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BGH, 03.05.2000 - X ZR 179/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Werkvertrag - Mangel - Mangelhaft - Kostenerstattungsanspruch - Nachbesserung - Verjährung - Beweiserhebung - Vertragsstrafe
- Judicialis
BGB § 633 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.1997 - VII ZR 288/94
Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Ersatzvornahme; Technische Anlagen als Bauwerke
Auszug aus BGH, 03.05.2000 - X ZR 179/97
Auf die Revisionen der Klägerin und ihrer Streithelfer hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 20.2.1997 - VII ZR 288/94, NJW 1997, 1982 = ZIP 1997, 1034 = MDR 1997, 635). - OLG Köln, 20.11.1997 - 18 U 54/93
ABNAHME VERTRAGSSTRAFE
Auszug aus BGH, 03.05.2000 - X ZR 179/97
In seinem zweiten Berufungsurteil (OLG-Report Köln 1998, 127) hat das Berufungsgericht die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen und im übrigen, was den Ersatz von Mehraufwand betrifft, die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und insoweit die Sache für das Betragsverfahren an das Landgericht zurückverwiesen.