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BGH, 26.05.1998 - X ZR 20/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Patentnichtigkeitsklage - Voraussetzungen Sammelmappe als Streitpatent - Voraussetzungen Nichtigerklärung von Streitpatenten - Abgrenzung deutsche Offenlegungsschrift 26 31 058 und Streitpatent - Eigenständigen Charakter von Vorveröffentlichungen
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Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02
Sammelhefter II
Insbesondere ergibt sich hierfür nichts aus der von der Klägerin mehrfach zitierten Annahme im Urteil des Senats vom 26. Mai 1998 (X ZR 20/96, Bausch, BGH 1994-1998, 509), dem Fachmann sei bekannt, dass ein endlos umlaufendes Element bei einem Sammelförderer nicht nur ein Ketten- oder Riemengetriebe sein könne, sondern auch eine Trommel. - BPatG, 20.07.2004 - 1 Ni 8/03 Bezüglich der Bewertung dieser Druckschriften und zur Stützung ihrer Argumentation berufen sich die Klägerinnen u.a. auf das - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1998 in der Patentnichtigkeitssache X ZR 20/96 betreffend das europäische Patent 0 095 603 (Anlage 9).
- K... Verfahren X ZR 20/96 vor dem Bundesgerichtshof betreffend das europäische Patent 0 095 603 (Anlage N7).
Die Beklagte wendet weiter ein, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. Mai 1998 in der Patentnichtigkeitssache X ZR 20/96 (Anlage 9) betreffend das europäische Patent 0 095 603 (Anlage 8) in dem Sammeln kompletter Druckbahnen entsprechend der Druckschrift nach Anlage 10 und dem Sammeln von einzeln gefalteten Druckbogen einen signifikanten Unterschied sehe.
- BGH, 27.10.1998 - X ZR 56/96
Sammelförderer
Eine gegen dieses Patent erhobene Teilnichtigkeitsklage ist vom Bundespatentgericht abgewiesen worden; die dagegen eingelegte Berufung der Beklagten zu 1 hat der Senat mit Urteil vom 26. Mai 1998 (Az. X ZR 20/96) zurückgewiesen. - BPatG, 25.06.2002 - 2 Ni 15/01 Nur in unzulässiger retrospektiver Betrachtung kann es daher als naheliegend angesehen werden, ausgehend von der N14 in einfacher Weise zum Streitgegenstand zu gelangen, auch wenn sich die Klägerin auf das BGH -Urteil X ZR 20/96 (Anlage 4) zu N14 stützt, wonach es dem Fachmann bekannt sei, dass ein endlos umlaufendes Element nicht nur ein Kettenoder Riemengetriebe, sondern auch eine Trommel sein könne, vergleiche den Seiten 7 und 8 übergreifenden Absatz der Entscheidung (Anlage 4).