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   BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15   

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https://dejure.org/2016,48098
BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15 (https://dejure.org/2016,48098)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2016 - X ZR 21/15 (https://dejure.org/2016,48098)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - X ZR 21/15 (https://dejure.org/2016,48098)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, § 14 PatG
    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die Bedeutung gleicher Begriffe - Zungenbett

  • damm-legal.de

    Zur Auslegung gleich lautender Begriffe in einem Patentanspruch

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gleiche Bedeutung gleicher Begriffe im Zusammenhang eines Patentanspruchs; Unterschiedliches Verständnis eines Begriffs im Oberbegriff und im Kennzeichen eines Patentanspruchs oder sonst in unterschiedlichen Zusammenhängen; Auslegung des Patentanspruchs in seiner ...

  • kanzlei.biz

    Auslegung gleich lautender Begriffe in einem Patentanspruch

  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die Bedeutung gleicher Begriffe - Zungenbett

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69 Abs. 1; PatG § 14
    Gleiche Bedeutung gleicher Begriffe im Zusammenhang eines Patentanspruchs; Unterschiedliches Verständnis eines Begriffs im Oberbegriff und im Kennzeichen eines Patentanspruchs oder sonst in unterschiedlichen Zusammenhängen; Auslegung des Patentanspruchs in seiner ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die Bedeutung gleicher Begriffe - Zungenbett

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung gleich lautender Begriffe in einem Patentanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gleiche Begriffe haben im Zusammenhang eines Patentanspruchs im Zweifel auch gleiche Bedeutung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zungenbett, Auslegung eines Patents

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 223
  • GRUR 2017, 152
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15
    Für die Auslegung eines Patents entscheidend ist jedoch nicht die subjektive Vorstellung des Anmelders, sondern die objektivierte Sicht des Fachmanns zum Prioritätszeitpunkt, die nach den obigen Ausführungen zu dem genannten Ergebnis führt (ständige Rechtsprechung, etwa: BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05, BGHZ 184, 49 Rn. 18 - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15
    Entscheidend sind vielmehr der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 27 - Polymerschaum), wobei im Zweifel gleichen Begriffen im Rahmen eines Patentanspruchs auch die gleiche Bedeutung zuzumessen ist.
  • BGH, 24.03.2016 - X ZR 47/14

    Patentfähigkeit einer Zungenvorrichtung sowie eines Herzstückes für eine

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15
    Eine u.a. von der Beklagten erhobene Klage auf Nichtigerklärung des Klagepatents ist hinsichtlich der Patentansprüche 1 bis 4 in beiden Instanzen erfolglos geblieben (BPatG, Urteil vom 5. Mai 2014 - 7 Ni 4/14, juris; BGH, Urteil vom 24. März 2016 - X ZR 47/14, juris).
  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15
    Dabei ist es für die Auslegung ohne Bedeutung, ob die gleichen Begriffe im Oberbegriff oder im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs verwendet werden, da der äußere Aufbau des Patentanspruchs als solcher für die Ermittlung des Gegenstands des Patents außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - X ZR 102/91, 1994, GRUR 1994, 357, 358 - Muffelofen; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl. (2015), § 14 PatG Rn. 13).
  • BPatG, 13.03.2014 - 7 Ni 4/14
    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15
    Eine u.a. von der Beklagten erhobene Klage auf Nichtigerklärung des Klagepatents ist hinsichtlich der Patentansprüche 1 bis 4 in beiden Instanzen erfolglos geblieben (BPatG, Urteil vom 5. Mai 2014 - 7 Ni 4/14, juris; BGH, Urteil vom 24. März 2016 - X ZR 47/14, juris).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15
    Für die Auslegung eines Patents entscheidend ist jedoch nicht die subjektive Vorstellung des Anmelders, sondern die objektivierte Sicht des Fachmanns zum Prioritätszeitpunkt, die nach den obigen Ausführungen zu dem genannten Ergebnis führt (ständige Rechtsprechung, etwa: BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05, BGHZ 184, 49 Rn. 18 - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15
    Diesem Verständnis steht nicht entgegen, dass bei dem in den Figuren 1 und 2 gezeigten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel der untere Teil der Zungenvorrichtung aus einem Vollblock aus Baustahl gebildet ist, da ein Ausführungsbeispiel regelmäßig keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs erlaubt (BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 210 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Es wird ferner nicht gegen den Auslegungsgrundsatz verstoßen, dass gleiche Begriffe im Anspruch im Zweifel auch die gleiche Bedeutung zukommt (BGH, GRUR 2017, 152 - Zungenbett).

    Denn hier ergibt die Auslegung des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der Beschreibungen und der Zeichnungen ein solches Verständnis (BGH, GRUR 2017, 152 - Zungenbett).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2023 - 15 U 39/22

    Unterbauleiste

    Sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778 Rn. 14, 21 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 Rn. 34 - Mehrgangnabe; GRUR 2016, 1031 Rn. 23 - Wärmetauscher; GRUR 2017, 152 Rn. 21 - Zungenbett).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Ein unterschiedliches Verständnis eines Begriffs im Oberbegriff und im Kennzeichen eines Patentanspruchs oder sonst in unterschiedlichen Zusammenhängen kommt jedoch dann in Betracht, wenn die Auslegung des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen ein solches Verständnis ergibt (BGH GRUR 2017, 152 Rn. 17 - Zungenbett).

    Entscheidend sind auch insoweit der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern (BGH GRUR 2017, 152 Rn. 17 - Zungenbett m.w.N.).

    Denn insoweit handelt es sich bloß um Ausführungsbeispiele, die allgemeinen Grundsätzen zufolge die technische Lehre des Anspruchs 1 des Klagepatents nicht in seiner gesamten Breite erfassen (vgl. nur BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2017, 152 Rn. 21 - Zungenbett).

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