Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkvertrag - Schadensersatz wegen fehlerhaftem Teil einer Produktionsanlage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns: Darlegung und Mitverschulden des Geschädigten (IBR 2002, 404)

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2002, 404



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05  

    Schmiermittel

    Diese Prognose kann zwar nur dann angestellt werden, wenn der Geschädigte konkrete Anknüpfungstatsachen darlegt und nachweist; an die Darlegung solcher Anknüpfungstatsachen dürfen jedoch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, Urt. v. 27.9.2001 - IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826; Urt. v. 23.4.2002 - X ZR 29/00, juris Tz. 19).

    Sofern die vorgetragenen Tatsachen den geltend gemachten Gewinnausfall nicht in vollem Umfang begründen können, ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang im Wege der Schätzung jedenfalls ein Mindestschaden festgestellt werden kann (BGHZ 119, 20, 30 f. - Tchibo/Rolex II; BGH, Urt. v. 23.4.2002 - X ZR 29/00, juris Tz. 19).

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 43/08  

    Schweißheizung

    Es reicht insoweit, wenn die gemachten Angaben in den Gründen der Entscheidung wiedergegeben sind (BGH, Urteil vom 23. April 2002 - X ZR 29/00).
  • BGH, 05.02.2009 - V ZR 159/08  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Tatbestandsfeststellungen

    Das Ergebnis der Anhörung einer Partei muss im Protokoll nicht festgehalten werden (BGH, Urt. v. 23. April 2002, X ZR 29/00).
  • OLG Köln, 24.09.2004 - 20 U 90/03  

    Bauvertrag - Verschärfte Darlegungslast, wenn Bauherr zugleich Mitunternehmer

    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte im Vortrag des Klägers für eine Schadensschätzung keinerlei Grundlage vorhanden ist und deshalb deren Ergebnis völlig in der Luft hängen würde, kann und muss das Gericht von ihr absehen (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2002 - X ZR 29/00 -, Juris; BGH, WM 2001, S. 2450 [2451]; NJW-RR 2004, S. 1023; NJW 1986, S. 1684 [1685]).
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