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   BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90   

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https://dejure.org/1991,763
BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90 (https://dejure.org/1991,763)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1991 - X ZR 37/90 (https://dejure.org/1991,763)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1991 - X ZR 37/90 (https://dejure.org/1991,763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzbereich - patentierten Erfindung - Patentschrift - Erfindung - Patentrechtlicher Anspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 115, 204
  • NJW 1992, 1895
  • MDR 1992, 37
  • GRUR 1992, 40
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90
    Ein Begründungsmangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO ist außerdem auch deshalb nicht gegeben, weil der Klagevortrag jedenfalls bezüglich der subjektiven Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 PatG nicht schlüssig war; denn der Kläger hatte nicht vorgetragen, daß die Beklagte wußte oder es zumindest aufgrund der Umstände offensichtlich war, daß die angegriffenen Schläuche geeignet und darüber hinaus von den Kunden der Beklagten dazu bestimmt waren, für die Benutzung der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung verwendet zu werden (BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90
    cc) Ein Verstoß gegen § 551 Nr. 7 ZPO liegt schon deshalb nicht vor, weil sich die Entscheidungsgründe, in denen nicht zwischen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung unterschieden ist, auf diese beiden rechtlichen Gesichtspunkte beziehen; aus den Entscheidungsgründen ist eindeutig zu erkennen, daß und aus welchen Gründen das Oberlandesgericht jegliche Patentverletzung - sei sie unmittelbar oder mittelbar - verneint hat (vgl. BGHZ 39, 333, 338 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Unbeschadet dessen erweitert § 10 PatG nicht den - durch den Patentanspruch definierten - immateriellen Schutzgegenstand (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch), dessen Nutzung ausschließlich dem Patentinhaber zugewiesen ist, sondern soll den Patentinhaber im Vorfeld drohender Verletzung vor dem Eingriff in diesen Schutzgegenstand schützen.
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Nach der Senatsentscheidung "Beheizbarer Atemluftschlauch" (BGHZ 115, 204) komme es für die Frage, ob ein Teilschutz gewährt werde, nur dann auf die Abwägung zwischen Schutzinteresse des Erfinders und der Rechtssicherheit für Dritte an, wenn bei der angegriffenen Ausführungsform ein Merkmal ersatzlos fehle, das als einziges zur Lösung einer eigenständigen Aufgabe diene.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsurteil vom 24. September 1991 (BGHZ 115, 204 - Beheizbarer Atemluftschlauch).

    Dort hat der Senat vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob unter der Geltung des Art. 69 Abs. 1 EPÜ ein patentrechtlicher Teilschutz anzuerkennen ist (BGHZ 115, 204, 207).

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Im Übrigen haftet der mittelbare Verletzer für die Verwirklichung eines Patentgefährdungstatbestandes (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; BGHZ 159, 221, 232 - Drehzahlermittlung); dieser hat im Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Gegenstück.
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