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   BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00   

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https://dejure.org/2003,6791
BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00 (https://dejure.org/2003,6791)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2003 - X ZR 209/00 (https://dejure.org/2003,6791)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2003 - X ZR 209/00 (https://dejure.org/2003,6791)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare Sachen bei beiderseitigem Handelsgeschäft; Werklieferungsvertrag über Absperrarmaturen und Kugelabsperrhähne mit hydraulischem Antrieb; Fehlen einer unverzüglichen Mängelanzeige bei beiderseitigem Handelsgeschäft; Genehmigung ...

  • Judicialis

    HGB § 377; ; HGB § 381; ; HGB § 377 Abs. 1; ; ZPO § 537; ; ZPO a.F. § 537

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (bis 31.12.2001) § 537; HGB § 377
    Prüfungsmaßstab im Berufungsverfahren; Rechtzeitigkeit einer Mängelanzeige

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00
    Dabei waren in erster Instanz erhobene Einreden auch dann im Berufungsverfahren beachtlich, wenn sie in der Berufungsbegründung nicht wieder aufgegriffen worden waren (BGH, Urt. v. 29.4.1986 - IX ZR 145/85, NJW-RR 1986, 991; Urt. v.15.12.1988 - IX ZR 33/88, NJW 1990, 326).
  • BGH, 15.12.1988 - IX ZR 33/88

    Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz; Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00
    Dabei waren in erster Instanz erhobene Einreden auch dann im Berufungsverfahren beachtlich, wenn sie in der Berufungsbegründung nicht wieder aufgegriffen worden waren (BGH, Urt. v. 29.4.1986 - IX ZR 145/85, NJW-RR 1986, 991; Urt. v.15.12.1988 - IX ZR 33/88, NJW 1990, 326).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 151/83

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00
    Eine ausreichend begründete, zulässige Berufung eröffnete deshalb eine erneute sachliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands im Rahmen der gestellten Anträge; deshalb war die Verhandlung und Entscheidung des Berufungsgerichts nicht nur auf die in der Berufungsbegründung angeführten oder auf die in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten Berufungsgründe zu erstrecken, sondern es war gemäß § 537 ZPO a.F. der gesamte Streitstoff im Rahmen der gestellten Anträge vom Berufungsgericht selbständig und nach allen Richtungen hin zu würdigen (BGH, Urt. v. 10.7.1985 - IVa ZR 151/83, NJW 1985, 2828, insoweit nicht in BGHZ 99, 222, unter Bezugnahme auf Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 519 Rdn. 2).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00
    Hierfür kommt es auf die konkreten Fallumstände an (vgl. BGHZ 93, 338, 348 ff.; BGHZ 110, 130, 139, 143 f.; vgl. auch Sen.Urt. v. 25.6.2002 - X ZR 150/00, Umdruck S. 9); eine Mängelanzeige wie hier nach 10 Tagen kann noch nicht ohne weiteres als verspätet angesehen werden.
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00

    Rechtsstellung des Käufers beim Werklieferungsvertrag; Rügeobliegenheit bei

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00
    Hierfür kommt es auf die konkreten Fallumstände an (vgl. BGHZ 93, 338, 348 ff.; BGHZ 110, 130, 139, 143 f.; vgl. auch Sen.Urt. v. 25.6.2002 - X ZR 150/00, Umdruck S. 9); eine Mängelanzeige wie hier nach 10 Tagen kann noch nicht ohne weiteres als verspätet angesehen werden.
  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 151/91

    Haftung des Steuerberaters bei Abweichung von einer dem Mandanten günstigen

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00
    Gleiches galt für tatsächliche und rechtliche Begründungen eines Streitpunkts, die - wie hier - im Berufungsrechtszug nur im Weg einer pauschalen Bezugnahme aufgegriffen worden waren (BGH, Urt. v. 7.5.1992 - IX ZR 151/91, NJW-RR 1992, 1110).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00
    Hierfür kommt es auf die konkreten Fallumstände an (vgl. BGHZ 93, 338, 348 ff.; BGHZ 110, 130, 139, 143 f.; vgl. auch Sen.Urt. v. 25.6.2002 - X ZR 150/00, Umdruck S. 9); eine Mängelanzeige wie hier nach 10 Tagen kann noch nicht ohne weiteres als verspätet angesehen werden.
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern

    aa) Unverzüglich im Sinne des § 121 Abs. 1 BGB, also ohne schuldhaftes Zögern, erfolgt eine Rechtshandlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessenden Prüfungs- und Überlegenszeit vorgenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2003 - X ZR 209/00, BGH-Report 2003, 908; Urteil vom 23. Juni 1994 - VII ZR 163/93, BauR 1994, 625 = ZfBR 1994, 222).
  • BGH, 25.11.2003 - X ZR 159/00

    "Nassreinigung"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei auch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht nach dem für das vorliegende Verfahren noch maßgebenden Recht (§ 537 ZPO in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung) den Prozeßstoff bei seiner Entscheidung selbständig und ohne an die rechtlichen Gesichtspunkte der Parteien oder des ersten Richters gebunden zu sein nach allen Richtungen von neuem zu prüfen (Sen.Urt. v. 18.03.2003 - X ZR 209/00, BGHRep.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04

    Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerberatungsvertrag

    Die Erörterung im Senatstermin gibt lediglich Anlass zu folgenden Ergänzungen: Der Beklagte verweist in seiner Stellungnahme zu den Hinweisen des Senats mit Recht darauf, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiederholung der Einrede nicht erforderlich war (BGH BGHReport 2003, 908; NJW 1990, 326).
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