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   BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97   

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https://dejure.org/2000,6940
BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97 (https://dejure.org/2000,6940)
BGH, Entscheidung vom 29.02.2000 - X ZR 166/97 (https://dejure.org/2000,6940)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - X ZR 166/97 (https://dejure.org/2000,6940)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Auszug aus BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97
    Zusätzlich ist das Wissen auf technischen Nachbargebieten oder auf einem übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranzuziehen, auf dem sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (BGH, Beschl. v. 04.10.1988 - X ZB 25/87, BlPMZ 1989, 133 ff. - Gurtumlenkung).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Die Bewertung der für eine Erfindung aufzubringenden Entwicklungsarbeit hängt davon ab, welche Kenntnisse und Fähigkeiten von einem mit Neuerungen auf dem jeweiligen Fachgebiet betrauten Fachmann erwartet werden dürfen (Sen. in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.02.2000 - X ZR 166/97 - Warenregal, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen Bd. 3, 365, 369 f.).
  • BGH, 18.10.2022 - X ZR 36/21

    Gesperre - Patentnichtigkeitssache: Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens

    Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens, die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen, sind grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Februar 2000 - X ZR 166/97, juris Rn. 33).

    Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, sind Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens, die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen, grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich (BGH, Urteil vom 29. Februar 2000 - X ZR 166/97, juris Rn. 33; ebenso Melullis in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl. 2015, § 3 Rn. 95; Keukenschrijver in Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 9. Aufl. 2020, § 3 Rn. 39).

  • BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05

    Nichtigerklärung eines Patents für eine Widerstandsschweißvorrichtung, da die

    Genauer eingrenzende Feststellungen zum maßgeblichen Durchschnittsfachmann, d.h. der Person, die mit Entwicklungsarbeiten auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet üblicherweise betraut wird (Sen. Urt. v. 29.2.2000 - X ZR 166/97, BeckRS 2000 30098745), konnten auf Grund der Verhandlung und der Beweisaufnahme nicht getroffen werden.
  • BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
    Denn es unterlag als Prioritätsdokument gemäß §§ 40 Abs. 6, 31 Abs. 2 PatG zum Zeitpunkt der Anmeldung des Streitpatents dem allgemeinen Akteneinsichtsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 29.02.2000, Az. X ZR 166/97; so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2019, Az 4a O 69/18, GRUR-RS 2019, 37383).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 69/18

    Kraftfahrzeugschloss

    Die Möglichkeit der Akteneinsicht ist für die öffentliche Zugänglichkeit grundsätzlich ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 29.02.2000 - X ZR 166/97).
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