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BGH, 09.02.1993 - X ZR 40/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97
Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen …
Dies genügt unter Ausführbarkeitsgesichtspunkten, denn das Europäische Patentübereinkommen fordert wie das deutsche Recht lediglich, daß ein gangbarer Weg zur Ausführung der Erfindung zu offenbaren ist (u.a. BGHZ 100, 67, 71 - Tollwutvirus; Sen.Urt. v. 9.2.1993 - X ZR 40/90, Umdruck S. 8; EPA T 292/85 ABl. - BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98
Flächenschleifmaschine
Es ist zudem für die Ausführbarkeit der Erfindung ausreichend, daß die Lehre von einem Fachmann überhaupt ausgeführt werden kann; daß es gelegentlich zu "Ausreißern" kommt oder die Lehre in einzelnen Fällen versagt, ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich unerheblich (…Sen.Urt. v. 4.7.1989 - X ZR 95/87, GRUR 1989, 899 - Sauerteig; vgl. Urt. v. 9.2.1993 - X ZR 40/90, Umdruck S. 8). - BGH, 16.09.1997 - X ZR 54/95
"Ladewagen"; Anforderungen an die Qualifikation eines gerichtlichen …
Das Klagepatent war Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens, in dem der Senat die Berufung der Beklagten gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage durch das Bundespatentgericht mit Urteil vom 9. Februar 1993 (X ZR 40/90) zurückgewiesen hat.Das Berufungsgericht hat - in Übereinstimmung mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Februar 1993 im Patentnichtigkeitsverfahren (X ZR 40/90, Umdr. 8/9) - als maßgeblichen Durchschnittsfachmann einen an einer Technischen Universität oder Fachhochschule ausgebildeten Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Maschinenbau mit vertieften Kenntnissen auf dem Gebiet der Halmguterntetechnik angesehen.