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   BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04   

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https://dejure.org/2006,392
BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04 (https://dejure.org/2006,392)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2006 - X ZR 198/04 (https://dejure.org/2006,392)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2006 - X ZR 198/04 (https://dejure.org/2006,392)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Information über die Pass- und Visumerfordernisse durch Reisebüro

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung für die unterlassene Information über Passerfordernisse und Visumerfordernisse in Bulgarien; Schadensersatz wegen Umbuchung und Verzögerung einer Reise; Abgrenzung des Reisebüros als Vertragspartner eines Kunden und als Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters; ...

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 662; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 675 Abs. 2; ; BGB-InfoV § 4 Abs. 1 Nr. 6; ; BGB-InfoV § 5 Nr. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 662; BGB § 675 Abs. 1; BGB § 675 Abs. 2; BGB-InfoV § 4 Abs. 1 Nr. 6; BGB-InfoV § 5 Nr. 1
    Reisebüro ist bei Informationen über die Durchführung einer bereits gewählten Reise Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters

  • RA Kotz

    Einreisebestimmungen - unterlassene Aufklärung durch Reisebüro - Schadensersatz?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsverhältnis zwischen Reisebüro und Reisendem (Reisevermittlungsvertrag); Eigenhaftung Dritter aus c.i.c. (§§ 311 III, II, 241 II, 280 I BGB); (keine) Eigenhaftung des Reisebüros bei fehlerhafter Information über die Durchführung der gebuchten Reise nach erfolgter ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Reisebüros gegenüber dem Reisekunden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang bei einer Pauschalreise

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang bei einer Pauschalreise

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht des Reisebüros, Beratungspflicht bei der Auswahlentscheidung, Eigenhaftung des Vertreters

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz für fehlende Aufklärung eine Reisebüros über Reisepasspflicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Reisebüro muss nicht auf Passzwang hinweisen - wohl aber der Reiseveranstalter

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsverhältnis zwischen Reisebüro und Reisendem (Reisevermittlungsvertrag); Eigenhaftung Dritter aus c.i.c. (§§ 311 III, II, 241 II, 280 I BGB); (keine) Eigenhaftung des Reisebüros bei fehlerhafter Information über die Durchführung der gebuchten Reise nach erfolgter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2321
  • MDR 2007, 326
  • VersR 2006, 1129
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 193/99

    Befugnisse des Reisebüros bei Insolvenz des Reiseveranstalters

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offengelassen (Urt. v. 19.11.1981 - VII ZR 238/80, BGHZ 82, 219, 223 f.; v. 10.12.2002 - X ZR 193/99, NJW 2003, 743).

    Ein Reisebüro, das sich durch einen Agenturvertrag einem Reiseveranstalter verpflichtet, dessen Reisen zu vertreiben, und von diesem dafür Provision erhält, ist dessen Handelsvertreter (§ 84 Abs. 1 Satz 1 HGB; st. Rspr. d. BGH, zuletzt SenUrt., NJW 2003, 743; vgl. auch Urt. v. 25.03.1987 - IVa ZR 224/85, NJW 1988, 60 für den Versicherungsvertreter).

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
    Der Provisionsanspruch eines Handelsvertreters reicht dafür nicht aus, weil dieser lediglich ein mittelbares wirtschaftliches Interesse begründet (BGH, Urt. v. 17.10.1989 - XI ZR 173/88, NJW 1990, 506).
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
    Nur ausnahmsweise kann der Vertreter persönlich neben dem Unternehmer haften, wenn er entweder gegenüber dem Vertragspartner in besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Verhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat (§§ 311 Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB) oder wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat (st. Rspr. d. BGH; vgl. nur Urt. v. 03.04.1990 - XI ZR 206/88, NJW 1990, 753).
  • LG Baden-Baden, 07.03.2003 - 2 S 104/02

    Positive Vertragsverletzung eines Reisevermittlungsvertrages: Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
    Das Berufungsgericht ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur davon ausgegangen, dass zwischen einem Reisebüro, das mehrere Reiseveranstalter vertritt, und einem Kunden, den es bei der Auswahl einer Pauschalreise berät, stillschweigend ein selbständiger Vertrag mit Haftungsfolgen zustandekommt, der zumeist als Reisevermittlungsvertrag bezeichnet wird (s. nur LG Frankfurt a.M. RRa 1999, 55; LG Kleve RRa 2000, 210; LG Frankfurt a.M. RRa 2002, 26; AG Kronach RRa 2002, 83; LG Baden-Baden RRa 2003, 82; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 84 Rdn. 49; Dewenter, Die rechtliche Stellung des Reisebüros, S. 42 f.; Führich, Reiserecht, 5. Aufl., Rdn. 701; MünchKomm/Tonner, BGB, 4. Aufl., § 651a Rdn. 44; Neuner, ACP 1993, S. 1, 23; Nies, Reisebüro, 2. Aufl., Rdn. 10; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., vor § 651 a Rdn. 4).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
    Ein Reisebüro, das sich durch einen Agenturvertrag einem Reiseveranstalter verpflichtet, dessen Reisen zu vertreiben, und von diesem dafür Provision erhält, ist dessen Handelsvertreter (§ 84 Abs. 1 Satz 1 HGB; st. Rspr. d. BGH, zuletzt SenUrt., NJW 2003, 743; vgl. auch Urt. v. 25.03.1987 - IVa ZR 224/85, NJW 1988, 60 für den Versicherungsvertreter).
  • BGH, 19.11.1981 - VII ZR 238/80

    Vertragsscbluß mit Reiseveranstalter bei Einschaltung eines Reisebüros

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offengelassen (Urt. v. 19.11.1981 - VII ZR 238/80, BGHZ 82, 219, 223 f.; v. 10.12.2002 - X ZR 193/99, NJW 2003, 743).
  • LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00

    Umfang der Informationspflicht des eine Pauschalreise vermittelnden Reisebüros;

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
    Das Berufungsgericht ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur davon ausgegangen, dass zwischen einem Reisebüro, das mehrere Reiseveranstalter vertritt, und einem Kunden, den es bei der Auswahl einer Pauschalreise berät, stillschweigend ein selbständiger Vertrag mit Haftungsfolgen zustandekommt, der zumeist als Reisevermittlungsvertrag bezeichnet wird (s. nur LG Frankfurt a.M. RRa 1999, 55; LG Kleve RRa 2000, 210; LG Frankfurt a.M. RRa 2002, 26; AG Kronach RRa 2002, 83; LG Baden-Baden RRa 2003, 82; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 84 Rdn. 49; Dewenter, Die rechtliche Stellung des Reisebüros, S. 42 f.; Führich, Reiserecht, 5. Aufl., Rdn. 701; MünchKomm/Tonner, BGB, 4. Aufl., § 651a Rdn. 44; Neuner, ACP 1993, S. 1, 23; Nies, Reisebüro, 2. Aufl., Rdn. 10; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., vor § 651 a Rdn. 4).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09

    Insolvenzanfechtung: Überweisung der auf das Geschäftskonto des

    Die Schuldnerin selbst war in die zwischen der Beklagten und den Tankkunden vereinbarten Veräußerungsgeschäfte weder schuldrechtlich noch dinglich einbezogen (BGH, Urt. v. 25. April 2006 - X ZR 198/04, NJW 2006, 2321, 2322 Rn. 12; Baumbach/Hopt, HGB 34. Aufl. § 84 Rn. 48; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2. Aufl. § 84 Rn. 81).
  • BGH, 25.07.2006 - X ZR 182/05

    Reisebüro nicht zum Hinweis auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet

    Mit dieser Auswahlentscheidung wird aber die eigenständige Beratungspflicht des Reisebüros von der des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters der ausgewählten Reiseleistungen abgelöst und wird das vermittelnde Reisebüro nur noch als dessen Erfüllungsgehilfe tätig (Sen.Urt. v. 25.04.2006 - X ZR 198/04, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LG Düsseldorf, 11.04.2022 - 22 S 352/19

    Entschädigung für Fluggäste auch bei Vorverlegung des Fluges um mehr als eine

    Ein Reisebüro, das sich durch einen Agenturvertrag einem Reiseveranstalter verpflichtet, dessen Reisen zu vertreiben, und von diesem dafür Provision erhält, ist dessen Handelsvertreter i.S.v. §§ 84 ff. HGB (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2006 - X ZR 198/04, NJW 2006, S. 2321, 2322 Rz. 12).
  • OLG Celle, 06.08.2020 - 11 U 113/19

    Haftung des Reiseveranstalters für unrichtige Angaben eines von ihm mit der

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 25. April 2006 (X ZR 198/04, juris Rn. 8 ff.) damit befasst, welche Rechtsbeziehungen zwischen einem Reisebüro und einem Reisenden einerseits und einem Reisenden und dem Reiseveranstalter andererseits entstehen.

    Im Gegenteil entfällt der wesentliche Teil der Tätigkeit eines Handelsvertreters üblicherweise auf die Anbahnung eines Vertragsschlusses, im Falle eines Reisebüros also auf das, was der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. April 2006 (a.a.O.) als "Auswahl der Reise" bezeichnet hat.

    (4) Das ergibt sich nach dem Verständnis des Senats letztlich auch aus dem bereits mehrfach zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2006 (a.a.O., Rn. 12 bis 15).

  • OLG Nürnberg, 07.06.2023 - 3 U 677/23

    Eigenständige Informationspflichten des Reisevermittlers nur bis zur

    Pflichten zur Beratung, die sich auf die zu buchende Reise selbst und die Durchführung der Reise beziehen, trafen dagegen allein den Reiseveranstalter, mag dabei Auch das Reisebüro als Erfüllungsgehilfe für die Erfüllung der vorvertraglichen oder vertraglichen Pflichten tätig werden (siehe nur BGH, Urteil vom 25. April 2006, X ZR 189/04, NJW 2006, 2321, Rn. 10; MüKoBGB/Tonner, 9. Aufl. 2023, BGB § 651v Rn. 6, 13).

    Das vorherige Anmelden und Generieren eines QR-Codes stellt eine rein organisatorische Maßnahme dar, die an sich ohne erhebliche Schwierigkeiten bewerkstelligt werden kann und daher für den Kunden bei seiner Auswahlentscheidung, zu der der Reisevermittler dem Kunden verhelfen soll, regelmäßig keine Bedeutung besitzt (vgl. die Überlegungen in BGH, Urteil vom 25. April 2006, X ZR 189/04, NJW 2006, 2321, Rn. 15).

    Für den Reisenden ergibt sich aus dieser Aufteilung und der damit verbundenen Ablehnung einer Haftung des Reisebüros keine relevante Schutzlücke (vgl. bereits BGH, Urteil vom 25. April 2006, X ZR 189/04, NJW 2006, 2321, Rn. 11), weil er Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter besitzt und er weder die Informationen in doppelter Ausführung braucht noch für den Fall einer unterlassenen oder unrichtigen Information einen zweiten Haftungsgegner benötigt.

    c) Dementsprechend kann auch keine Eigenhaftung der Beklagten als Vertreterin (§ 311 Abs. 3 i.V.m. §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB) angenommen werden (vgl. wiederum BGH, Urteil vom 25. April 2006, X ZR 189/04, NJW 2006, 2321, Rn. 12).

  • LG Kiel, 16.12.2011 - 1 S 77/11

    Beratungspflichten des Reisevermittlers: Risiko bei getrennter Buchung von

    Der Reisevermittler ist grundsätzlich zur Beratung bei der Auswahl einer den Wünschen und Möglichkeiten des Reisenden entsprechenden Pauschalreise oder geeigneter Einzelreiseleistungen verpflichtet und muss dabei ungefragt diejenigen Umstände offen legen, von denen die Kunden erfahrungsgemäß ihre Entscheidung abhängig machen oder - weitergehend - auf die es dem betreffenden Kunden aufgrund seiner speziellen persönlichen Situation erkennbar ankommt (BGH NJW 2006, 3137; BGH NJW 2006, 2321).

    So besteht für den Reisevermittler - anders als gem. § 5 Nr. 1 BGB-InfoV für den Reiseveranstalter - etwa keine Verpflichtung, ungefragt über Pass- und Visa-Erfordernisse Auskunft zu erteilen (BGH NJW 2006, 2321; MüKo a. a. O. Rn. 51).

  • LG Baden-Baden, 07.11.2008 - 1 S 28/08

    Haftung des Reiseveranstalter - Fehlende Unterrichtung über Pass- und

    Zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2006, 2321 ff.) ist das Amtsgericht hiernach davon ausgegangen, dass die Unterrichtung über Pass- und Visumerfordernisse gerade nicht zur Beratung bei der Auswahl einer Reise, die Gegenstand des Reisevermittlungsvertrages ist, sondern zur Durchführung der Reise gehört, die zu dem mit dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrag zählt.

    Nach dieser Auswahlentscheidung beginnen die Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag, womit die vorvertragliche Haftung des Reiseveranstalters für ein Verhandlungsverschulden des Reisebüros als seines Erfüllungsgehilfen einsetzt (BGH NJW 2006, 2321 ff.).

    Dass die Beklagte ausnahmsweise als Vertreter des Reiseveranstalters persönlich hafte, da sie entweder gegenüber dem Kläger in besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Verhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (§§ 311 Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB) oder dass sie am Vertragsschluss ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse habe (BGH NJW 2006, 2321; BGH NJW 1990, 753), hat der Kläger ebenfalls nicht aufgezeigt.

  • AG Montabaur, 19.02.2013 - 5 C 293/12

    Pauschalreisevertrag: Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro;

    Vielmehr betrifft eine Umbuchung wieder die Auswahlentscheidung des Reisekunden als solche, so dass die Beziehung zwischen Reisebüro und Kunden wieder auf den Zeitpunkt vor der Auswahlentscheidung zurückversetzt wird (Abgrenzung BGH, 25. April 2006, X ZR 198/04, NJW 2006, 2321).(Rn.9).

    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass das Reisebüro nach getroffener Auswahlentscheidung des Reisekunden, also der Wahl einer bestimmten Reise(leistung), bei den Informationen über die Durchführung dieser ausgewählten Reise(leistung) nur noch als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters tätig wird (vgl. BGH NJW 2006, 2321 und AmtsG Frankfurt/M Urteil vom 14.09.2010 - 30 C 2636/09 - Juris).

    Dieser Sachverhalt spielt sich deshalb erneut im Rahmen des nach herrschender Meinung direkt zwischen dem Reisebüro und seinen Kunden zumindest stillschweigend geschlossenen Reisevermittlungsvertrags (vgl. die in BGH NJW 2006, 2321 zitierte Rspr. und Lit.) ab, wobei vorliegend, nachdem die Beklagte den Umbuchungswunsch der Klägerin nicht zurückgewiesen hat, dahinstehen kann, ob durch den Auftrag zur Umbuchung und dessen Nichtzurückweisung stillschweigend ein neuer Reisevermittlungsvertrag zustande kommt oder ob das Reisebüro hierbei noch im Rahmen seiner vertraglichen bzw. nachvertraglichen Pflichten aus dem ursprünglich vor der ersten Buchung zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrag tätig wird.

  • AG Duisburg, 22.07.2019 - 73 C 3013/17

    Reisevermittler: Einreise- und Durchreisebestimmungen

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2006 zum Aktenzeichen X XR 198/04 (BGH NJW 2006, 2321) entgegen, denn in dem dortigen Verfahren hatte der Bundesgerichtshof über einen anderen Sachverhalt zu entscheiden.
  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12

    BGB-Infoverordnung / Informationspflichtverletzung / Pass- und

    Unstreitig haben weder die Beklagte noch die Streithelferin, die insoweit Erfüllungsgehilfin der Beklagten gem. § 278 BGB gewesen ist, da bereits die Auswahlentscheidung für die Reise getroffen war (vgl. BGH, NJW 2006, 2321) über die Pass- und Visumserfordernisse für die Klägerin als Italienerin für die Einreise in die USA aufgeklärt.
  • AG Hamburg, 21.10.2008 - 14 C 391/07

    Storno-Bedingungen bei Flugtickets: Reisebüro erfolgreich verklagt

  • OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08

    Wettbewerbsverstoß: Unsachliche Beeinflussung durch die Veranstaltung eines

  • LG Frankfurt/Main, 26.01.2023 - 24 O 51/22

    Flugreise mit Kindern - und der Zwischenstopp in den USA

  • LG Lüneburg, 13.12.2021 - 2 O 46/21

    Vertriebsrecht; Handelsvertreter; Falschberatung; Beratungsvertrag

  • AG Bad Homburg, 08.05.2009 - 2 C 2633/08

    Falsche Zusicherung der Mitarbeiterin eines Reisebüros bzgl. der Rechtzeitigkeit

  • AG München, 08.02.2017 - 271 C 12313/16

    Ohne ausreichende Papiere Weihnachten zuhause

  • AG Leipzig, 06.04.2011 - 113 C 6263/10

    Reisebüro muss nicht über Visaregeln informieren

  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2009 - 24 S 189/08

    Pauschalreisevertrag: Namentliche Bezeichnung der Stelle für die

  • LG Frankfurt/Main, 27.03.2013 - 24 O 227/12
  • AG Hamburg-Wandsbek, 14.11.2019 - 714 C 134/19

    Reisebürohaftung für Ausfall einer vermittelten Flugreise

  • AG Hannover, 31.08.2018 - 510 C 3198/18

    Reisevertrag / Reiserückpreiszahlung / Einreiseverweigerung /

  • LG Hagen, 03.02.2012 - 1 S 204/11

    Abgrenzung von Eigengeschäft und Fremdgeschäft beim Verkauf eines Gutscheins

  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2007 - 19 O 209/06

    Haftung eines Reisebüros für Informationen über eine

  • LG Karlsruhe, 11.04.2008 - 9 S 558/07

    Eigenhaftung des Reisevermittlers bei Informationspflichtverletzung /

  • LG Berlin, 23.10.2007 - 15 O 974/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Unterlassungsanspruch / Internet-Plattform /

  • LG Chemnitz, 04.02.2015 - 6 S 371/14

    Reisebürohaftung als Reiseveranstalter bei unterlassenen Hinweisen auf geltende

  • AG Köln, 07.06.2010 - 142 C 400/09

    Informationspflicht eines Reiseveranstalters zu einer für ein bestimmtes Land

  • AG Köln, 06.11.2015 - 133 C 127/15

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Reisepreisminderung u. Ersatz von

  • AG Frankfurt/Main, 14.09.2010 - 30 C 2636/09

    Reiseveranstalterhaftung: Zurechnung des Verschuldens des Reisebüros

  • AG Bad Homburg, 08.05.2009 - 202 C 2633/08
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