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   BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97   

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https://dejure.org/2000,11487
BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97 (https://dejure.org/2000,11487)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - X ZR 189/97 (https://dejure.org/2000,11487)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - X ZR 189/97 (https://dejure.org/2000,11487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 398; ; ZPO § 286; ; BGB § 640; ; BGB § 635

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 526
    Umfang des Vortrags in der Berufungsinstanz; Abweichende Beurteilung einer Zeugenaussage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 05.12.1997 - 14 U 21/96

    Werklohn u. Bezahlung f. Montage bzgl. Kellnertische/Wärmeschränke

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97
    Insoweit hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von 99.531,12 DM nebst gestaffelten Zinsen verurteilt; das Berufungsurteil ist in OLG-Report Hamburg 1998, 61 und in NJWE-VHR 1997, 256 veröffentlicht.
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97
    Vorzutragen, ob und in welchem Umfang die Arbeitskraft der Leute des Klägers anderweitig hätte eingesetzt werden können, war, nicht Sache des Klägers, sondern der Beklagten (vgl. BGHZ 91, 243, 260).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97
    In einem solchen Fall stellt das Unterlassen erneuter Vernehmung jedenfalls dann keine Ermessensüberschreitung dar, wenn sich das Berufungsgericht mit gleichlaufenden Überlegungen wie das Landgericht auf die äußeren Umstände stützt, wie das vorliegend der Fall war (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1987 - I ZR 164/85, NJW-RR 1988, 829).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97
    Dementsprechend kann die Überwälzung des Streitstoffs in die Rechtsmittelinstanz auf jedes der beiden Elemente beschränkt werden; die Devolution eines solchen abtrennbaren Teils des Streitstoffs setzt je für sich die Einlegung und Begründung eines Rechtsmittels durch die beschwerte Partei voraus (BGHZ 109, 179, 189).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97
    Mangels verfahrensfehlerfrei festgestellter Abnahme ist somit für das Revisionsverfahren davon auszugehen, daß die Darlegungs- und Beweislast für die Mängelfreiheit des Werks beim Kläger verblieb (BGH, Urt. v. 24.10.1996 - VII ZR 98/94, NJW-RR 1997, 339 f.).
  • OLG Stuttgart, 15.05.1997 - 14 U 21/96

    Aufklärung des Patienten vor Leistenbruchoperation

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97
    Insoweit hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von 99.531,12 DM nebst gestaffelten Zinsen verurteilt; das Berufungsurteil ist in OLG-Report Hamburg 1998, 61 und in NJWE-VHR 1997, 256 veröffentlicht.
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