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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02 (2)   

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https://dejure.org/2007,9218
BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02 (2) (https://dejure.org/2007,9218)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - X ZR 275/02 (2) (https://dejure.org/2007,9218)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - X ZR 275/02 (2) (https://dejure.org/2007,9218)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Patents betreffend Zündkerzen für einen Verbrennungsmotor; Beschränkung eines Patents durch den Patentinhaber

  • Judicialis

    EPÜ Art. 123 Abs. 3; ; EPÜ Art. 123 Abs. 2; ; EPÜ Art. 138 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1
    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent zur Herstellung einer Zündkerze für einen Verbrennungsmotor, da das Streitpatent in dem verteidigten Umfang nicht durch den Stand der Technik nahegelegt war

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02
    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat es der Patentinhaber in der Hand, sein Patent durch Aufnahme einzelner oder sämtlicher Merkmale eines Ausführungsbeispiels zu beschränken, wenn diese Merkmale in der ursprünglichen Beschreibung als zu der beanspruchten Erfindung gehörend zu erkennen waren (vgl. Sen.Beschl. v. 11.9.2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 50 f. - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02
    Denn der Patentauslegung zugrunde zu legen ist, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt (BGHZ 164, 261, 268 - Seitenspiegel; Sen.Urt. v. 31.5.2007 - X ZR 172/04, WRP 2007, 1231 Tz 38 - Zerfallzeitmessgerät, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02
    a) Wie ein Patent auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 7, 15 - Räumschild mwN; 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung mwN; zum Ganzen auch Melullis, Festschrift für Ullmann, 2006, S. 503 ff.).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02
    a) Wie ein Patent auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 7, 15 - Räumschild mwN; 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung mwN; zum Ganzen auch Melullis, Festschrift für Ullmann, 2006, S. 503 ff.).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02
    Denn der Patentauslegung zugrunde zu legen ist, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt (BGHZ 164, 261, 268 - Seitenspiegel; Sen.Urt. v. 31.5.2007 - X ZR 172/04, WRP 2007, 1231 Tz 38 - Zerfallzeitmessgerät, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • KreisG Beeskow, 02.11.1992 - C 77/92
    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02
    Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 16. Juni 1993 unter Inanspruchnahme der Priorität der japanischen Patentanmeldung 15 78 77/92 vom 17. Juni 1992 angemeldeten und mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 575 163 (Streitpatents).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

    Das fachmännische Bestreben geht dahin, einem Patent einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (Sen.Urt. v. 23.10.2007 - X ZR 275/02 Tz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    Maßgeblich ist vielmehr der vorstehend bereits im Wege der Auslegung ermittelte technische Sinngehalt, der sich dem jederzeit um ein sinnvolles Verständnis von Patentansprüchen bemühten Fachmann bei der Lektüre des betreffenden Patentanspruchs erschließt (BGH, Urt. v. 26.08.2014, Az.: X ZR 18/11, BeckRS 2014, 19867; Urt. v. 23.10.2007 - Az.: X ZR 275/02, BeckRS 2008, 01200; Benkard/Scharen, Patentgesetz, 11. Aufl., § 14 PatG Rz. 57).
  • BGH, 26.08.2014 - X ZR 18/11

    Durch den Stand der Technik nahegelegter Patentanspruch bezüglich eines

    Der technische Sinngehalt des in der deutschen Übersetzung der Streitpatentschrift missverständlich übertragenen Merkmals 6 erschließt sich dem jederzeit um ein sinngebendes Verständnis von Patentansprüchen bemühten Fachmann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - X ZR 275/02 Rn. 19) jedenfalls bei Lektüre der maßgeblichen Fassung in der Verfahrenssprache.
  • BGH, 10.09.2013 - X ZR 41/12

    Patentfähigkeit eines Patents betreffend ein Presswerkzeug insbesondere zum

    a) Soweit die Klägerin zu bedenken gibt, dass keine Verbindung schlechterdings unlösbar (Merkmal 1) sei, ist der Fachmann, dem dieser Umstand bekannt ist, generell bestrebt, Patenten einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - X ZR 275/02 Rn. 19).
  • BPatG, 07.10.2021 - 12 W (pat) 4/16
    Ein Patent kann durch Aufnahme einzelner Merkmale eines Ausführungsbeispiels beschränkt werden, wenn diese Merkmale in der ursprünglichen Anmeldung als zu der beanspruchten Erfindung gehörend zu erkennen waren, und die einzelnen Merkmale nicht in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2007 - X ZR 275/02, Tz. 22, 23; sowie BGH Beschl. v. 11.9.2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 50 f. - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BPatG, 04.08.2022 - 2 Ni 6/21
    Grundsätzlich ermittelt der Fachmann die beanspruchte Lehre nicht aus der Sicht des Semantikers (BGH, Urteil vom 24. März 1998, X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003 - Leuchtstoff ), sondern ist bestrebt, dem Streitpatent einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - X ZR 275/02 , Rn. 19, juris).
  • BPatG, 05.07.2023 - 9 W (pat) 18/20
    Das fachmännische Bestreben geht dahin, einem Patent einen sinnvollen Gehalt zu geben (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2007 - X ZR 275/02, Rn. 19; BGH GRUR 2008, 887, Rn. 21 - Momentanpol II).
  • BPatG, 23.04.2018 - 19 W (pat) 19/17
    Dabei ist jedoch wieder das fachmännische Bestreben zu berücksichtigen, einem Patent einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 â?? X ZR 275/02, juris, Rn. 19), was bei der vorliegend abstrakten Angabe "am Glasdeckenelement ... angeordnet" nach Auffassung des Senats nicht ohne Berücksichtigung eines Teils der entsprechenden Beschreibung möglich ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2006 - X ZR 275/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6338
BGH, 15.08.2006 - X ZR 275/02 (1) (https://dejure.org/2006,6338)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2006 - X ZR 275/02 (1) (https://dejure.org/2006,6338)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2006 - X ZR 275/02 (1) (https://dejure.org/2006,6338)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2006 - X ZR 275/02 -,.

    b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2006 - X ZR 275/02 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2006 - X ZR 275/02 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2006 - X ZR 275/02 - gegenstandslos.

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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2006 - X ZR 275/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9078
BGH, 11.04.2006 - X ZR 275/02 (https://dejure.org/2006,9078)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2006 - X ZR 275/02 (https://dejure.org/2006,9078)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2006 - X ZR 275/02 (https://dejure.org/2006,9078)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über ein Patent für eine Zündkerze für einen Verbrennungsmotor und das Verfahren zu deren Herstellung; Zulässigkeit einer isolierten Aufnahme nur einer von insgesamt fünf zusammenhängend beanspruchten Bemessungsangaben; Auslegungskriterien für den Sinngehalt einer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 275/02
    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch Aufnahme einzelner oder sämtlicher Merkmale eines Ausführungsbeispiels beschränkt, wenn diese Merkmale in der ursprünglichen Beschreibung als zu der beanspruchten Erfindung gehörend zu erkennen waren (vgl. Sen.Beschl. v. 11.09.2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 50 f. - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BPatG, 25.10.2006 - 4 Ni 44/05
    Denn nach ständiger Rechtsprechung, zuletzt bestätigt in der Entscheidung des BGH in der Sache X ZR 275/02, hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch Aufnahme einzelner oder sämtlicher Merkmale eines Ausführungsbeispiels beschränkt, auch wenn diese Merkmale in einem funktional zusammenwirkenden Zusammenhang stehen.
  • BPatG, 06.07.2006 - 2 Ni 10/05
    Für den genannten Fachmann, der die beanspruchte Lehre nicht aus der Sicht des Semantikers ermittelt (BGH GRUR 1998, 1003 "Leuchtstoff"), sondern der bestrebt ist, dem Streitpatent einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (BGH v. 11. April 2006 - X ZR 275/02), ergeben sich aus den Merkmalen E) bis L) des kennzeichnenden Teils folgende drei Abschirm-Varianten:.
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