Rechtsprechung
BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB a. F. § 633 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verfehlung der vereinbarten Maschinenleistung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Konstruktionsfehler bei einer Maschine als Fehler eines Werkes; Beweislastverteilung bei einem Werkvertrag bezüglich des Vorliegens von Fehlern; Grundsätze des Anscheinsbeweises
- Judicialis
BGB F. bis 31.12.2001 § 633 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 Abs. 1 (Fassung bis 31.12.2001)
Rechtsfolgen eines Konstruktionsfehlers bei einer Maschine - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Konstruktionsfehler bei einer Maschine ist immer Sachmangel
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Konstruktionsfehler: Geringere Maschinenleistung erst aufgrund weiterer Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konstruktionsfehler einer Produktionsmaschine (IBR 2005, 471)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 607
- MDR 2005, 1096
- WM 2005, 1285
- DB 2005, 1056
- BauR 2005, 871
- BauR 2005, 908 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96
Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02
Hatte die Beklagte wie hier den Mangel, von dem die Klägerin wie bei der Geltendmachung von Baumängeln nur die Symptome zu bezeichnen hatte (vgl. BGHZ 136, 342, 346), nach Fristsetzung nicht beseitigt, konnte die Beklagte Wandelung verlangen (§ 634 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.). - BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90
Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02
Dabei hat die Beklagte jedoch jedenfalls nach den Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 347 Satz 1, 2 BGB a.F. i.V.m. § 987 BGB) die durch die Nutzung der Fräsmaschine erlangten Gebrauchsvorteile dem Wert nach zu ersetzen (BGHZ 115, 47, 49; vgl. BGHZ 39, 186, 187;… Staudinger/Dagmar Kaiser, BGB, Neubearb. 2001, § 347 Rdn. 66;… AnwK-BGB/Schanbacher (2004) § 987 Rdn. 25). - BGH, 25.03.1963 - VII ZR 270/61
Unrechtmäßige Grundstücksnutzung. Aufwendungsersatz
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02
Dabei hat die Beklagte jedoch jedenfalls nach den Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 347 Satz 1, 2 BGB a.F. i.V.m. § 987 BGB) die durch die Nutzung der Fräsmaschine erlangten Gebrauchsvorteile dem Wert nach zu ersetzen (BGHZ 115, 47, 49; vgl. BGHZ 39, 186, 187;… Staudinger/Dagmar Kaiser, BGB, Neubearb. 2001, § 347 Rdn. 66;… AnwK-BGB/Schanbacher (2004) § 987 Rdn. 25).
- BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01
Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02
Ein Fehler im Sinn des § 633 Abs. 1 BGB a.F. liegt immer dann vor, wenn der angestrebte Erfolg zwangsläufig beeinträchtigt wird (BGHZ 91, 206, 212; Sen.Urt. v. 15.10.2002 - X ZR 69/01, NJW 2003, 200 = BGHR BGB § 633 Abs. 1 Fehler 6). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02
Das folgt schon daraus, daß insoweit ein typischerweise gegebener ursächlicher Zusammenhang nicht festgestellt werden kann (vgl. BGHZ 123, 311, 315). - BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02
Ein Fehler im Sinn des § 633 Abs. 1 BGB a.F. liegt immer dann vor, wenn der angestrebte Erfolg zwangsläufig beeinträchtigt wird (BGHZ 91, 206, 212;… Sen.Urt. v. 15.10.2002 - X ZR 69/01, NJW 2003, 200 = BGHR BGB § 633 Abs. 1 Fehler 6). - BGH, 24.03.1994 - IX ZR 149/93
Anspruch des Bestellers auf Leistung von einer Sicherheit für mögliche Mängel
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02
Kommt nach dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen dafür, daß später ein Fehler in Form von Positionierungenauigkeiten auftritt, eine Mehrzahl von Ursachen in Betracht und ist eine Ursache hierfür erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich der Abnahme (BGH, Urt. v. 24.03.1994 - IX ZR 149/93, NJW 1994, 1659 = BGHR BGB § 633 Mängelbeseitigungsanspruch 1) entstanden, so spricht der Anschein nicht dafür, daß dieser Fehler schon im Zeitpunkt der Abnahme vorgelegen hat.
- BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
Straßenausbau
Vielmehr hat der Senat zu früheren Fassungen der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen entschieden, dass Angebote von Bietern auszuschließen waren, wenn in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben, die zu machen den Bieter nicht unzumutbar belastete, nicht in den Angebotsunterlagen enthalten waren (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZR 43/02, BGHZ 154, 32, 43). - OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!
Sind im Protokoll Mängel aufgeführt, ohne dass sich aus den Umständen eine Abnahmeverweigerung ergibt, ist die Abnahme unter Vorbehalt der Rechte wegen der Mängel erklärt; dabei hat die Auflistung von Mängeln in erster Linie die Funktion, den Auftraggeber vor einem Rechtsverlust i.S.v. § 640 Abs. 2 BGB zu bewahren (BGH, Urteil vom 15.02.2005 - X ZR 43/02 - Urteil vom 06.03.1986 - VII ZR 235/84;… Kniffka, a.a.O., 4.Teil Rn. 31). - OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
Vergaberecht: Voraussetzungen für eine Doppelbewerbung
Von der Beigeladenen zu 3. wurde mit einer Aufstellung über die in Frage kommenden Nachunternehmer der Beigeladenen zu 1. im Angebot überdies nichts Unzumutbares verlangt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - X ZR 43/02, NZBau 2003, 293, 296).
- VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/04
VOB/A-SKR enthält keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss
1) Die VOB/A-SKR enthält auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des BGH vom 18.2.2003 (AZ.: X ZR 43/02) keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss des Angebotes i.S.d. §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A. 2) Ein im Verhandlungsverfahren an 6. Rangstelle liegende und vom weiteren Verfahren durch Abschichtung ausgeschlossener Bewerber muss eine behauptete Zusage des Auftraggebers, ,,zu weiteren Gesprächen eingeladen zu werden", beweisen und trägt die materielle Beweislast. - VK Thüringen, 13.09.2007 - 360-4002.20-2931/2007-019-G Eine Ermessenentscheidung, betreffend wichtige und unwichtige Erklärungen, wie von der AST in ihrem Schriftsatz vorgetragen, gibt es in diesen Fällen nicht (siehe BGH X ZR 43/02, Urteil vom 18.02.2003).
- VK Südbayern, 16.07.2003 - 25-06/03
Angebote müssen Preise und geforderte Erklärungen enthalten
Dies erfordert, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen (BGH, Urteil v. 18.02.2003 - X ZR 43/02). - VK Arnsberg, 17.11.2005 - VK 21/05
Ergibt sich die fehlenden Erklärung aus dem Gesamtzusammenhang?
Die sehr stringente aber auch sehr restriktive Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH vom 24.5.05, X ZR 43/02; 7.6.05 X ZR 19/02 m.w.N. zur bisherigen Rspr. dazu) zum zwingenden Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen führt dazu, dass Auftraggeber zunehmend gezwungen sind, wirtschaftliche Angebote wegen äußerst marginaler Erklärungslücken (.z.B. bei Herstellerangaben etc.) auszuschließen, u.U. ganze Ausschreibungen aufheben zu müssen mangels zuschlagsfähiger Angebote. - VK Arnsberg, 17.11.2005 - VK-21/05
Vergabenachprüfungsverfahren; Bewertung des Angebots der Antragstellerin im …
Die sehr stringente aber auch sehr restriktive Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH vom 24.5.05, X ZR 43/02; 7.6.05 X ZR 19/02 m.w.N. zur bisherigen Rspr. dazu) zum zwingenden Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen führt dazu, dass Auftraggeber zunehmend gezwungen sind, wirtschaftliche Angebote wegen äußerst marginaler Erklärungslücken (.z.B. bei Herstellerangaben etc.) auszuschließen, u.U. ganze Ausschreibungen aufheben zu müssen mangels zuschlagsfähiger Angebote.