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   BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96   

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BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96 (https://dejure.org/1999,1408)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1999 - X ZR 168/96 (https://dejure.org/1999,1408)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1999 - X ZR 168/96 (https://dejure.org/1999,1408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EPÜ Art. 54 Abs. 1; ; EPÜ Art. 54 Abs. 2; ; PatG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2 ( PatG § 3 Abs. 1 )
    Schmierfettzusammensetzung; Offenbarung in Vorveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 636
  • GRUR 2000, 296
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1990 - X ZR 11/88

    Patentansprüche für eine Perücke oder ein Haarteil - Fehlende Patentfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96
    Solche allein auf wirtschaftlichen Gründen beruhende Schwierigkeiten sprechen aber nicht gegen ein Naheliegen der Erfindung (vgl. Sen.Urt. v. 4. Dezember 1990 - X ZR 11/88, Umdruck S. 14).
  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96
    Eine derart allgemeine Vorbeschreibung nimmt die vom Streitpatent erfaßten Ester jedenfalls nicht ohne weiteres im Sinn des Art. 54 EPÜ vorweg, da der Fachmann, als den der Senat im wesentlichen in Übereinstimmung mit dem gerichtlichen Sachverständigen und dem Gutachten Dr. K. einen auf einer wissenschaftlichen Hochschule ausgebildeten Chemiker mit mehrjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Herstellung von Schmiermitteln ansieht, aus dieser allgemeinen Angabe nicht die Erkenntnis gewinnt, daß gerade oder doch zumindest auch die speziellen Ester gemeint sind, für die in der verteidigten Fassung des Streitpatents Schutz beansprucht wird (vgl. EPA T 12/90 EPOR 1990, 312 - E-Isomere, Entscheidungsgründe unter 2.6.; so auch R. Rogge GRUR 1996, 931, 937 ff; so jedenfalls im Ergebnis schon für das frühere nationale Recht BGHZ 103, 150, 156 f. - Fluoran; vgl. auch Benkard/Ullmann PatG GebrMG 9. Aufl. Rdn. 31, 86 zu § 3 PatG; Busse PatG 5. Aufl. Rdn. 141 zu § 3 PatG).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96
    Auch wenn hierfür eine ausdrückliche Nennung nicht erforderlich ist, kann in den Offenbarungsgehalt der Vorveröffentlichung nur das mit einbezogen werden, was der Fachmann bei aufmerksamer Lektüre ohne weiteres erkennt und in Gedanken mitliest (vgl. dazu BGHZ 128, 270, 276 f. - elektrische Steckverbindung).
  • EuG, 29.05.1991 - T-12/90

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96
    Eine derart allgemeine Vorbeschreibung nimmt die vom Streitpatent erfaßten Ester jedenfalls nicht ohne weiteres im Sinn des Art. 54 EPÜ vorweg, da der Fachmann, als den der Senat im wesentlichen in Übereinstimmung mit dem gerichtlichen Sachverständigen und dem Gutachten Dr. K. einen auf einer wissenschaftlichen Hochschule ausgebildeten Chemiker mit mehrjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Herstellung von Schmiermitteln ansieht, aus dieser allgemeinen Angabe nicht die Erkenntnis gewinnt, daß gerade oder doch zumindest auch die speziellen Ester gemeint sind, für die in der verteidigten Fassung des Streitpatents Schutz beansprucht wird (vgl. EPA T 12/90 EPOR 1990, 312 - E-Isomere, Entscheidungsgründe unter 2.6.; so auch R. Rogge GRUR 1996, 931, 937 ff; so jedenfalls im Ergebnis schon für das frühere nationale Recht BGHZ 103, 150, 156 f. - Fluoran; vgl. auch Benkard/Ullmann PatG GebrMG 9. Aufl. Rdn. 31, 86 zu § 3 PatG; Busse PatG 5. Aufl. Rdn. 141 zu § 3 PatG).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Hierbei darf, wiederum nicht anders als bei Vorrichtungspatenten, die Fähigkeit des Fachmanns, mit Hilfe bekannter Verfahren und seines sonstigen Fachwissens eine mehr oder weniger große Anzahl von Einzelverbindungen herzustellen, die unter eine offenbarte Strukturformel fallen, nicht mit der Offenbarung dieser Einzelverbindungen gleichgesetzt werden (Sen. Urt. v. 30.9.1999 - X ZR 168/96, GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist allerdings über das Beschriebene hinaus durch eine zum Stand der Technik gehörende Schrift i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 2 PatG und des Art. 54 Abs. 2 EPÜ alles als offenbart und damit als vorweggenommen anzusehen, was für den Fachmann als selbstverständlich oder nahezu unerläßlich zu ergänzen ist oder was er bei aufmerksamer Lektüre der Schrift ohne weiteres erkennt und in Gedanken gleich mitliest (BGHZ 128, 270, 276 f. - elektrische Steckverbindung; Sen.Urt. v. 30.9.1999 - X ZR 168/96, GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters

    Ein allgemeiner Begriff offenbart grundsätzlich auch nicht alle diesem unterfallenden speziellen Begriffe (vgl. BGH, GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung; BeckOK Patentrecht-Fitzner/Metzger, 24. Ed., § 3 Rz. 121; Rogge, GRUR 1996, 931, 937).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Hierbei darf, wiederum nicht anders als bei Vorrichtungspatenten, die Fähigkeit des Fachmanns, mit Hilfe bekannter Verfahren und seines sonstigen Fachwissens eine mehr oder weniger große Anzahl von Einzelverbindungen herzustellen, die unter eine offenbarte Strukturformel fallen, nicht mit der Offenbarung dieser Einzelverbindungen gleichgesetzt werden (Sen. Urt. v. 30.9.1999 - X ZR 168/96, GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung).

    Auch wenn man zugunsten der Beklagten annimmt, sie habe davon ausgehen dürfen, dass die in dieser Entscheidung aufgestellten Grundsätze, auf welche der Bundesgerichtshof in der späteren Entscheidung "Schmierfettzusammensetzung" (GRUR 2000, 296, 297) Bezug genommen hat, prinzipiell auch im Bereich der Stoffchemie gelten, hatte der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" jedoch noch nicht entschieden, was dies für chemische Stoffe mit unterschiedlichen Substituenten bzw. für die Beurteilung des Informationsgehalts einer chemischen Strukturformel konkret bedeutet.

  • BPatG, 31.10.2007 - 3 Ni 36/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung; GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung) beschränkt sich der Offenbarungsgehalt einer zum Stand der Technik gehörenden Schrift aber nicht auf die wörtliche Beschreibung, sondern umfasst auch alles das, was für den Fachmann als selbstverständlich oder nahezu unerläßlich zu ergänzen ist oder was er bei der aufmerksamen Lektüre der Schrift ohne weiteres erkennt und in Gedanken gleich mitliest.

    Diesen Bewertungen, denen ein sehr enger - mitunter plakativ als "photographisch" bezeichneter - Neuheitsbegriff zugrunde liegt (vgl. z. B. T 181/82 ABl 1984, 401 - Spiroverbindungen/CIBA GEIGY; T 7/86 GRUR Int. 1989, 226 - Xanthine/DRACO; T 286/87 ABl. 1990, 195 - Enantiomere/HOECHST; T 81/85 - v. 17. März 1989 - Isochinoline/HOECHST), der im Übrigen auch vom Europäischen Patentamt nicht durchgängig angewandt wird (vgl. z. B. EPA T 12/81 ABl. 1982, 296 - Diastereomere/BAYER; T 12/90 EPOR 1991, 312 - Amino acid derivatives/BAYER), kann sich der Senat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Neuheit chemischer Verbindungen (vgl. GRUR 1978, 696 - -Aminobenzylpenicillin; GRUR 1988, 447 - Fluoran; GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung) nicht anschließen.

  • BPatG, 21.06.2007 - 3 Ni 36/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1995, 330 Elektrische Steckverbindung; GRUR 2000, 296, 297 Schmierfettzusammensetzung) beschränkt sich der Offenbarungsgehalt einer zum Stand der Technik gehörenden Schrift aber nicht auf die wörtliche Beschreibung, sondern umfasst auch alles das, was für den Fachmann als selbstverständlich oder nahezu unerläßlich zu ergänzen ist oder was er bei der aufmerksamen Lektüre der Schrift ohne weiteres erkennt und in Gedanken gleich mitliest.

    Diesen Bewertungen, denen ein sehr enger - mitunter plakativ als "photographisch" bezeichneter - Neuheitsbegriff zugrunde liegt (vgl. z. B. T 181/82 ABl 1984, 401 - Spiroverbindungen/CIBA GEIGY; T 7/86 GRUR Int. 1989, 226 Xanthine/DRACO; T 286/87 ABl. 1990, 195 - Enantiomere/HOECHST; T 81/85 - v. 17. März 1989 - Isochinoline/HOECHST), der im Übrigen auch vom Europäischen Patentamt nicht durchgängig angewandt wird (vgl. z. B. EPA T 12/81 ABl. 1982, 296 - Diastereomere/BAYER; T 12/90 EPOR 1991, 312 - Amino acid derivatives/BAYER), kann sich der Senat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Neuheit chemischer Verbindungen (vgl. GRUR 1978, 696 - α-Aminobenzylpenicillin; GRUR 1988, 447 - Fluoran; GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung) nicht anschließen.

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20

    Elektrohydraulische Pressgeräte

    Ein allgemeiner Begriff offenbart grundsätzlich auch nicht alle diesem unterfallenden speziellen Begriffe (vgl. BGH, GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung; BeckOK Patentrecht-Fitzner/Metzger, 24. Ed., § 3 Rz. 121; Rogge, GRUR 1996, 931, 937).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 82/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend den pharmazeutischen

    Auch wenn man zugunsten der Beklagten annimmt, sie habe davon ausgehen dürfen, dass die in dieser Entscheidung aufgestellten Grundsätze, auf welche der Bundesgerichtshof in der späteren Entscheidung "Schmierfettzusammensetzung" (GRUR 2000, 296, 297) Bezug genommen hat, prinzipiell auch im Bereich der Stoffchemie gelten, hatte der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" jedoch noch nicht entschieden, was dies für chemische Stoffe mit unterschiedlichen Substituenten bzw. für die Beurteilung des Informationsgehalts einer chemischen Strukturformel konkret bedeutet.
  • BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15

    Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage gegen ein ergänzendes Schutzzertifikat

    c.1) Nach dem Wegfall des technischen Fortschritts als Patentierungserfordernis ist die erfinderische Tätigkeit üblicherweise anhand eines überraschenden Effekts bzw. einer überraschenden Wirkung gegenüber konstitutionsähnlichen Verbindungen gleicher Wirkungsrichtung glaubhaft zu machen (vgl. z. B. BGH GRUR 2000, 296 - Schmierfettzusammensetzung; EPA T 181/82 "Spiroverbindungen/CIBA- GEIGY"), wobei die Anforderungen dann nicht zu hoch anzusetzen sind, wenn - wie auf vorliegendem Indikationsgebiet zum Prioritätstag des Grundpatents - ein besonderer Bedarf an neuen Wirkstoffen zur Behandlung verschiedener Krebserkrankungen besteht (vgl. BGH 1970, 408 - Anthradipyrazol; zitiert in BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline).
  • LG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4c O 113/13

    G-CSF-Polypeptid II

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2000, 296 -Schmierfettzusammensetzung) ist die Neuheit eines chemischen Stoffes dann gegeben, wenn er vor dem Zeitrang der Anmeldung der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden war.
  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08

    Olanzapin II

  • BPatG, 16.05.2017 - 3 Ni 25/15

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Filter Elements"

  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 62/09

    Pharmazeutischer Wirkstoff mit dem internationalen Freinamen (INN) "X" zur

  • LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 4c O 71/17

    Packmaterialumwandlungsmaschine

  • BPatG, 08.07.2014 - 3 Ni 17/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 03.05.2012 - 15 W (pat) 34/06
  • BPatG, 10.12.2009 - 3 Ni 24/08
  • BPatG, 18.12.2008 - 34 W (pat) 348/04
  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 64/09

    Olanzapin VI

  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 65/09

    Olanzapin VII

  • BPatG, 10.07.2006 - 3 Ni 3/04
  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 63/09

    Olanzapin V

  • BPatG, 22.05.2013 - 19 W (pat) 14/11

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr -

  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 67/09

    Olanzapin IX

  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 66/09

    Olanzapin VIII

  • LG Düsseldorf, 12.08.2008 - 4b O 100/08

    Olanzapin

  • LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 4c O 96/17

    Modulare Stellwand

  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 184/08

    Olanzapin III

  • BPatG, 29.01.2008 - 34 W (pat) 318/04
  • BPatG, 03.11.2006 - 14 W (pat) 330/04
  • BPatG, 10.08.2005 - 14 W (pat) 35/03
  • BPatG, 25.02.2005 - 14 W (pat) 20/03
  • BPatG, 25.07.2013 - 15 W (pat) 15/07
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