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   BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97   

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BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97 (https://dejure.org/2000,1705)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2000 - X ZR 185/97 (https://dejure.org/2000,1705)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2000 - X ZR 185/97 (https://dejure.org/2000,1705)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlussfassung, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Schadensersatzanspruch, Stimmrechtsausschluss, Zwei-Personen-Gesellschaft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 472
  • GRUR 2000, 788
  • DB 2000, 1394
  • NZA-RR 2000, 486
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.01.1962 - II ZR 1/61

    Stimmrechtsausschluß

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    Auch der Bundesgerichtshof hat bereits die rechtliche Möglichkeit eines von der Entscheidung betroffenen Nichtgesellschafters, ohne Billigung eines Dritten über die ihn betreffende Frage mitzuentscheiden, als das maßgebliche Abgrenzungskriterium erkannt (BGHZ 36, 296, 299).
  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    Ist dem Beschlußerfordernis nicht genügt worden, ergibt sich daraus nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, die im Schrifttum überwiegend geteilt wird, ein Einwand gegen den geltend gemachten Anspruch, der zur Unbegründetheit der Klage führen kann (BGHZ 28, 355, 358; Hachenburg/Hüffer, aaO, Rdn. 98 zu § 46 GmbHG; Rohwedder/Koppensteiner, GmbHG, 3. Aufl., 1997, Rdn. 34 zu § 46; Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., 1995, Rdn. 142 zu § 46; a.A. Fastrich, DB 1981, 926 f.).
  • RG, 22.01.1935 - II 198/34

    1. Unter welchen Voraussetzungen gelten die Stimmrechtsverbote in § 252 Abs. 3, §

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    So hat das Reichsgericht erkannt, daß beispielsweise bei der Entlastung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft nicht Aktien mitstimmen dürfen, auf deren Verwaltung ein Aufsichtsratsmitglied von Rechts wegen einen entscheidenden Einfluß ausübt, weil dann das betreffende Aufsichtsratsmitglied genauso, wie wenn es mit eigenen Aktien stimmte, Richter in eigener Sache und eine freie und unabhängige, nur den Gesellschaftsinteressen dienende Stimmrechtsausübung im Hinblick auf die widerstreitenden Interessen des betroffenen Aufsichtsratsmitglieds nicht gewährleistet wäre (RGZ 146, 385).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    Die Vertragsauslegung des Tatrichters kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur darauf überprüft werden, ob dieser gegen gesetzlich oder allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze, die Denkgesetze oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze verstoßen hat oder verfahrensfehlerhaft vorgegangen ist (vgl. z.B. Sen.Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    Das Berufungsgericht ist sich ersichtlich bewußt gewesen, daß bei der Vertragsauslegung von dem gewählten Wortlaut der Vereinbarung auszugehen und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwillen zu berücksichtigen ist (BGHZ 121, 13, 16; BGH, Urt. v. 31.01.1995 - XI ZR 56/94, NJW 1995, 1212, 1213).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    Wenn es, wie das Berufungsgericht hinsichtlich des Anstellungsvertrages des Beklagten angenommen hat, an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, bieten vor allem der Sinn des betreffenden Dienstverhältnisses oder der Zweck der den Geschäftsführer anstellenden Gesellschaft, die vom Geschäftsführer in der Gesellschaft im einzelnen übernommenen Funktionen, seine Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber sowie die rechtliche Behandlung früherer Erfindungen taugliche Anhaltspunkte des mit der Anstellung tatsächlich als gewollt Erklärten (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.1954 - I ZR 40/53, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; Urt. v. 22.10.1964 - Ia ZR 8/64, GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; Bartenbach/Volz, ArbEG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 74; Jestaedt, Festschrift für Rudolf Nirk, 1992, 493, 500 f.; auch Gaul, GmbHR 1982, 101, 102 f.).
  • BGH, 29.09.1969 - II ZR 167/68

    Befugnis zum Vertrieb von "Kölnisch-Wasser"-Artikeln unter bestimmtem Namen -

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Gesellschafter einer GmbH im Rahmen einer BGB-Innengesellschaft Leistungsverpflichtungen gegenüber der GmbH übernehmen können (BGH, Urt. v. 29.09.1969 - II ZR 167/68, GmbHR 1970, 10; RGZ 83, 216, 219; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, § 3 GmbHG Rdn. 121).
  • BGH, 27.03.1969 - X ZR 38/66

    Verstoß gegen § 286 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Berufungsgericht auf

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    Er geht dahin, daß ein Erfinder in der Regel von seinem Recht so wenig wie möglich aufgeben will (Sen.Urt. v. 27.03.1969 - X ZR 38/66, Umdr.
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    In einem solchen Verhältnis steht ein Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig nicht (vgl. § 5 ArbGG; BAG, Beschl. v. 06.05.1999 - 5 AZB 22/98, NJW 1999, 3069).
  • RG, 24.10.1913 - II 429/13

    Gesellschaft m. b. H. Nebenvertrag

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Gesellschafter einer GmbH im Rahmen einer BGB-Innengesellschaft Leistungsverpflichtungen gegenüber der GmbH übernehmen können (BGH, Urt. v. 29.09.1969 - II ZR 167/68, GmbHR 1970, 10; RGZ 83, 216, 219; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, § 3 GmbHG Rdn. 121).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 16/87

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus einem formunwirksamen Vorvertrag

  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

  • BGH, 24.06.1982 - VII ZR 244/81

    Architektenbindung nach Inkrafttreten des Koppelungsverbots des

  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 252/90

    Wirksamkeit eines in das amerikanische Luftfahrtregister eingetragenen

  • OLG Hamm, 09.09.1987 - 20 U 161/87

    Versicherungsvertragsrechtliche Ausgestaltung des Kündigungsrechts bzgl. eines

  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1981 - VI ZR 185/79

    Kündigung eines "Dienstvertrags" vonseiten eines Konkursverwalters - Übergang des

  • BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88

    Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH

  • BGH, 19.12.1968 - II ZR 138/67

    Entscheidung eines Rechtsstreits nach deutschem Recht nach Überprüfung des

  • BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98

    Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer

    Beide können in der Revisionsinstanz nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BGH, Urt. v. 14.1.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 für die Beweiswürdigung; sowie Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, MDR 1992, 804 = NJW 1992, 1969 sowie vom 11.4.2000 - X ZR 186/97, GRUR 2000, 788, 789 - Gleichstromsteuerschaltung - für die Vertragsauslegung).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

    Er kann danach in deren Auslegung ausscheiden, wenn der Geschäftsführer gerade mit dem Ziel entgeltlich angestellt wird, persönlich auf Neuerungen hinzuarbeiten, die zu Schutzrechten führen können (Bestätigung von Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat ausdrücklich auf sein Urteil vom 11. April 2000 (X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung) hingewiesen.

    Bei diesem Auslegungsergebnis wäre der Erfahrungssatz zu beachten, dass ein Erfinder sein Recht in der Regel nicht ohne angemessenen Ausgleich aufgeben wird (Sen.Urt. v. 11.04.2006 - X ZR 139/03 - Schneidbrennerstromdüse, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. auch Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, GRUR 2005, 401 - Zylinderrohr u. Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, aaO, S. 789).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    So kann auch ein dem Geschäft erkennbar zugrunde liegender Zweck einen auf übereinstimmendem Parteiwillen beruhenden objektiven Erklärungswert erkennen lassen, der in den nach außen in Erscheinung getretenen Handlungen der Parteien nicht mit aller gewünschten Klarheit zum Ausdruck kommt (vgl. Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).

    Dabei wird auch der Erfahrungssatz zu bedenken sein, dass ein Erfinder in der Regel von seinem Recht so wenig wie möglich aufgeben will (Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12

    Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur unentgeltlichen

    Fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, bieten vor allem der Sinn des betreffenden Dienstverhältnisses oder der Zweck der den Geschäftsführer anstellenden Gesellschaft, die vom Geschäftsführer in der Gesellschaft im Einzelnen übernommenen Funktionen, seine Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber sowie die rechtliche Behandlung früherer Erfindungen taugliche Anhaltspunkte für das mit der Anstellung tatsächlich als gewollt Erklärte (vgl. BGH, GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; Jestaedt, FS für Rudolf Nirk, 1992, 493, 500 f.).

    Ebenso kann der Sinn und Zweck der Gesellschaft für eine dahingehende Verpflichtung sprechen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.; vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 PatG Rdnr. 30).

    Auch kann sich - je nach den Umständen des Einzelfalles - aus der Treuepflicht mitunter eine Pflicht des Gesellschafters zur Übertragung bzw. Rechtseinräumung ergeben (BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.), insbesondere wenn die Erfindung überwiegend auf Mitteln, Erfahrungen und Vorarbeiten des Unternehmens beruht (Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.; vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15

    Patentverletzung: Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von

    Bei der Ermittlung der Reichweite der dem Lizenznehmer eingeräumten Befugnisse ist der aus § 31 Abs. 5 UrhG abgeleitete, aber für das gesamte Immaterialgüterrecht geltende Zweckübertragungsgrundsatz zu beachten, wonach der Schutzrechtsinhaber im Zweifel keine weitergehende Befugnisse einräumt, als zur Erreichung des schuldrechtlich festgelegten Zwecks unbedingt erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2000, 788 juris-Rn. 23 - Gleichstromsteuerschaltung; Ullmann/Deichfuß, a.a.O., § 15 Rn. 26).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Überträgt der Geschäftsführer seinen Anteil an einer während seiner Tätigkeit für die Gesellschaft und im Zusammenhang mit dieser zustande gekommenen Erfindung auf die Gesellschaft, kann er dafür eine Vergütung nach § 612 BGB verlangen, vorausgesetzt die Beteiligten haben in einem Dienstvertrag oder in einer anderen Vereinbarung keine davon abweichende Regelung getroffen (vgl. Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 f. - Auto-Kindersitz; Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 91/13

    Ansprüche des Mitinhabers eines Patents gegen den weiteren Inhaber wegen der

    Dazu genügt an sich bereits der Verweis auf den in der Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz, dass ein Erfinder in der Regel von seinem Recht so wenig wie möglich aufgeben will (BGH, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung; BGH, GRUR 2006, 401 [Rn. 21] - Zylinderrohr).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 1/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem

    Dagegen überprüft es die tatrichterliche Auslegung einer Willenserklärung nicht darauf hin, ob sie im Ergebnis "richtig" oder das vom Berufungsgericht gefundene Auslegungsergebnis unter mehreren möglichen das Nächstliegende ist (BGH vom 16.3.2005 - IV ZR 246/03 - Juris RdNr 9 und vom 11.4.2000 - X ZR 185/97 - Juris RdNr 22) .
  • OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97

    Dienstvertrag: Vorgehensweise zur Ermittlung der Höhe der Erfindervergütung für

    Für die Übertragungspflicht spricht auch der Umstand, dass der Kläger insbesondere wegen seines technischen know-how eingestellt wurde, denn damit sollte sein umfangreiches Wissen für die Beklagte insgesamt nutzbar gemacht werden (BGH X ZR 185/97 - Gleichstromsteuerschaltung).

    Ein Vergütungsausschluss kommt auch nicht nach den Grundsätzen der Entscheidung X ZR 185/97 - Gleichstromsteuerschaltung in Betracht.

  • BSG, 29.01.2019 - B 2 U 21/17 R

    Keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung für hauptamtlich in

    Dagegen überprüft es die tatrichterliche Auslegung einer Absichts- bzw Willenserklärung oder einer Vereinbarung nicht darauf hin, ob sie im Ergebnis "richtig" oder das vom Berufungsgericht gefundene Auslegungsergebnis unter mehreren möglichen das Nächstliegende ist (BSG vom 19.6.2018 - B 2 U 1/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 42 RdNr 19; BGH vom 16.3.2005 - IV ZR 246/03 - Juris RdNr 9 und vom 11.4.2000 - X ZR 185/97 - Juris RdNr 22) .
  • BGH, 09.04.2002 - X ZR 228/00

    Geschäftsmäßigkeit der Einziehung einer abgetretenen Forderung

  • BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08

    Vergütungsanspruch für eine Erfindung einer Rollenantriebseinheit zur Beladung

  • BFH, 23.04.2003 - IX R 57/99

    Zeitlich begrenzte Überlassung; Erfindung

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20

    Übertragung der Inhaberschaft an deutschen Gebrauchsmustern und einem

  • BSG, 29.01.2019 - B 2 U 23/17 R

    Keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung für hauptamtlich in

  • BGH, 22.09.2015 - X ZB 11/14

    Umfang der Schutzrechtsübertragung: Gründung einer Gesellschaft zum Zwecke der

  • BGH, 09.10.2002 - X ZR 80/01

    Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung wegen innerer Widersprüche

  • BGH, 25.04.2001 - X ZR 50/99

    Lizenzvertrag - Zur Ableitung des Willens zur Vertragsfortführung

  • OLG München, 30.04.2003 - 21 U 4591/02

    Beschränkte Nachprüfung der Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht

  • OLG München, 15.02.2007 - 6 U 5581/05

    Der Geschäftsführer als Erfinder

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