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   BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01   

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BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01 (https://dejure.org/2003,1376)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2003 - X ZR 186/01 (https://dejure.org/2003,1376)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2003 - X ZR 186/01 (https://dejure.org/2003,1376)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Arbeitnehmererfindervergütung unter Heranziehung der Lizenzanalogie - Vereinbarung von Lizenzgebühren für bestimmte Benutzungshandlungen - Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen - Verpflichtung zu Auskunft und Rechnungslegung schon ...

  • Judicialis

    ArbEG § 9; ; BGB § 242 Be

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbEG § 9; BGB § 242
    "Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des Arbeitnehmererfinders

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Angemessene Vergütung des Arbeitnehmererfinders

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 155, 8
  • NJW 2004, 292 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1710
  • GRUR 2003, 789
  • BB 2004, 112 (Ls.)
  • DB 2004, 185 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    Ein Kriterium für die Bemessung dessen, was angemessen ist, ist die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung (§ 9 Abs. 2 ArbEG) oder der Erfindungswert (vgl. Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe; BGHZ 137, 162, 166 - Copolyester II).

    In der Regel ist insoweit die Methode der Lizenzanalogie geeignet; regelmäßig ist deshalb sie bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders heranzuziehen (Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802, 803 - abgestuftes Getriebe).

    Es ist an Hand der besonderen Umstände des jeweiligen Streitfalls festzustellen, was vernünftige Parteien unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vereinbart haben würden, wenn sie den gegebenen Benutzungssachverhalt zum Gegenstand einer vertraglichen Übereinkunft gemacht hätten (Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe).

  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    An welche tatsächlichen Umstände vernünftige Parteien die Gegenleistung geknüpft hätten, ist eine für jeden Einzelfall zu klärende Tatfrage (vgl. Sen.Urt. v. 14.03.2000 - X ZR 115/98, GRUR 2000, 685 - formunwirksamer Lizenzvertrag).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    Ein Kriterium für die Bemessung dessen, was angemessen ist, ist die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung (§ 9 Abs. 2 ArbEG) oder der Erfindungswert (vgl. Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe; BGHZ 137, 162, 166 - Copolyester II).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach zu erkennen gegeben, daß ein ständig mit Patentstreitsachen befaßtes und auch mit Arbeitnehmererfindersachen vertrautes Gericht sich gutachterlicher Hilfe nicht notwendiger Weise bedienen muß (Sen.Urt. v. 30.05.1995 - X ZR 54/93, GRUR 1995, 578, 579 - Steuereinrichtung II, m.w.N.).
  • Drs-Bund, 19.08.1955 - BT-Drs II/1648
    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    Das gilt um so mehr, als diese Feststellung im Einklang mit dem Grundsatz steht, daß der Arbeitnehmererfinder an allen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteilen beteiligt werden soll, die seinem Arbeitgeber aufgrund der Diensterfindung (kausal) zufließen (vgl. Regierungsbegr. z. ArbEG, BT-Drucks. II/1648 S. 26 = BlPMZ 1957, 232), und auch nicht davon ausgegangen werden kann, daß vernünftigen Vertragsparteien ein anderer Maßstab überhaupt als vorzugswürdig hätte erscheinen können.
  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07

    Türinnenverstärkung

    d) Der Arbeitnehmererfinder bedarf zur angemessenen Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gewinnbezogener Auskünfte regelmäßig auch nicht deswegen, weil er nach der Rechtsprechung des Senats an allen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteilen beteiligt werden soll, die seinem Arbeitgeber aufgrund der Diensterfindung kausal) zufließen (BGHZ 155, 8, 14 f. - Abwasserbehandlung), und (nur) ein entsprechender Auskunftsanspruch ihn in die Lage versetzte, zu überprüfen, ob dem Arbeitgeber infolge seiner Erfindung außergewöhnlich hohe Gewinne zugeflossen sind.
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Hinsichtlich des Anspruchs eines Arbeitnehmererfinders auf angemessene Vergütung (§ 9 Abs. 1 ArbEG) entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass in der Regel eine angemessene Lizenz in besonderer Weise geeignet ist, für einen sachgerechten Ausgleich zu sorgen, deshalb sie als nächstliegend erscheinen muss und eine Vergütung auf dieser Grundlage regelmäßig so lange nicht zu beanstanden ist, wie nicht Tatumstände vorliegen, die die Berechnung auf dieser Basis gerade im konkreten Fall ungeeignet erscheinen lassen (BGHZ 155, 8 - Abwasserbehandlung, m.w.N.).

    Steht dem Grunde nach fest, dass ein Zahlungsanspruch in Betracht kommt, kann deshalb ein Beklagter verpflichtet sein, zumutbare Angaben zu machen, deren der Kläger bedarf, um zu ermitteln, ob er und gegebenenfalls in welchem Umfang er tatsächlich Zahlung verlangen kann (vgl. BGHZ 155, 8 - Abwasserbehandlung, für Vergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG).

  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 3838/16

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Auskunft und Vergütung wegen einer

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2003, 789, 791 - Abwasserbehandlung) sei auch die Nutzung vor Inanspruchnahme und vor Meldung der Erfindung zu vergüten.

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist die Lizenzanalogie in der Regel ein besonders geeignetes Kriterium, um den maßgeblich in die Vergütungsbemessung einfließenden - Erfindungswert zu ermitteln und die Frage zu beantworten, welche Gegenleistung vernünftige Parteien für die Überlassung der Erfindung vereinbart hätten, wenn es sich bei der Diensterfindung um eine dem Arbeitgeber zur ausschließlichen Nutzung überlassene freie Erfindung gehandelt hätte (BGH GRUR 2012, 605, Rn. 18 - antimykotischer Nagellack; BGH GRUR 2010, 223 Rn. 13 - Türinnenverstärkung; BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; vgl. auch BGH Urteil vom 16.05.2017, Az.: X ZR 85/14 Rn. 52 - Sektionaltor II).

    Dies hat zur Folge, dass der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders grundsätzlich die dem Arbeitgeber zumutbaren Angaben einschließt, deren der Arbeitnehmererfinder bedarf, um zu ermitteln, welche Gegenleistung einem gedachten Lizenzgeber zustehen würde, wenn vernünftige Parteien Art und Umfang der Nutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber zum Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung gemacht hätten (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung).

    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Abwasserbehandlung" (GRUR 2003, 789) ausgesprochen hat, kann der dem Arbeitnehmererfinder zustehende Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung im Hinblick auf den Vergütungsanspruch nach § 9 ArbNErfG auch Angaben über die Benutzung einschließen, die der Arbeitgeber bereits vor unbeschränkter Inanspruchnahme der Diensterfindung vorgenommen hat.

    Der Bundesgerichtshof hat in der vorgenannten Entscheidung (GRUR 2003, 789, 790) Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 91/13

    Ansprüche des Mitinhabers eines Patents gegen den weiteren Inhaber wegen der

    Für beide Ansprüche ist anerkannt, dass sie nicht auf die Herausgabe eines aus der Erfindungsbenutzung erzielten Gewinns gerichtet, sondern nach den Regeln der Lizenzanalogie zu berechnen sind (für den Entschädigungsanspruch vgl. BGHZ 107, 161, 169 - Offenendspinnmaschine; für den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers vgl. BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 802 f. - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung).
  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von

    Unzumutbarkeit ist nur anzunehmen, wenn die Notwendigkeit der nun verlangten Angaben zunächst nicht erkannt wurde und die betreffenden Umstände im Nachhinein nur unschwer aus Unterlagen zu ersehen gewesen wären (BGH, Urt. v. 29.04.2003 - IX ZR 186/01, BGHZ 155, 8).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch wegen der Mitarbeitererfindung einer

    Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen der Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05

    Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der

    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).

    Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12

    Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer

    Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung; Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).

    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07

    Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanpspruch eines Arbeitnehmers gegenüber

    (2) Der Arbeitnehmererfinder bedarf zur angemessenen Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gewinnbezogener Auskünfte regelmäßig auch nicht deswegen, weil er nach der Rechtsprechung des Senats an allen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteilen beteiligt werden soll, die seinem Arbeitgeber aufgrund der Diensterfindung (kausal) zufließen (BGHZ 155, 8, 14 f. - Abwasserbehandlung), und (nur) ein entsprechender Auskunftsanspruch ihn in die Lage versetzte, zu überprüfen, ob dem Arbeitgeber infolge seiner Erfindung außergewöhnlich hohe Gewinne zugeflossen sind.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

    Der aus §§ 9, 12, 16 ArbNErfG i. V. m. § 242 BGB folgende Auskunftsanspruch soll einen Arbeitnehmer zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).
  • LG München I, 26.06.2020 - 21 O 9709/17

    Durchsetzung und Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung

  • LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 37/16

    Photovoltaikanlage 1 (Arbeitnehmererf.)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08

    Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)

  • LG Hamburg, 07.05.2020 - 327 O 146/18

    Arbeitnehmererfindung: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung zur Vorbereitung

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 52/06

    Betonschutzwände II (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4b O 295/10

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

  • LG München I, 09.12.2020 - 21 O 10149/19

    Vertragliche Ansprüche des GmbH-Geschäftsführers wegen einer Diensterfindung

  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4a O 286/10

    Kälteanlage (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 20/10

    Stahlbetontunnel (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 105/19

    Aminosäuren-Derivate-Herstellung

  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 106/19

    Aminosäuren-Derivate-Herstellung II

  • LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 4b O 138/06

    Vergütungsfestsetzung (Arbeitnehmererf.)

  • LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16

    Arbeitnehmererfindungsrecht: Umfang des Auskunftsanspruchs eines Erfinders für

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