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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00   

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BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00 (https://dejure.org/2001,1810)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2001 - X ZR 199/00 (https://dejure.org/2001,1810)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - X ZR 199/00 (https://dejure.org/2001,1810)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    PatG PatG (1981) §§ 110 ff.; ZPO § 406
    Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger im Patentnichtigkeitsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 369
  • DB 2002, 892 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00
    Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (vgl. Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93; Beschl. v. 07.04.1998 - X ZR 93/95).

    Dagegen wurde es insbesondere als die Ablehnung nicht rechtfertigend angesehen, wenn der Sachverständige vor längerer Zeit für einen am Verfahren nicht beteiligten Konkurrenten auf gleichem Gebiet tätig war (Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93).

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/73

    Befangenheit eines Sachverständigen in Patentnichtigkeitssachen -

    Auszug aus BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00
    Ein Sachverständiger kann nach § 406 ZPO, der auch im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen anwendbar ist, abgelehnt werden, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken (Sen.Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Beschl. v. 19.11.1985 - X ZR 26/84, Liedl 1984/86, 384 - Wabendecke).
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95

    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Filtereinheit zum Entfernen von

    Auszug aus BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00
    Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (vgl. Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93; Beschl. v. 07.04.1998 - X ZR 93/95).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in einem aktuellen Mandatsverhältnis zu den Prozessbevollmächtigten des Prozessgegners oder in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06, in juris; Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/86, GRUR 1987, 350 f. - Werkzeughalterung).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZR 1/06

    Begründetheit der Ablehnung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Ein Sachverständiger kann nach § 406 ZPO, der auch im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen anwendbar ist, abgelehnt werden, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken (Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung m.w.N.).

    Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in einem aktuellen Mandatsverhältnis zu den Prozessbevollmächtigten des Prozessgegners oder in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (BGH GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung).

  • BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06

    Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/96, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung I; Sen.Beschl. v. 28.10.2003 - X ZR 274/02, …
  • BGH, 04.10.2007 - X ZR 156/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Ein Sachverständiger kann nach § 406 ZPO, der auch im Patentnichtigkeitsverfahren anwendbar ist, abgelehnt werden, wenn hinreichende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken (Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; st. Rspr.).

    Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in einem aktuellen Mandatsverhältnis zu den Prozessbevollmächtigten des Prozessgegners oder in näherer Beziehungen zu einer der Parteien steht oder stand (BGH GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2019 - 26 W 20/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    Unerheblich ist es, ob der gerichtlich beauftragte Sachverständige tatsächlich parteilich ist oder ob das Gericht Zweifel an der Unparteilichkeit hegt; entscheidend ist allein, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (BGH, Beschluss vom 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 "Sachverständigenablehnung"; vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 Rn. 5, BPatGE 2008, 296 = GRUR 2008, 191 "Sachverständigenablehnung II"; vom 31.03.2009 - X ZR 29/07 Rn. 7, IBR 2009, 683).
  • BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11

    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem eines Sachverständigen, der zwar ebenfalls für Schutzrechte einer Konkurrentin als Erfinder benannt war, die diese Schutzrechte jedoch nicht benutzt hatte, sondern aufgeben wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung I).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 29/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Maßgeblich ist vielmehr, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit besteht (Sen. Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05, GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II).
  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 274/02

    Begründetheit der Ablehnung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in näheren Beziehungen zu einer Partei steht (Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93; Beschl. v. 04.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 m. Hinweisen auf die st. Rspr. d. Sen.).

    Dagegen wurde es insbesondere als die Ablehnung nicht rechtfertigend angesehen, wenn der Sachverständige vor längerer Zeit für einen am Verfahren nicht beteiligten Konkurrenten auf gleichem Gebiet tätig war (Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93), oder wenn der gerichtliche Sachverständige für Schutzrechte eines Konkurrenten des Patentinhabers auf dem einschlägigen Gebiet als Erfinder benannt war (Sen.Beschl. v. 04.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369).

  • OLG Köln, 26.07.2007 - 2 W 58/07

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Besorgnis ist gegeben, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus hinreichend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken (vgl. BGH NJW 1975, 1363; BGH NJW-RR 1987, 893; BGH BGH-Report 2002, 297 f.; OLG Düsseldorf Beschluß vom 06.10.2005 - I-5 W 25/05 -, Rdn. 13, zitiert nach Rechtsprechung NRW; OLG Frankfurt, BauR 2006, 147; OLG Köln, OLGR 1999, 165; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl. 2007, § 406, Rdn. 8; zur Ablehnung eines Richters vgl. auch BGH NJW-RR 2003, 1220 [1221]).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 175/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 81/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03

    Frühere gemeinsame Bauprojekte: Befangen?

  • BGH, 06.02.2006 - X ZR 148/03

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08

    Besorgnis der Befangenheit eines zunächst als Hilfskraft des zuvor bestellten und

  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 12 W 54/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen: Bezeichnung ärztlichen

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 21 W 57/12

    Falschen Vortrag unterstellt: Sachverständiger befangen!

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 5 U 151/04

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG München, 25.05.2009 - 1 W 1262/09

    Sachverständigenablehnung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an einen

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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2004 - X ZR 199/00 (1)   

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BGH, 30.03.2004 - X ZR 199/00 (1) (https://dejure.org/2004,11490)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - X ZR 199/00 (1) (https://dejure.org/2004,11490)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - X ZR 199/00 (1) (https://dejure.org/2004,11490)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines die medizinische Vorrichtung zur Behandlung der Verengung koronarer oder peripherer menschlicher Gefäße betreffenden Streitpatents (selbstaufweitender Gianturco-Stent); Wechsel der Rechtsinhaberschaft an einem Streitpatent während des laufenden ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - X ZR 199/00
    (vgl. Sen.Urt. v. 24.9.2003 - X ZR 7/00, GRUR 2004, 47 - blasenfreie Gummibahn I, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 17.11.1987 - X ZB 15/87

    "Runderneuern"; Erweiterung der Patentansprüche

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - X ZR 199/00
    Es kann dahinstehen, ob die Aufnahme dieses lediglich in den Zeichnungen offenbarten Merkmals zur Verteidigung des Streitpatents zulässig ist (vgl. zum Streitstand Busse, aaO, § 34 PatG Rdn. 248 m.w.N.; Schulte, PatG, 6. Aufl. 2001, § 34 Rdn. 281 ff.; Benkard/Schäfers, aaO, § 35 Rdn. 30; vgl. schon zur früheren Rechtslage nach § 26 PatG 1968 Sen.Beschl. v. 17.11.1987 - X ZB 15/87, GRUR 1988, 197 - Runderneuern).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - X ZR 199/00
    Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg; der Wechsel der Rechtsinhaberschaft am Streitpatent während des laufenden Verfahrens ist auf den Verfahrensgang ohne Einfluß (§ 99 Abs. 1 PatG i.V.m. § 265 ZPO; BGHZ 117, 144, 146 - Tauchcomputer).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Wie der Senat bereits für die Bereichsauswahl entschieden hat, kann die willkürliche Auswahl aus einem größeren Bereich - anders als die gezielte Auswahl zum Erreichen eines bestimmten Ergebnisses - das Kriterium des Naheliegens erfüllen (BGHZ 156, 179 - blasenfreie Gummibahn I; Sen.Urt. v. 30.3.2004 - X ZR 199/00, im Druck nicht veröffentlicht), denn einen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend ist, gibt es nicht (s. nur Sen. BGHZ 133, 57, 65 - Rauchgasklappe; Sen.Urt. v. 18.2.1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 1, S. 445, 452 f. - Zerstäubervorrichtung m.w.N.; v. 26.7.2001 - X ZR 93/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 3, S. 119, 127, insoweit in Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit nicht abgedruckt).
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