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   BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65   

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https://dejure.org/1969,4873
BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65 (https://dejure.org/1969,4873)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1969 - X ZR 20/65 (https://dejure.org/1969,4873)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1969 - X ZR 20/65 (https://dejure.org/1969,4873)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.12.1968 - X ZR 76/64

    Patentstreitigkeit über ein Patent für Kreismesserhalter für Vielfachkreisscheren

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Sie sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung für sich allein nicht geeignet, die Erfindungshöhe zu rechtfertigen, wenn - wie im vorliegenden Falle - das Wissen und Können des Durchschnittsfachmannes ausreichten, aufgrund des Standes der Technik ohne erfinderisches Zutun zu einer Lösung wie der des Streitpatents zu gelangen (vgl. u.a. RG GRUR 1936, 307, 308 und 1940, 543, 546; BGHZ 39, 333, 350 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen - ferner Urteile des erkennenden Senats vom 27. November 1964 - Ia ZR 164/63 - Schichtschleifscheibe -, vom 18. Februar 1965 - Ia ZR 205/63 - Spaltrohrpumpe - und vom 19. Dezember 1968 - X ZR 76/64 - Kreismesserhalter -).
  • BGH, 27.11.1964 - Ia ZR 164/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Sie sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung für sich allein nicht geeignet, die Erfindungshöhe zu rechtfertigen, wenn - wie im vorliegenden Falle - das Wissen und Können des Durchschnittsfachmannes ausreichten, aufgrund des Standes der Technik ohne erfinderisches Zutun zu einer Lösung wie der des Streitpatents zu gelangen (vgl. u.a. RG GRUR 1936, 307, 308 und 1940, 543, 546; BGHZ 39, 333, 350 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen - ferner Urteile des erkennenden Senats vom 27. November 1964 - Ia ZR 164/63 - Schichtschleifscheibe -, vom 18. Februar 1965 - Ia ZR 205/63 - Spaltrohrpumpe - und vom 19. Dezember 1968 - X ZR 76/64 - Kreismesserhalter -).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Soweit noch zusätzliche Versuche erforderlich sein sollten, um zu ermitteln, welche der auch jetzt noch zur Auswahl angebotenen Komponenten (Phenolkomponente des Bariumphenolats nach Merkmal a, Säurekomponente der Cadmiumseife nach Merkmal b und gegebenenfalls Phosphite nach Merkmal c) und in welchen Mengen die insgesamt genannten Stoffe sich jeweils am besten für die beabsichtigte Verwendung zur Stabilisierung der einzelnen Polymerisate (Suspensionstypen, Emulsionstypen, ausgewaschene Emulsionstypen) eignen, kann der Fachmann nach der überzeugenden Erklärung des gerichtlichen Sachverständigen diese Versuche anhand der in der Patentschrift gemachten Angaben, insbesondere der dort auf S. 3 angeführten Beispiele 3 und 4, aufgrund seines Fachwissens und Fachkönnens ohne erfinderisches Bemühen so zweckmäßig anlegen, daß sie ihm, ohne den zumutbaren Umfang zu überschreiten, ein zuverlässiges Bild über die im einzelnen notwendigen Maßnahmen verschaffen (vgl. BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger - und GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler -).
  • BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Soweit noch zusätzliche Versuche erforderlich sein sollten, um zu ermitteln, welche der auch jetzt noch zur Auswahl angebotenen Komponenten (Phenolkomponente des Bariumphenolats nach Merkmal a, Säurekomponente der Cadmiumseife nach Merkmal b und gegebenenfalls Phosphite nach Merkmal c) und in welchen Mengen die insgesamt genannten Stoffe sich jeweils am besten für die beabsichtigte Verwendung zur Stabilisierung der einzelnen Polymerisate (Suspensionstypen, Emulsionstypen, ausgewaschene Emulsionstypen) eignen, kann der Fachmann nach der überzeugenden Erklärung des gerichtlichen Sachverständigen diese Versuche anhand der in der Patentschrift gemachten Angaben, insbesondere der dort auf S. 3 angeführten Beispiele 3 und 4, aufgrund seines Fachwissens und Fachkönnens ohne erfinderisches Bemühen so zweckmäßig anlegen, daß sie ihm, ohne den zumutbaren Umfang zu überschreiten, ein zuverlässiges Bild über die im einzelnen notwendigen Maßnahmen verschaffen (vgl. BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger - und GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler -).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Sie sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung für sich allein nicht geeignet, die Erfindungshöhe zu rechtfertigen, wenn - wie im vorliegenden Falle - das Wissen und Können des Durchschnittsfachmannes ausreichten, aufgrund des Standes der Technik ohne erfinderisches Zutun zu einer Lösung wie der des Streitpatents zu gelangen (vgl. u.a. RG GRUR 1936, 307, 308 und 1940, 543, 546; BGHZ 39, 333, 350 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen - ferner Urteile des erkennenden Senats vom 27. November 1964 - Ia ZR 164/63 - Schichtschleifscheibe -, vom 18. Februar 1965 - Ia ZR 205/63 - Spaltrohrpumpe - und vom 19. Dezember 1968 - X ZR 76/64 - Kreismesserhalter -).
  • BGH, 20.04.1961 - I ZR 27/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Im übrigen bedurfte es zur rechtswirksamen Beschränkung des Patents nicht eines formalen Beschränkungsverfahrens nach § 36 a PatG (vgl. BGHZ 21, 8, 11 [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] - Spritzgußmaschine I - und BGH GRUR 1961, 572 - Metallfenster).
  • BGH, 25.04.1963 - Ia ZR 34/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Ein lange bestehendes, unbefriedigend erfülltes Bedürfnis kann für sich allein die Erfindungshöhe nicht begründen, wenn - wie hier - die Lehre nahegelegt und besondere technische Schwierigkeiten nicht zu überwinden waren (vgl. BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift -).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 4/65
    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Sie bringt vielmehr neben Klarstellungen eine Beschränkung des ursprünglich sehr weitgefaßten Patentbegehrens auf eine Lösung, die im erteilten Anspruch 1 in Verbindung mit den bisherigen Unteransprüchen sowie in der Beschreibung, insbesondere auch in den Beispielen 3 und 4, von vornherein deutlich als in Betracht kommend hervorgehoben und differenziert geschildert worden ist (vgl. BGH GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz - und GRUR 1967, 585 - Faltenrohre).
  • BGH, 21.02.1967 - Ia ZR 67/64

    Nichtigerklärung eines Patents - Patentfähigkeit eines Streitpatents - Neuheit

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Sie bringt vielmehr neben Klarstellungen eine Beschränkung des ursprünglich sehr weitgefaßten Patentbegehrens auf eine Lösung, die im erteilten Anspruch 1 in Verbindung mit den bisherigen Unteransprüchen sowie in der Beschreibung, insbesondere auch in den Beispielen 3 und 4, von vornherein deutlich als in Betracht kommend hervorgehoben und differenziert geschildert worden ist (vgl. BGH GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz - und GRUR 1967, 585 - Faltenrohre).
  • BGH, 16.01.1959 - I ZR 19/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bereicherung der Technik nämlich auch dann anzunehmen, wenn die vorteilhaften Wirkungen nur bei bestimmten Nutzungsarten eintreten (vgl. RG GRUR 1939, 35, 41) oder wenn die Lehre in Einzelfällen versagt, aber sonst einen technischen Fortschritt erbringt (vgl. BGH Urteil vom 16. Januar 1959 - I ZR 19/57 - Prüfung mittels Ultraschall -).
  • BGH, 18.02.1965 - Ia ZR 205/63

    Umwälzpumpe für Zentralheizungen - Verwendung von Spaltrohrmotoren - Anbringung

  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

  • BGH, 07.12.1999 - X ZR 113/97

    Patentfähigkeit einer Radaufhängung

    Vor diesem Hintergrund bildet die mehr als weitere 10 Jahre dauernde Spanne bis zur Anmeldung des Streitpatents, in deren Gefolge solche Federn eingeführt und von großen Herstellern von Kraftfahrzeugen im Markt eingeführt wurden, ein gewichtiges, für das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit sprechendes Argument (vgl. dazu und zur Bedeutung eines wirtschaftlichen Erfolgs für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit BGH, Urt. v. 30.10.1969 - X ZR 20/65, Liedl, 1969/70, 134, 150 f. - Stabilisator; Urt. v. 20.1.1987 - X ZR 70/84, GRUR 1987, 351 - Mauerkasten II; Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120 - Elastische Bandage; Urt. v.11.5.1993 - X ZR 104/90, GRUR 1994, 36 - Meßventil).
  • BGH, 17.11.1970 - X ZR 12/68

    Entscheidungsvoraussetzungen einer Patent-Nichtigkeitsklage - Anforderungen an

    Der große technische Fortschritt und der durch das Streitpatent erzielte bedeutende wirtschaftliche Erfolg, auf den der Beklagte - insbesondere auch unter Hinweis auf das von ihm vorgelegte Privatgutachten - verweist, begründen keine schöpferische Leistung, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Lehre des Patents durch den Stand der Technik nahegelegt war; diese Umstände vermögen die fehlende Erfindungshöhe nicht zu ersetzen, wenn darin auch ein Indiz für das Ausmaß der erfinderischen Leistung gesehen werden kann (vgl. u.a. die Entscheidungen des erkennenden Senats GRUR 1967, 25, 29 - Spritzgußmaschine III - und vom 30. Oktober 1969 - X ZR 20/65 - S. 30 - Stabilisator).
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