

    Die Revisionsverfahren X ZR 158/03 und X ZR 191/03, bis zu deren "rechtskräftiger" Entscheidung das Berufungsgericht die Verhandlung (auch) ausgesetzt hat, betreffen nicht einmal Auskunftsansprüche gegen Landwirte wegen Nachbaus geschützter Sorten.

    Der Rechtsstreit X ZR 158/03, in dem der Senat zwischenzeitlich dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 2, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 24. Juli 1995 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (Sen.Beschl. v. 11.10.2004; s. auch die Parallelentscheidung von demselben Tage in der Sache X ZR 156/03, GRUR 2005, 240 - Nachbauentschädigung) geht es vielmehr um die Angemessenheit der für den Nachbau sortenschutzrechtlich geschützten Saatguts zu zahlenden Entschädigung.

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 25/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.

    Die Revisionsverfahren X ZR 158/03 und X ZR 191/03, bis zu deren "rechtskräftiger" Entscheidung das Berufungsgericht die Verhandlung (auch) ausgesetzt hat, betreffen nicht einmal Auskunftsansprüche gegen Landwirte wegen Nachbaus geschützter Sorten.

    Der Rechtsstreit X ZR 158/03, in dem der Senat zwischenzeitlich dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 2, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 24. Juli 1995 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (Sen.Beschl. v. 11.10.2004; s. auch die Parallelentscheidung von demselben Tage in der Sache X ZR 156/03, GRUR 2005, 240 - Nachbauentschädigung) geht es vielmehr um die Angemessenheit der für den Nachbau sortenschutzrechtlich geschützten Saatguts zu zahlenden Entschädigung.

  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 U 224/04

    Aussetzung des Verfahrens zur Herbeiführung einer Entscheidung des

    Bei dieser Sach- und Rechtslage erachtet der Senat es gerade auch im Interesse der Parteien (u.a. Kosteninteresse} als angemessen und angezeigt, das Verfahren, die Verhandlung entsprechend § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den Verfahren mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 auszusetzen, denn in diesen Verfahren wird abschließend über den geltend gemachten Auskunftsanspruch der Klägerin in gleichgelagerten Fällen entschieden werden.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2004 - X ZR 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9615
BGH, 11.10.2004 - X ZR 158/03 (https://dejure.org/2004,9615)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2004 - X ZR 158/03 (https://dejure.org/2004,9615)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - X ZR 158/03 (https://dejure.org/2004,9615)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Angemessenheit des für den Nachbau sortenschutzrechtlich geschützten Saatguts zu zahlenden Entschädigung; Wertmäßige Festlegung für die Höhe der Nachbauentschädigung bei ...

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 1768/95 der Kommission über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 24. Juli 1995 in de... r Fassung der VO (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 Art. 5 Abs. 2; ; VO (EG) Nr. 1768/95 der Kommission über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 24. Juli 1995 in der Fassung der VO (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 Art. 5 Abs. 4; ; VO (EG) Nr. 1768/95 der Kommission über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 24. Juli 1995 in der Fassung der VO (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 Art. 5 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    "Nachbauentschädigung"; Bemessung einer Nachbauentschädigung; Vorlage an den EuGH

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 85/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus BGH, 11.10.2004 - X ZR 158/03
    Zu demselben Ergebnis gelangen das LG München I (Urt. v. 3. September 2002 - 7 O 22433/01 unveröff.) und das OLG München (Urt. v. 22. Mai 2003 - 6 U 1574/03, OLG-Report München 2003, 346) in einem Verfahren, das ebenfalls vor dem Senat anhängig (X ZR 85/03), aber nicht Gegenstand einer der Vorlagen des Senats zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist.
  • OLG München, 22.05.2003 - 6 U 1574/03
    Auszug aus BGH, 11.10.2004 - X ZR 158/03
    Zu demselben Ergebnis gelangen das LG München I (Urt. v. 3. September 2002 - 7 O 22433/01 unveröff.) und das OLG München (Urt. v. 22. Mai 2003 - 6 U 1574/03, OLG-Report München 2003, 346) in einem Verfahren, das ebenfalls vor dem Senat anhängig (X ZR 85/03), aber nicht Gegenstand einer der Vorlagen des Senats zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist.
  • LG Düsseldorf, 05.04.2001 - 4 O 267/00
    Auszug aus BGH, 11.10.2004 - X ZR 158/03
    Demgegenüber haben das LG Düsseldorf (Urt. v. 5. April 2001 - 4 O 267/00, InstGE 1, 61 und Urt. v. 23. August 2001 - 4a O 131/01 unveröff.), das LG Bad Kreuznach (Urt. v. 14. November 2001 - 3 O 337/00) und das LG München I (Urt. v. 16. Januar 2003 - 7 O 1027/02) die Auffassung vertreten, ein Entgelt in Höhe von 80% der Z-Lizenzgebühr sei "deutlich niedriger" im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 85/03

    Zur Höhe der Nachbauentschädigung für Kartoffeln und Winterweizen

    Der Senat hat in drei Revisionsverfahren, die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig betreffen, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 EGV zu folgenden Fragen eingeholt (Beschl. v. 11.10.2004 - X ZR 156/03, veröffentlicht in GRUR 2005, 240 - Nachbauentschädigung I sowie unveröffentlichte Beschlüsse X ZR 157/03 und X ZR 158/03):.
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