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   BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/96   

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https://dejure.org/1998,2966
BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/96 (https://dejure.org/1998,2966)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1998 - X ZR 21/96 (https://dejure.org/1998,2966)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1998 - X ZR 21/96 (https://dejure.org/1998,2966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Werkvertrag wegen Schlechtleistung - Voraussetzungen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - Anforderungen an fälligkeitsbegründende Maßnahmen beim Werkvertrag - Beweislast des Werkunternehmers

  • Judicialis

    BGB § 649 Satz 2; ; BGB § 636; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 636; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 271 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 326, 631, 634, 636
    Fälligkeitstermin und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei einem Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einvernehmliche Friständerung durch Erweiterung der Basisversion?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 347
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vor der Abnahme Mängelansprüche geltend macht (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - VII ZR 98/94, BauR 1997, 129, 130 = ZfBR 1997, 75; Urteil vom 24. November 1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347, 349; Urteil vom 13. Juli 2000 - VII ZR 139/99, aaO).
  • BGH, 25.03.2010 - VII ZR 224/08

    Schadensersatz statt Leistung: Anforderungen an die Leistungsaufforderung

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof eine Aufforderung, eine Basisversion einer Software im vereinbarten Umfang fertig zu stellen, als ausreichend angesehen, ohne dass der Besteller gehalten gewesen wäre, die etwa vorhandenen Mängel der Software aufzuführen (BGH, Urteil vom 24. November 1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347, 348).
  • OLG Celle, 13.05.2020 - 14 U 71/19

    Wirksamkeit einer mündlich geschlossenen Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen der

    Der Besteller hat allerdings etwaige Mängel darzutun, dann ist es Sache des Werkunternehmers darzulegen und zu beweisen, dass sein Werk nicht mit Mängeln behaftet ist (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 24.11.1998, X ZR 21/96, Rn. 30).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Es ist anerkannt, daß aus der Vertragspraxis auf den Vertragsinhalt geschlossen werden kann, wenn die Praxis den Vertragsparteien bekannt war und von ihnen gebilligt wurde (vgl. für den Werkvertrag: BGH 24. November 1998 - X ZR 21/96 - NJW-RR 1999, 347).
  • OLG Hamburg, 01.10.2015 - 5 U 146/10

    Bauvertrag: Fristlose Kündigung auf Grund schwer wiegender und umfangreicher

    Beweisbelastet ist mangels Abnahme in Bezug auf die Werklohnforderung der Kläger, woran sich nicht dadurch etwas ändert, dass der Beklagte keine Nacherfüllung mehr verlangt, sondern mit Schadensersatzansprüchen aufrechnet (vgl. BGH, NJW 2009, 360; BGH NJW-RR 1999, 347, 349; Palandt / Sprau, BGB, 73. Aufl., § 634 Rz.12).

    Der Besteller hat lediglich darzutun, dass ein Mangel besteht oder das Werk unvollständig ist; es ist dann Sache des Werkunternehmers, darzulegen und zu beweisen, dass sein Werk nicht mit Mängeln behaftet ist und die erbrachte Leistung nicht hinter der vertraglich geschuldeten zurückbleibt (BGH NJW-RR 1999, 347, 349).

  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98

    Rücktritt bei verspäteter Herstellung des Werks

    Waren die Pläne aber unbrauchbar, kann die Fristüberschreitung nicht wegen ihrer Überlassung am 7. Mai 1994 als geringfügig angesehen werden, weil in diesem Fall die Fristüberschreitung nicht an diesem Tag endete (vgl. Sen. Urt. v. 24.11.1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347, 348).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02

    Beweis der Mangelhaftigkeit einer Alarmanlage

    Zwar schuldet der Unternehmer ein mangelfreies Werk und hat vor der Abnahme (§ 640 BGB a.F.) die mangelfreie und vollständige Erbringung der geschuldeten Werkleistung darzulegen und zu beweisen, wenn der Besteller das Vorhandensein eines Mangels substantiiert vorträgt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24.10.1996 - VII ZR 98/94, BGH NJW-RR 1997, 347, 349; Sen.Beschl. v. 24.11.1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 78/00

    Rechte des Bestellers auf Mängelbeseitigung vor Abnahme des Werks

    Vor der Abnahme muß der Besteller zudem lediglich dartun, daß ein Mangel besteht oder das Werk unvollständig ist (Sen.Urt. v. 24.11.1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347).
  • KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12

    Architektenhaftung: Darlegungs- und Beweislast für mangelfreie

    Danach hat der Auftragnehmer vor der Abnahme die Mangelfreiheit seiner Leistungen zu beweisen hat (BGH NJW 2009, 360 m. w. N.) Dies gelte auch dann, wenn der Auftraggeber vor der Abnahme Mängelansprüche geltend mache (BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 1997, 339; NJW-RR 1999, 347: NJW-RR 2000, 1547).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00

    Rechtsstellung des Käufers beim Werklieferungsvertrag; Rügeobliegenheit bei

    Da der Unternehmer bis zur Abnahme die Beweislast für die Fehlerfreiheit des Werks trägt (Sen.Urt. v. 25.3.1993 - X ZR 17/92, NJW 1993, 1972, 1974; v. 24.11.1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347, 349; BGH, Urt. v. 10.10.1996 - VII ZR 250/94, NJW 1997, 259), hätte diese jedoch festgestellt werden müssen.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2011 - 22 U 198/07

    Rechte des Bestellers bei Mängeln des Bauwerkes

  • BGH, 29.01.2002 - X ZR 231/00

    Erforderlichkeit einer Abnahme beim Werkvertrag

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2007 - 21 U 277/06

    Vorliegen eines Werklieferungsvertrags i.F.d. Herstellung und Lieferung eines

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 22 U 11/16

    Architekt muss Planungswünsche des Bauherrn ermitteln - aber nicht grenzenlos!

  • KG, 05.05.2014 - 24 U 125/13

    Drehbuchvertrag - Vergütungsanspruch trotz fehlender Einigung über Einzelpunkte

  • LG Karlsruhe, 13.02.2007 - 2 O 274/06
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