Rechtsprechung
BGH, 28.10.2003 - X ZR 274/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Sachverständigen aufgrund von Zweifeln an seiner Unparteilichkeit; Befangenheit des Sachverständigen bei näheren Beziehungen zu einer Partei des Prozesses; Näheverhältnis bei Vermarktung von Produkten des Sachverständigen durch das beklagte Unternehmen
- Judicialis
ZPO § 406
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406
Begründetheit der Ablehnung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren wegen gewerblicher Tätigkeit auf dem zu entscheidenden Gebiet - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00
Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger …
Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 274/02
Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in näheren Beziehungen zu einer Partei steht (Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93; Beschl. v. 04.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 m. Hinweisen auf die st. Rspr. d. Sen.).Dagegen wurde es insbesondere als die Ablehnung nicht rechtfertigend angesehen, wenn der Sachverständige vor längerer Zeit für einen am Verfahren nicht beteiligten Konkurrenten auf gleichem Gebiet tätig war (Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93), oder wenn der gerichtliche Sachverständige für Schutzrechte eines Konkurrenten des Patentinhabers auf dem einschlägigen Gebiet als Erfinder benannt war (Sen.Beschl. v. 04.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369).
- BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 274/02
Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in näheren Beziehungen zu einer Partei steht (Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93; Beschl. v. 04.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 m. Hinweisen auf die st. Rspr. d. Sen.).Dagegen wurde es insbesondere als die Ablehnung nicht rechtfertigend angesehen, wenn der Sachverständige vor längerer Zeit für einen am Verfahren nicht beteiligten Konkurrenten auf gleichem Gebiet tätig war (Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93), oder wenn der gerichtliche Sachverständige für Schutzrechte eines Konkurrenten des Patentinhabers auf dem einschlägigen Gebiet als Erfinder benannt war (Sen.Beschl. v. 04.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369).
- BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06
Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/96, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung I; Sen.Beschl. v. 28.10.2003 - X ZR 274/02, … - BGH, 06.02.2006 - X ZR 148/03
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/96, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Sen.Beschl. v. 28.10.2003 - X ZR 274/02, …