Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.12.1994

Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93   

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https://dejure.org/1994,1723
BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93 (https://dejure.org/1994,1723)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1994 - X ZR 20/93 (https://dejure.org/1994,1723)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1994 - X ZR 20/93 (https://dejure.org/1994,1723)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3170
  • ZIP 1995, 660
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob eine Vorschußpflicht der Finanzbehörden generell zu verneinen ist und ob die von der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 119, 372 (378) = NJW 1993, 135 = LM H. 2/1993 § 567 ZPO Nr. 28; BGH, NJW 1991, 40 = LM § 116 ZPO Nr. 3) zur Verneinung einer Vorschußpflicht der bevorrechtigten Konkursgläubiger nach § 61 I Nr. 1 KO angezogenen Gründe auch auf Konkursgläubiger nach § 61 I Nr. 2 KO übertragen werden können.
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob eine Vorschußpflicht der Finanzbehörden generell zu verneinen ist und ob die von der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 119, 372 (378) = NJW 1993, 135 = LM H. 2/1993 § 567 ZPO Nr. 28; BGH, NJW 1991, 40 = LM § 116 ZPO Nr. 3) zur Verneinung einer Vorschußpflicht der bevorrechtigten Konkursgläubiger nach § 61 I Nr. 1 KO angezogenen Gründe auch auf Konkursgläubiger nach § 61 I Nr. 2 KO übertragen werden können.
  • OLG Köln, 05.04.1994 - 20 W 10/94

    Prozeßkostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Das wird in neuerer Zeit aber vermehrt anders entschieden (vgl. OLG Frankfurt a. M., ZIP 1993, 1250 = EWiR 1993, 1031 m. Anm. Tappmeier; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1149 = ZIP 1993, 1018 = EWiR 1993, 827 m. Anm. Pape; OLG Köln, ZIP 1993, 1019; OLG Köln, ZIP 1994, 724; OLG Hamburg, ZIP 1994, 221).
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Seitdem hat der Bundesgerichtshof zunächst sowohl für die Arbeitnehmer des Gemeinschuldners als auch für die Bundesanstalt für Arbeit als Inhaberin auf sie übergegangener Arbeitnehmeransprüche (Beschluß vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89, NJW 1991, 40) und sodann darüber hinaus ganz allgemein für alle Träger der Sozialverwaltung (BGHZ 119, 372, 373, 378; ebenso Beschlüsse vom 20. September 1994 - X ZR 20/93, ZIP 1995, 660 und vom 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, WM 1997, 1724, 1725) die Zumutbarkeit von Prozeßkostenvorschüssen an einen Konkursverwalter grundsätzlich ausgeschlossen.

    Die Frage, ob dasselbe auch für die Finanzbehörden gilt, hat der Bundesgerichtshof offengelassen (so ausdrücklich Beschluß vom 20. September 1994 aaO; ebenso im Ergebnis Beschluß vom 7. Juli 1997 aaO) und sich lediglich dahin geäußert, daß auch dem Steuerfiskus die Aufbringung der Kosten für einen Masseprozeß jedenfalls dann nicht zugemutet werden kann, wenn ein Prozeßerfolg überwiegend den nicht mit einer Vorschußpflicht belasteten bevorrechtigten Konkursgläubigern nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO zugute käme (Beschluß vom 20. September 1994 aaO).

    Hinzuzufügen ist nur, daß § 2 Abs. 1 GKG, der ausschließlich die Gerichtskosten betrifft, auch deshalb nicht für die Auslegung des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO maßgebend sein kann, weil es hier nicht nur um Gerichtskosten, sondern auch um außergerichtliche Kosten geht (BGH, Beschluß vom 20. September 1994 aaO S. 661).

  • OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch die Insolvenzgläubiger

    Dem gegenüber ist die Privilegierung der Finanzbehörden, die der Bundesgerichtshof (NJW 1994, 3170) mit einer Parallelwertung zu § 61 Abs. 1 Nr. 2 der Konkursordnung alter Fassung begründet hatte, unter Geltung der neuen Insolvenzordnung nicht aufrecht zu halten.
  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 27 W 77/06

    Zur den Vorausssetzungen der Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter und zur

    Dem gegenüber ist die Privilegierung der Finanzbehörden, die der Bundesgerichtshof (NJW 1994, 3170) mit einer Parallelwertung zu § 61 Abs. 1 Nr. 2 der Konkursordnung alter Fassung begründet hatte, unter Geltung der neuen Insolvenzordnung nicht aufrecht zu halten.
  • BGH, 16.03.1998 - II ZB 19/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der

    Der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 20. September 1994 - X ZR 20/93, ZIP 1995, 660) hat bisher lediglich entschieden, daß dem an einem Konkursverfahren als Gläubiger im Sinne von § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO beteiligten Steuerfiskus die Aufbringung der Kosten für einen Prozeß des Konkursverwalters jedenfalls dann nicht zuzumuten ist, wenn der bei Obsiegen erlangte Betrag überwiegend zur Befriedigung der nicht mit einer Vorschußpflicht belasteten vorrangigen Gläubiger verwendet werden müßte.
  • OLG Hamm, 16.02.2005 - 27 W 17/05

    Zumutbarkeit der Beteiligung von Insolvenzgläubigern an der Aufbringung von

    Dem gegenüber ist die Privilegierung der Finanzbehörden, die der Bundesgerichtshof (NJW 1994, 3170) mit einer Parallelwertung zu § 61 Abs. 1 Nr. 2 der Konkursordnung alter Fassung begründet hatte, unter Geltung der neuen Insolvenzordnung nicht aufrecht zu halten.
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZA 4/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu Gunsten des Sequesters im

    Die Meinung des Klägers wird schon durch die von ihm angezogenen Entscheidungen vom 27. September 1990 aaO; BGHZ 119 aaO und vom 20. September 1994 - X ZR 20/93, NJW 1994, 3170 f nicht belegt.
  • OLG Köln, 08.08.2000 - 18 W 23/00

    Prozesskostenhilfe für Konkursverwalter

    Den Finanzbehörden ist es aber nicht zuzumuten, die Durchsetzung fremder Vermögensinteressen zu finanzieren und insoweit das Prozeßrisiko zusätzlich zu übernehmen, wenn bei einem Prozeßerfolg der für die Konkursmasse gesicherte Vermögenswert überwiegend zur Erfüllung der nicht mit einer Vorschußpflicht belasteten Forderungen verwendet werden müßte (BGH, NJW 1994, 3170; OLG Köln [20. Senat] ZIP 1997, S. 1969).
  • OLG Dresden, 25.09.1995 - 3 W 937/94

    Prozeßkostenhilfe für Gesamtvollstreckungsverwalter

    Weiterhin ist zu bedenken, daß der Gesetzgeber durch die Einordnung der Steuerschuld in § 17 Abs. 3 Nr. 3 GesO als bevorrechtigte Forderung zu erkennen gegeben hat, daß ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, daß Steuerschulden im Gesamtvollstreckungsverfahren vorrangig befriedigt werden, vgl. BGH, NJW 1994, 3170 f (3171).

    Eine solche Trennung würde dazu führen, daß regelmäßig der Gesamtvollstreckungsverwalter wegen der Verweigerung von Zahlungen durch das Finanzamt ein Klageverfahren gerade nicht durchführen kann; das Regel-Ausnahme-Prinzip wäre durchbrochen, vgl. OLG Düsseldorf (16. Senat), ZIP 1995, 1277 f; OLG Naumburg, ZIP 1995, 758 f; OLG Celle, ZIP 1994, 1973 f; OLG Köln, ZIP 1994, 724 ; Hanseatisches OLG, NJW-RR 1994, 572 f; OLG Düsseldorf (17. Senat), ZIP 1993, 1018 f; OLG Köln, ZIP 1993, 1015 f; OLG Frankfurt, ZIP 1993, 1250 f; Pape, ZIP 1990, 1529 ff; a.A.: OLG Köln (19. Senat), MDR 1994, 407 ; OLG Düsseldorf (23. Senat), ZIP 1993, 780 f; OLG Düsseldorf (6. Senat), KTS 1992, 468; vermittelnd (Vorschußpflicht nur für Anwaltskosten): OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1342 f; offengelassen: BGH, NJW 1994, 3170 f.

  • OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00

    Landwirtschaftsrecht: Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HöfeO

    In § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HöfeO geht es um den Vertrauensschutz des Hofübernehmers (BGH NJW 1994, 3170), der nicht gewährleistet wäre, wenn es im Belieben des Erblassers stünde, durch dessen Enterbung seine vom Gesetz angeordnete Berufung zum Hoferben auszuschließen.
  • OLG Naumburg, 23.01.2002 - 1 W 32/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit von Kostenvorschüssen im

    Unzumutbar ist dabei insbesondere die Leistung eines Vorschusses, wenn auch im Falle eines Obsiegens der Vorschuss leistende Gläubiger nur mit einem geringen Ausgleich seiner Forderung rechnen könnte (BGH NJW 1994, 3170; vgl. auch BGH NJW 1991, 40f).
  • KG, 28.07.2008 - 2 U 50/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Prozesskostenaufbringung durch

  • OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 240/98

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

  • OLG Dresden, 16.02.1995 - 12 W 88/95

    Prozeßkostenhilfe für Konkursverwalter

  • KG, 17.12.2020 - 7 W 1021/20

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der anteiligen Kostenaufbringung der Träger der

  • BGH, 05.02.1998 - VII ZB 18/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts

  • KG, 14.07.2008 - 2 W 91/08

    Prozesskostenhilfe: Vorschusspflicht von Insolvenzgläubigern

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 5 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

  • OLG Celle, 12.02.1997 - 13 W 9/98

    Voraussetzungen zum Erhalt von Prozesskostenhilfe kraft Amtes; Zahlung eines

  • OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters; Leistung

  • OLG Köln, 04.01.2000 - 20 W 45/99
  • OLG Oldenburg, 20.11.1997 - 1 W 108/97

    Beiordnug eines anderen Rechsanwalts, wenn sich ein Konkursverwalter als

  • OLG Oldenburg, 13.09.1996 - 1 W 81/96

    Anspruch eines Konkursverwalters auf Prozesskostenhilfe

  • OLG Köln, 13.03.2000 - 2 VA (Not) 15/99

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Aufsichtsratstätigkeit von Notaren

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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4118
BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93 (https://dejure.org/1994,4118)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1994 - X ZR 20/93 (https://dejure.org/1994,4118)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - X ZR 20/93 (https://dejure.org/1994,4118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1995, 634
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 55/61

    Aufrechnung gegen ausländischen Schiedsspruch

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93
    Allerdings beurteilt sich auch die Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber inländischen wie ausländischen Schiedssprüchen nach der Vorschrift des § 767 Abs. 2 ZPO (BGHZ 34, 274; 38, 259; Urt. v. 07.01.1965 - VII ZR 241/63, NJW 1965, 1138 = MDR 1965, 374).

    Soweit die Rechtsprechung im Rahmen des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches eine (erneute) Aufrechnung mit einer vor dem Abschluß des Schiedsgerichtsverfahrens entstandenen Forderung für möglich gehalten hat (BGH a.a.O.; BGHZ 38, 259), ist das auf Fälle beschränkt, in denen das Schiedsgericht eine Befassung mit der Gegenforderung mangels Zuständigkeit abgelehnt hat oder sonst feststeht, daß es sich mit ihr nicht befaßt hätte.

  • BGH, 07.01.1965 - VII ZR 241/63

    Anwendbarkeit des § 767 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei ausländischen

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93
    Allerdings beurteilt sich auch die Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber inländischen wie ausländischen Schiedssprüchen nach der Vorschrift des § 767 Abs. 2 ZPO (BGHZ 34, 274; 38, 259; Urt. v. 07.01.1965 - VII ZR 241/63, NJW 1965, 1138 = MDR 1965, 374).

    In einem solchen Fall kann es aber zweifelhaft sein, ob sich das Schiedsgericht mit einer vom Schiedsbeklagten eingewendeten Gegenforderung befaßt hätte oder das nach seinem Verfahrensrecht auch nur hätte tun dürfen (BGH, Urt. v. 07.01.1965 a.a.O.).

  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93
    Für die wegen Unkenntnis versäumte Aufrechnung hat dies der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHZ 34, 274, 279 f.).

    Allerdings beurteilt sich auch die Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber inländischen wie ausländischen Schiedssprüchen nach der Vorschrift des § 767 Abs. 2 ZPO (BGHZ 34, 274; 38, 259; Urt. v. 07.01.1965 - VII ZR 241/63, NJW 1965, 1138 = MDR 1965, 374).

  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

    Gegen die verfehlte Nichtzulassung einer Einwendung hilft nur die Anfechtung der darauf beruhenden Entscheidung (BGH, Urt. v. 13. Dezember 1994 - X ZR 20/93, WM 1995, 634, 635; v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 67/96, NJW 1997, 743; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 767 Rn. 25, 28).
  • BGH, 21.05.2019 - XI ZR 95/18

    Begründen einer unberechtigten Zurückweisung eines Widerrufs hinsichtlich

    Das so begründete Berufungsurteil unterliegt schon deshalb der Aufhebung, weil Unklarheiten über den Umfang der Rechtskraft (§ 322 Abs. 2 ZPO) bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1986 - III ZR 186/84, juris Rn. 14 f., vom 12. Dezember 1990 - VIII ZR 355/89, WM 1991, 731, 732 und vom 13. Dezember 1994 - X ZR 20/93, WM 1995, 634).
  • OLG Jena, 28.06.2006 - 4 U 453/05
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist im Rahmen der Prüfung des § 767 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt des Entstehens der Einwendung und nicht auf den Zeitpunkt der Geltendmachung abzustellen ( BGH, WM 1995, 634 [BGH 13.12.1994 - X ZR 20/93] ; NJW 2001, 231 [BGH 19.10.2000 - IX ZR 255/99] ).

    Dies gilt auch für den Einwand der Aufrechung ( BGH, WM 1995, 634 [BGH 13.12.1994 - X ZR 20/93] ).

  • OLG Bamberg, 22.05.2013 - 8 U 4/13

    Präklusion des Aufrechnungseinwandes im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

    Unerheblich ist dabei, ob der Aufrechnungseinwand aus Unkenntnis seines Bestehens nicht geltend gemacht oder zwar erhoben, aber aus prozessualen oder sonstigen Gründen nicht berücksichtigt worden ist (BGH, Urt. v. 30.03.1994 - VIII ZR 132/92, BGHZ 125, 351, 353 f.; Urt. v. 13.12.1994 - X ZR 20/93, WM 1995, 634 , [...] Tz. 10).
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