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   BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03   

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https://dejure.org/2004,851
BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03 (https://dejure.org/2004,851)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2004 - X ZR 2/03 (https://dejure.org/2004,851)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03 (https://dejure.org/2004,851)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 528; BSHG §§ 88 Abs. 2 Nr. 7, 90; SGB XII §§ 90 Abs. 2 Nr. 8, 93
    Kein Ausschluss des Rückforderungsanspruchs wegen Verarmung des Schenkers bei ehemaliger Schonvermögenseigenschaft des verschenkten Grundbesitzes

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schonvermögen: Verarmung des Schenkers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers; Überleitung eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung auf den Träger der Sozialhilfe; Veräußerung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörenden Grundstücks; Anspruch auf Herausgabe eines ...

  • Judicialis

    BGB § 528

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 528
    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den Träger der Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 528; BSHG §§ 88 Abs. 2 Nr. 7, 90; SGB XII §§ 90 Abs. 2 Nr. 8, 93
    Kein Ausschluss des Rückforderungsanspruchs wegen Verarmung des Schenkers bei ehemaliger Schonvermögenseigenschaft des verschenkten Grundbesitzes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Von der Mutter Häuschen geschenkt bekommen - Sohn der Sozialhilfeempfängerin muss deshalb Sozialhilfe zurückzahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    § 529 BGB; § 93 SGB XII; § 33 SGB II; § 90 SGB XII
    Sozialhilferegress bei Schenkung von Schonvermögen (Notar Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. (Michigan), Hof)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sozialhilferegress - Schenkungsrückforderung des Sozialhilfeträgers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 670
  • MDR 2005, 676
  • DNotZ 2005, 281
  • FamRZ 2005, 177
  • DVBl 2005, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 246/02

    Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe aufgrund

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung, daß der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks gem. §§ 528 Abs. 1 Satz 1, 812 BGB in dem Umfang besteht, in welchem der Schenkungsgegenstand zur Deckung des angemessenen Unterhalts des Schenkers erforderlich ist, so daß er bei einem nicht teilbaren Geschenk wie ein Grundstück von vornherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (BGHZ 94, 141, 144; BGHZ 96, 380, 382; BGHZ 125, 283, 284; BGHZ 155, 57).

    Deshalb kann sich der Beschenkte in diesen Fällen gegenüber der Inanspruchnahme aus dem übergeleiteten Anspruch auch nicht damit verteidigen, daß der Schenker nach Beantragung und Gewährung von Sozialhilfe wieder über Einkommen oder Vermögen verfügt hat (Senat, BGHZ 155, 57, 59).

  • BGH, 11.03.1994 - V ZR 188/92

    Entreicherung des Beschenkten bei Überleitung eines

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung, daß der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks gem. §§ 528 Abs. 1 Satz 1, 812 BGB in dem Umfang besteht, in welchem der Schenkungsgegenstand zur Deckung des angemessenen Unterhalts des Schenkers erforderlich ist, so daß er bei einem nicht teilbaren Geschenk wie ein Grundstück von vornherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (BGHZ 94, 141, 144; BGHZ 96, 380, 382; BGHZ 125, 283, 284; BGHZ 155, 57).

    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß es für die Überleitung eines Rückforderungsanspruchs wegen Notbedarfs des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB unbeachtlich ist, ob das geschenkte Grundstück im Eigentum des Schenkers Schonvermögen gewesen wäre (BGHZ 125, 283, 287).

  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94

    Umfang des Rückforderungsanspruchs bei regelmäßig wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 1996 (IV ZR 184/94, NJW 1996, 287 f.).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung, daß der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks gem. §§ 528 Abs. 1 Satz 1, 812 BGB in dem Umfang besteht, in welchem der Schenkungsgegenstand zur Deckung des angemessenen Unterhalts des Schenkers erforderlich ist, so daß er bei einem nicht teilbaren Geschenk wie ein Grundstück von vornherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (BGHZ 94, 141, 144; BGHZ 96, 380, 382; BGHZ 125, 283, 284; BGHZ 155, 57).
  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85

    Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers;

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung, daß der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks gem. §§ 528 Abs. 1 Satz 1, 812 BGB in dem Umfang besteht, in welchem der Schenkungsgegenstand zur Deckung des angemessenen Unterhalts des Schenkers erforderlich ist, so daß er bei einem nicht teilbaren Geschenk wie ein Grundstück von vornherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (BGHZ 94, 141, 144; BGHZ 96, 380, 382; BGHZ 125, 283, 284; BGHZ 155, 57).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01

    Begriff des angemessenen Unterhalts des Schenkers

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03
    Die Frage, ob ein Schenker nach Vollziehung der Schenkung außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, ist nach den Vorgaben des Unterhaltsrechts zu entscheiden, auf deren Begrifflichkeit § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB Bezug nimmt (Senat, Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384, 1386).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 37.88

    Überleitung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 BGB auf den

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03
    Der Rückgewähranspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB ist aber nicht durch Regelungen beschränkt, die denjenigen des Bundessozialhilfegesetzes vergleichbar wären (vgl. BVerwGE 90, 245, 249; MünchKomm./Kollhosser, 3. Aufl. 1995, § 528 BGB Rdn. 18; Brähler-Boyan/Mann, NJW 1995, 1866, 1869).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 U 21/16

    Rückforderung eines im Wege vorweg genommener Erbfolge übertragenen

    In dem der genannten Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, in welchem ebenfalls der Träger der Sozialhilfe als Anspruchsteller aus übergeleitetem Recht vorging, sah der Bundesgerichtshof zwar tatsächliche Anhaltspunkte für die Anwendung von § 529 Abs. 2 BGB nicht als gegeben an; dass der Einwand des Notbedarfs gegenüber dem Träger der Sozialhilfe von vornherein nicht zur Anwendung kommen könne, hat er aber gerade nicht angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03, NJW 2005, 670, juris Rz. 15).

    Dass die Notbedarfseinrede gegenüber dem Träger der Sozialhilfe ausgeschlossen sein soll, wird im Allgemeinen nicht angenommen (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03, juris Rz. 15; Herrmann in: Erman, BGB, 14. Aufl., § 528 BGB RI. 8).

  • BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18

    Elternunterhalt: Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs des

    Insoweit unterscheidet sich die Lage von der Rückforderung zur Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts des Schenkers, für den der zurückgeforderte Vermögensgegenstand stets zur Verfügung steht, auch wenn dieser auf Seiten des Schenkers sozialhilferechtliches Schonvermögen darstellt (vgl. BGH Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03 - FamRZ 2005, 177, 178 mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20

    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem

    Aus diesem Erfordernis ergibt sich nicht, dass die Bedürftigkeit Folge der Schenkung sein muss (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03, NJW 2005, 670, 671; Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 365/18

    Elternunterhalt: Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs des

    Insoweit unterscheidet sich die Lage von der Rückforderung zur Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts des Schenkers, für den der zurückgeforderte Vermögensgegenstand stets zur Verfügung steht, auch wenn dieser auf Seiten des Schenkers sozialhilferechtliches Schonvermögen darstellt (vgl. BGH Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03 - FamRZ 2005, 177, 178 mwN).
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 6/09

    Rückforderungsanpruch des verarmten Schenkers; Erfüllung des

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks gemäß §§ 528 Abs. 1 Satz 1, 812 BGB in dem Umfang besteht, in welchem der Schenkungsgegenstand zur Deckung des angemessenen Unterhalts des Schenkers erforderlich ist, so dass er bei einem nicht teilbaren Geschenk - wie einem Grundstück - von vornherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (BGHZ 94, 141, 144; BGHZ 96, 380, 382; BGHZ 125, 283, 284; BGHZ 155, 57; BGH, Urt. v. 19.10.2004 - X ZR 2/03, NJW 2005, 670, 671).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2021 - 24 U 7/21

    Haftung mehrerer Beschenkter eines Hausgrundstücks im Falle der Verarmung des

    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach §§ 528 Abs. 1, 812 BGB bei einem nicht teilbaren Gegenstand wie einem Grundstück von vornherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (BGH, Urteil vom 19.10.2004 - X ZR 2/03, juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 17.09.2002 - X ZR 196/01 -, NJW-RR 2003, 53 ).
  • LG Köln, 22.03.2016 - 22 O 396/10

    Rückgewähr einer Schenkung wegen Gewährung einer ergänzenden Sozialhilfe für den

    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach §§ 528 Abs. 1, 812 BGB bei einem nicht teilbaren Geschenk wie ein Grundstück von vorneherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (BGH, Urteil vom 19.10.2004, X ZR 2/03, zitiert nach juris Rn. 10; BGH NJW-RR 2003, 53, 54).
  • OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06

    Art der Auslegung von § 1582 Absatz 1 BGB unter dem Aspekt der "langen Dauer

    Die Rechtsprechung lässt eine Befristung aber auch noch nach mehr als 20 Jahren zu, weil der Anspruch sich nicht aus der Dauerhaftigkeit der Ehe sondern aus den in jedem Einzelfall zu prüfenden wirtschaftlichen Verflechtungen und Abhängigkeiten der Ehegatten rechtfertige (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 177; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1040).
  • OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06

    Rückforderung von Ansprüchen eines verarmten Miterben wegen Zuwendung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 155, 57;59; BGH NJW 2005, 670), der der Senat folgt, kommt es für die Beurteilung der Bedürftigkeit des Schenkers in den hier in Rede stehenden Fällen, in denen ein Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht den Anspruch des Schenkers aus § 528 BGB gegen den Beschenkten geltend macht, allein auf dessen Einkommens- und Vermögenslage im Zeitpunkt der Bewilligung der Sozialhilfe an.
  • OVG Saarland, 01.08.2008 - 3 A 16/08

    Landesrechtliche Aufsichtsklage wegen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für

    etwa BGH, Urteil vom 19.10.2004 - X ZR 2/03 -, NJW 2005, 670.

    hierzu BGH, Urteil vom 19.10.2004, a.a.O. und BVerwG, Urteil vom 25.6.1992, a.a.O.,.

  • AG Eschweiler, 26.07.2016 - 26 C 50/16

    Rückzahlungsbegehren des Sozialhilfeträgers von schenkweise erhaltenen Beträgen

  • VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 21 K 4231/06

    Pflegewohngeld Pflegegesezt Schenkung Schenkungsrückforderung Bedürftigkeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2008 - L 8 SO 151/08
  • OLG Celle, 24.11.2006 - 6 W 117/06

    Anspruch auf Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch; Sicherung eines

  • VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05

    Voraussetzungen für einen unmittelbar durch einen Seniorenheimbewohner

  • VG Düsseldorf, 30.05.2017 - 21 K 4968/17
  • VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3415/06

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Heimträgers auf Bewilligung von

  • VG Minden, 18.01.2008 - 6 K 2495/06

    Kein Ausschluss von Pflegewohngeld durch auf Leistungsträger bereits

  • VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3731/06
  • VG Minden, 24.11.2005 - 7 K 7111/03

    Rücknahme der Bewilligung von Pflegewohngeld wegen eines dem Pflegebedürftigen

  • VG Minden, 03.11.2005 - 7 K 884/04

    Ausgestaltung der gerichtlichen Durchsetzung des sozialrechtlichen Anspruchs auf

  • SG Lüneburg, 13.10.2009 - S 27 AS 130/06
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