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   BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89   

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https://dejure.org/1990,74
BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89 (https://dejure.org/1990,74)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1990 - X ZR 29/89 (https://dejure.org/1990,74)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1990 - X ZR 29/89 (https://dejure.org/1990,74)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Berücksichtigung von Markterfolg - Nachahmung durch Mitbewerber - Erfinderische Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1
    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1174
  • MDR 1991, 432
  • GRUR 1991, 120
 
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Wird zitiert von ... (159)

  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Diese Hilfskriterien können eine erfinderische Tätigkeit für sich genommen weder begründen noch ersetzen (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120, 121 - elastische Bandage; Beschl. v. 11.9.2007 - X ZB 15/06, GRUR 2007, 997 - Wellnessgerät).
  • BGH, 11.09.2007 - X ZB 15/06

    Wellnessgerät

    Die häufig als "Beweisanzeichen" bezeichneten Hilfskriterien zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit oder des erfinderischen Schritts mögen zwar im Einzelfall einen Anhaltspunkt gegen das Naheliegen einer Lösung bieten können, können aber die inhaltliche Bewertung des Standes der Technik nicht ersetzen (Sen.Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120 - Elastische Bandage); davon ist ersichtlich auch das Bundespatentgericht ausgegangen.
  • BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bandführung (europäisches Patent)" -

    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob der erteilte Anspruch 1 gegenüber der ursprünglichen Offenbarung unzulässig erweitert ist und seine Lehre ausführbar ist (vgl. BGH GRUR 1991, 120, 121, II.1 - "Elastische Bandage" ).

    Es kann somit auch hier dahingestellt bleiben, ob der erteilte Anspruch 1 gegenüber der ursprünglichen Offenbarung unzulässig erweitert ist und seine Lehre ausführbar ist (vgl. BGH GRUR 1991, 120, 121, II.1 - "Elastische Bandage" ).

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