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   BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03   

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BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03 (https://dejure.org/2005,2936)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2005 - X ZR 167/03 (https://dejure.org/2005,2936)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - X ZR 167/03 (https://dejure.org/2005,2936)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umsatzeinbußen des Patentinhabers als ausgleichspflichtiger Schaden - Wirkung von Widerruf und Nichtigkeitserklärung eines Patents - Regress eines Patentinhabers gegen den anwaltlichen Berater

  • Judicialis

    PatG § 9 ff.; ; PatG § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG §§ 9 ff. § 139
    "Vergleichsempfehlung II"; Ersatzpflicht für Umsatzeinbußen aufgrund von wegen teilweiser Nichtigerklärung eines Patents nicht erfasster Verletzungshandlungen Dritter

  • rechtsportal.de

    PatG §§ 9 ff. § 139
    "Vergleichsempfehlung II"; Ersatzpflicht für Umsatzeinbußen aufgrund von wegen teilweiser Nichtigerklärung eines Patents nicht erfasster Verletzungshandlungen Dritter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichsempfehlung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 935
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2002 - X ZR 22/99

    Streitpatent - Patentfähige Erfindung - Nichtigerklärung eines erteilten

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03
    Mit Urteil vom 9. Oktober 2002 (X ZR 22/99) hat der erkennende Senat das Patent des Klägers unter Abweisung der weitergehenden Nichtigkeitsklage dadurch teilweise für nichtig erklärt, daß Patentanspruch 1 folgende Fassung erhält (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Fettdruck hervorgehoben):.

    Maßgebend für die Frage, ob dem Kläger überhaupt Schadensersatzansprüche zustehen, ist daher, ob S. vom Gegenstand des Klagepatents Gebrauch gemacht hat, wobei die Fassung des Patentanspruchs 1 maßgeblich ist, die er durch das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Oktober 2002 (X ZR 22/99) erhalten hat.

    Für die Frage, ob dem Kläger aufgrund des umstrittenen Vergleichs ein Schaden in Form entgangener Lizenzeinnahmen bis zum Ablauf des Klagepatents entstanden sein kann, kommt es darauf an, ob die von S. hergestellten und von Z. vertriebenen Geräte vom Gegenstand der Patentansprüche des Klagepatents in der Fassung der Teilnichtigerklärung durch das Senatsurteil vom 9. Oktober 2002 (X ZR 22/99) Gebrauch gemacht haben.

  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03
    Eine solche Änderung der Patentlage ist auch dem Regreßprozeß gegen anwaltliche Berater eines Patentinhabers zu Grunde zu legen, dessen Patent in einem Nichtigkeitsprozeß vollständig oder teilweise für nichtig erklärt worden ist (zur Änderung der Patentlage vgl. nur Sen.Urt. v. 14.07.1970 - X ZR 4/65, GRUR 1971, 78, 79 - Diarähmchen V; Busse/Keukenschrijver, aaO, § 143 PatG Rdn. 309; Benkard/Rogge, PatG u. GebrMG, aaO, § 139 PatG Rdn. 145 jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96

    Schadensersatzpflicht des Patentanwalts

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03
    Auf die dagegen gerichtete Revision des Klägers hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht die Anforderungen an Inhalt und Umfang der anwaltlichen Beratungstätigkeit verkannt hatte (Sen.Urt. v. 30.11.1999 - X ZR 129/96, GRUR 2000, 396 ff. - Vergleichsempfehlung).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03
    Da sie in der Verhandlung säumig waren, ist im Wege des Versäumnisurteils zu entscheiden, wobei die Entscheidung nicht auf der Säumnis der Beklagten beruht (BGHZ 37, 79 ff.).
  • BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00

    "Abstreiferleiste"; Umfang der Rechtskraft eines einen Anspruch nicht

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03
    Nach dieser Rechtsprechung hat der Lizenznehmer bis zum Widerruf oder zur Nichtigerklärung des Patents an der durch den Bestand des Patents begründeten Vorzugsstellung teil, wenn das Patent bis dahin von den Mitbewerbern respektiert wird (Sen.Urt. v. 14.05.2002 - X ZR 144/00, GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Ein hierauf beruhender Rückgang der Lizenzeinnahmen stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (Sen.Urt. v. 05.07.2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl., S. 895; Kühnen, Festschrift für Schilling, 2000, S. 319).
  • BPatG, 21.11.2017 - 3 Li 1/16

    Zwangslizenz für AIDS-Medikament

    Bei vertraglichen Lizenzen ist es anerkannt, dass der Rechtsbestand des Lizenzvertrags für die Vergangenheit unberührt bleibt (Benkard-Ullmann/Deichfuß, a. a. O., § 15, Rn. 192) und eine Zahlungspflicht für die Vergangenheit zumindest solange bestehen bleibt, wie das Schutzrecht im Wettbewerb tatsächlich respektiert wird (BGH GRUR 2005, 935, 937 - Vergleichsempfehlung II; Benkard, a. a. O., Rn. 193, § 22, Rn. 89), so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwachsen ist (Benkard, a. a. O., § 15, Rn. 193 m. w. N.).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Dem Patentinhaber erwächst durch den Bestand eines zu Unrecht erteilten Patents auch keine geschützte Rechtsstellung (Senat, Versäumnisurt. v. 05.07.2005 - X ZR 167/03 - Vergleichsempfehlung II).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 162/09

    Delcantos Hits

    a) Die Rechtsprechung hat zunächst für das Patentrecht und das Gebrauchsmusterrecht den Grundsatz aufgestellt, dass die Schutzunfähigkeit des Lizenzgegenstandes grundsätzlich weder die Rechtsverbindlichkeit des Lizenzvertrages noch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren berührt (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff. - Sprungfedermatratze; zum Patentrecht BGH, Urteil vom 12. April 1957 - I ZR 1/56, GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch; Urteil vom 26. Juni 1969 - X ZR 52/66, GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung; Urteil vom 25. Januar 1983 - X ZR 47/82, BGHZ 86, 330, 334 ff. - Brückenlegepanzer; Urteil vom 14. Mai 2002 - X ZR 144/00, GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 937 = WRP 2005, 1415 - Vergleichsempfehlung II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122; zum Gebrauchsmusterrecht Urteil vom 28. September 1976 - X ZR 22/75, GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1968 - KZR 11/66, GRUR 1969, 409, 410 f. - Metallrahmen, mwN zur Rechtsprechung des Kartellsenats; vgl. ferner Benkard/Ullmann, PatG, 10. Aufl., § 15 Rn. 192 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 15 PatG Rn. 120, jeweils mwN auch zur Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • BGH, 08.07.2014 - X ZR 61/13

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Drohender

    Die auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zurückwirkende Gestaltungswirkung der Nichtigerklärung eines Patents tritt erst mit der Rechtskraft des Nichtigkeitsurteils ein (BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für Audio-Verbindungskabel mit

    So ist ein "Betroffensein" auch bei Erteilung einer umfassenden Exklusivlizenz, die dem Schutzrechtsinhaber jedes eigene (per se anspruchsbegründende) Nutzungsrecht nimmt, möglich, vornehmlich dann, wenn mit dem ausschließlichen Lizenznehmer eine Stück- oder Umsatzlizenz vereinbart ist, weil durch die Verletzungshandlungen mittelbar auch die Lizenzeinnahmen des Patentinhabers beeinträchtigt werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 896, 898 ff - Tintenpatrone; BGH, GRUR 1992, 697, 698 - Alf; GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 17; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 139 Rdnr. 14; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 541).

    Ein hierauf beruhender Rückgang der Lizenzeinnahmen stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (BGH, a.a.O. - Tintenpatrone ; BGH, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; Schulte, a.a.O., § 139 Rdnr. 14; Kühnen/Geschke, a. a. O., Rdnr. 543).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 U 118/08

    Kündigung eines Lizenzvertrages aus wichtigem Grund; Pflichten des Lizenzgebers

    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung (BGH, 1958, 175, 177 - Wendemaschine II; GRUR 1969, 409, 410 - Metallrahmen; GRUR 1965, 677, 678 - Rübenverladeeinrichtung; BGHZ 67, 38 = GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGH, GRUR 1978, 308 - Speisekartenwerbung; BGHZ 86, 330 = GRUR 1983, 237 - Brückenlegepanzer; BGHZ 115, 69 = GRUR 1993, 40 - keltisches Horoskop; GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; GRUR 2005, 935, 937 - Vergleichsempfehlung II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122 - Bodybass; vgl. a. Benkard/Ullmann, a.a.O., § 15 PatG Rdnrn. 193 ff.; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 15 PatG Rdnr. 120; Bartenbach, a.a.O., Rdnrn. 1859 ff.) zur Folge, dass der Lizenznehmer zur Lizenzzahlung verpflichtet bleibt, solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt ist und solange das Patent von den Mitbewerbern respektiert wird, so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwächst.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und

    Dies ist bspw. der Fall, wenn zwischen Schutzrechtsinhaber und (ausschließlichem) Lizenznehmer eine umsatz- oder stückbezogene Lizenzgebühr (BGH, GRUR 2005, 935 - Vergleichsempfehlung II; BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone I) oder eine Warenbezugsverpflichtung (BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone I) vereinbart worden ist.
  • LG Düsseldorf, 21.08.2014 - 4a O 141/13

    E-Loading-Automat IV

    Die Folge eines für nichtig erklärten Patents (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 PatG) ist, dass die Wirkungen des Patents und der Anmeldung von Anfang an ganz oder teilweise als nicht eingetreten gelten (BGH, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; Benkard/Rogge, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 22 Rz. 87ff.).

    Deshalb bleibt, solange die Parteien nichts anderes vereinbart haben, die Zahlungspflicht des Lizenznehmers für Verwertungshandlungen in der Vergangenheit von der Nichtigerklärung grundsätzlich unberührt (BGH, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 167/03

    Auslegung eines Vergleichs im Patentverletzungsprozess

    Mit Versäumnisurteil vom 5. Juli 2005, auf das Bezug genommen wird, hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Sen.Urt. v. 05.07.2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935 ff. - Vergleichsempfehlung II).
  • BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsstreit:

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 39/16

    Lizenzvertrag (1)

  • OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17

    Verpackung für Rauchwaren - Patentverletzungsverfahren: Materiellrechtliche

  • LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 38/13

    E-Loading-Automat III

  • LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17

    Erfolglose Klage auf weitere angemessene Vergütung

  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 278/08

    Lysin III

  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08

    Lysin (2)

  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2007 - 6 O 682/06

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb: Vorliegen einer

  • LG Braunschweig, 16.08.2006 - 9 O 2964/04

    Windenergiekonverter

  • LG Düsseldorf, 30.10.2012 - 4a O 46/11

    Zahnersatz

  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 279/08

    Lysin IV

  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 187/09

    Escherichia

  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09

    Lysin

  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 189/09

    Lysin II

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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2005 - X ZR 167/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11779
BGH, 21.12.2005 - X ZR 167/03 (1) (https://dejure.org/2005,11779)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - X ZR 167/03 (1) (https://dejure.org/2005,11779)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - X ZR 167/03 (1) (https://dejure.org/2005,11779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadens wegen der schlechten rechtsanwaltlichen Beratung bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs; Bestimmung des Geltungsbreichs eines Patents; Anforderungen an die Darlegung eines Schadens hinsichtlich des Abschlusses eines Vergleichs

  • Judicialis

    ZPO § 343; ; ZPO § 555; ; BGB § 252

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2002 - X ZR 22/99

    Streitpatent - Patentfähige Erfindung - Nichtigerklärung eines erteilten

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 167/03
    Das Landgericht Düsseldorf habe nicht geprüft, ob es auch von Unteransprüchen oder von einem entsprechend dem Urteil des Senats im Patentnichtigkeitsverfahren X ZR 22/99 weiter eingeschränkten Patentanspruch 1 Gebrauch gemacht habe.

    Der Kläger hat behauptet, dass S. jedenfalls mit dem Gerät "D 60 IR" vom Gegenstand des Patentanspruchs 1 des Klagepatents in der Fassung des Senatsurteils vom 9. Oktober 2002 (X ZR 22/99) Gebrauch gemacht habe; die Beklagte habe dies bestritten.

    Eine anderweite Entscheidung ist auch nicht deshalb geboten, weil, wie die Beklagten in der mündlichen Verhandlung über den Einspruch geltend gemacht haben, ein Schaden des Klägers schon deshalb ausgeschlossen ist, weil S. - unterstellt, die erste Nichtigkeitsklage gegen das Patent des Klägers wäre abgewiesen und der Vergleich nicht geschlossen worden - andere Geräte entwickelt hätte, die vom Gegenstand des Patents des Klägers weder in der erteilten Fassung noch in der Fassung des Senatsurteils vom 9. Oktober 2002 (X ZR 22/99) Gebrauch gemacht hätten und dem Kläger unter dieser Voraussetzung infolge der Marktstärke von S. der geltend gemachte Schaden ebenfalls entstanden wäre, der geltend gemachte Schaden somit nicht kausal auf die behauptete fehlerhafte Beratung und den darauf beruhenden Abschluss des Vergleichs zurückzuführen ist.

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 167/03
    Mit Versäumnisurteil vom 5. Juli 2005, auf das Bezug genommen wird, hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Sen.Urt. v. 05.07.2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935 ff. - Vergleichsempfehlung II).
  • BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96

    Schadensersatzpflicht des Patentanwalts

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 167/03
    Auf die erste Revision des Klägers hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Sen.Urt. v. 30.11.1999 - X ZR 129/96, GRUR 2000, 396 ff. - Vergleichsempfehlung I).
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