Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.2010

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07   

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https://dejure.org/2011,4044
BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07 (https://dejure.org/2011,4044)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - X ZR 165/07 (https://dejure.org/2011,4044)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - X ZR 165/07 (https://dejure.org/2011,4044)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Formkörper

    Art 103 Abs 1 GG, § 122a PatG, § 321a ZPO, § 411 ZPO
    Patentnichtigkeitsverfahren: Anhörungsrüge wegen Nichtbefragung des Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhaltsbereich durch das Gericht - Formkörper

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stützen einer Anhörungsrüge auf fehlende Befragung des Sachverständigen zu einer zum Stand der Technik gehörenden Entgegenhaltung durch das Gericht i.R.e. Patentnichtigkeitsverfahrens; Mangelnder Aufklärungsbedarf als Grund für das Auslassen bestimmter Sachverhalte ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Anhörungsrüge wegen Nichtbefragung des Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhaltsbereich durch das Gericht - Formkörper

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Anhörungsrüge wegen Nichtbefragung des Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhaltsbereich durch das Gericht - Formkörper

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützen einer Anhörungsrüge auf fehlende Befragung des Sachverständigen zu einer zum Stand der Technik gehörenden Entgegenhaltung durch das Gericht i.R.e. Patentnichtigkeitsverfahrens; Mangelnder Aufklärungsbedarf als Grund für das Auslassen bestimmter Sachverhalte ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Befragung des Sachverständigen vor Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übergangene Anträge zur Sachverständigenbefragung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Formkörper

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Befragung des Sachverständigen im Nichtigkeitsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 475
  • MDR 2011, 382
  • GRUR 2011, 461
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07
    Dies verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf ihre sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen und ferner keine Erkenntnisse zu verwerten, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07
    Das Vorbringen, der Sachverständige habe die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit durch die Klägerinnen geteilt, kann der Anhörungsrüge schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil es eine Rechtsfrage ist, ob sich der Gegenstand einer Erfindung für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (std. Rspr., vgl. mwN Senat, Urteil vom 7. März 2006 - X ZR 213/01, BGHZ 166, 305, 311 - Vorausbezahlte Telefongespräche).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass Sachvortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt wird (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass Sachvortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt wird (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass Sachvortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt wird (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Er setzt sich dabei nicht damit auseinander, dass das Oberlandesgericht in seinem die Gehörsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss lediglich eine auf § 97 Abs. 1 ZPO gestützte Kostengrundentscheidung getroffen hat, was sich mit der einfachrechtlichen Auffassung deckt, wonach im Fall der Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO bzw. § 91 Abs. 1 ZPO eine Kostengrundentscheidung zu ergehen habe (vgl. Bacher in: BeckOK, ZPO, § 321a, Rn. 80; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04 - juris; Beschluss vom 18. Januar 2001 - X ZR 165/07 - juris) und dies auch im Rahmen eines Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens zwar "nicht veranlasst", aber möglich sei, weil bei einer Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge eine Gerichtsgebühr in Höhe von 60, 00 EUR nach KV 1700 GKG anfalle (vgl. zur Zurückweisung der sofortigen Beschwerde Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 127 Rn. 21; Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 118, Rn. 40; Kratz in: BeckOK, ZPO, § 127, Rn. 60; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 1987, Rpfleger 1987, 386; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Februar 1951, Rpfleger 1951, 330).
  • BGH, 13.03.2012 - X ZR 7/11

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle der

    Dies verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf ihre sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen und ferner keine Erkenntnisse zu verwerten, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - X ZR 165/07, GRUR 2011, 461 - Formkörper; Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZR 103/10

    Anhörungsrüge bzgl. Gehörsverletzungen im Hinblick auf die Verwertung der Anlage

    Die Anhörungsrüge zeigt weder auf, welche entscheidungserheblichen Erkenntnisse eine weitere Befragung des Sachverständigen erbracht hätte oder auch nur hätte erbringen können, noch ist ihr zu entnehmen, inwiefern sich dem Senat ein weiterer Aufklärungsbedarf hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - X ZR 165/07, GRUR 2011, 461 = BlPMZ 2011, 220 - Formkörper).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2010 - X ZR 165/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13581
BGH, 19.10.2010 - X ZR 165/07 (https://dejure.org/2010,13581)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2010 - X ZR 165/07 (https://dejure.org/2010,13581)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - X ZR 165/07 (https://dejure.org/2010,13581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 54; EPÜ Art. 56
    Nichtigkeitsklage betreffend ein Streitpatent für ein Verbindungselement zur kraftschlüssigen Verbindung von Bauteilen; Beruhen eines nicht durch den Stand der Technik nahe gelegten Gegenstands eines Patentanspruchs auf erfinderischer Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache, Verbindungselement für Bauteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeitsklage betreffend ein Streitpatent für ein Verbindungselement zur kraftschlüssigen Verbindung von Bauteilen; Beruhen eines nicht durch den Stand der Technik nahe gelegten Gegenstands eines Patentanspruchs auf erfinderischer Tätigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - X ZR 165/07
    Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH, Urteil vom 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; Urteil vom 12. Juli 1990 - X ZR 121/88, BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 23 - Betrieb einer Sicherungseinrichtung; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - X ZR 165/07
    Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH, Urteil vom 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; Urteil vom 12. Juli 1990 - X ZR 121/88, BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 23 - Betrieb einer Sicherungseinrichtung; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - X ZR 165/07
    Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH, Urteil vom 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; Urteil vom 12. Juli 1990 - X ZR 121/88, BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 23 - Betrieb einer Sicherungseinrichtung; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - X ZR 165/07
    Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH, Urteil vom 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; Urteil vom 12. Juli 1990 - X ZR 121/88, BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 23 - Betrieb einer Sicherungseinrichtung; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - X ZR 165/07
    Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH, Urteil vom 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; Urteil vom 12. Juli 1990 - X ZR 121/88, BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 23 - Betrieb einer Sicherungseinrichtung; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - X ZR 165/07
    Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH, Urteil vom 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; Urteil vom 12. Juli 1990 - X ZR 121/88, BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 23 - Betrieb einer Sicherungseinrichtung; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
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