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   BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94   

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BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94 (https://dejure.org/1997,23914)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1997 - X ZR 43/94 (https://dejure.org/1997,23914)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - X ZR 43/94 (https://dejure.org/1997,23914)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist der Anmelder bzw. der Patentinhaber im Erteilungsverfahren nicht gehindert, sein Patent zu beschränken (BGHZ 110, 123, 125 = GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGHZ 111, 21, 24 = GRUR 1990, 510, 511 - Crackkatalysator I; Sen.Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88 - Bodenwalze, GRUR 1991, 307, 308 [BGH 30.10.1990 - X ZB 18/88] ), solange auf diese Weise weder der Schutzbereich erweitert noch an die Stelle der zum Patent angemeldeten Erfindung eine andere (ein aliud) gesetzt wird (BGHZ 66, 17; BGHZ 110, 123, 125 Spleißkammer; BGHZ 111, 21, 24 Spreizdübel).

    Ebensowenig gibt es eine Abstufung in der Wertigkeit der für die Beschreibung der Erfindung benutzten Offenbarungsmittel (BGHZ 111, 21, 25 Crackkatalysator I).

  • BGH, 27.11.1964 - Ia ZR 164/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Zwar können beide allein die erfinderische Leistung nicht begründen (vgl. Sen.Urt. v. 27.11.1964 - Ia ZR 164/63, Liedl 1963, 64, 662, 669 - Schichtschleifmaschine; Urt. v. 19.7.1967 - Ia ZR 280/63, Liedl 1967, 1968, 223, 237 - Straßenbrücke; Urt. v. 2.7.1968 - X ZR 87/65, GRUR 1969, 182, 184 - Betondosierer; Urt. v. 21.5.1985 - X ZR 56/83, BlPMZ 1985, 374 - Ätzen), zusammen mit anderen Umständen können sie jedoch zur Beurteilung der Patentfähigkeit unterstützend herangezogen werden, etwa wenn die umfangreiche Nachahmung durch Mitbewerber darauf beruht, daß das neue Produkt dem bisher angebotenen technisch deutlich überlegen ist und zurückverfolgt werden kann, daß die einschlägigen Fachfirmen überkommenen technischen Vorstellungen verhaftet geblieben sind und gegebene Anregungen aus dem Stand der Technik nicht aufgegriffen haben (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120 - elastische Bandage; vgl. auch Sen.Urt. v. 20.1.1987 - X ZR 70/84, BGHR PatG (1978), § 2 Abs. 1 - erfinderische Tätigkeit).
  • BGH, 02.07.1968 - X ZR 87/65

    Nichtigkeit eines Patents (mechanische Dosieranlage und Mischanlage für

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Zwar können beide allein die erfinderische Leistung nicht begründen (vgl. Sen.Urt. v. 27.11.1964 - Ia ZR 164/63, Liedl 1963, 64, 662, 669 - Schichtschleifmaschine; Urt. v. 19.7.1967 - Ia ZR 280/63, Liedl 1967, 1968, 223, 237 - Straßenbrücke; Urt. v. 2.7.1968 - X ZR 87/65, GRUR 1969, 182, 184 - Betondosierer; Urt. v. 21.5.1985 - X ZR 56/83, BlPMZ 1985, 374 - Ätzen), zusammen mit anderen Umständen können sie jedoch zur Beurteilung der Patentfähigkeit unterstützend herangezogen werden, etwa wenn die umfangreiche Nachahmung durch Mitbewerber darauf beruht, daß das neue Produkt dem bisher angebotenen technisch deutlich überlegen ist und zurückverfolgt werden kann, daß die einschlägigen Fachfirmen überkommenen technischen Vorstellungen verhaftet geblieben sind und gegebene Anregungen aus dem Stand der Technik nicht aufgegriffen haben (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120 - elastische Bandage; vgl. auch Sen.Urt. v. 20.1.1987 - X ZR 70/84, BGHR PatG (1978), § 2 Abs. 1 - erfinderische Tätigkeit).
  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Zwar setzt nach der Rechtsprechung des Senats die Nichtigkeitsklage nach Ablauf der Geltungsdauer eines Patents ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Nichtigerklärung voraus (vgl. Sen.Urt. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 176 - Schraubennahtrohr).
  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 51/72

    Zulässige Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist der Anmelder bzw. der Patentinhaber im Erteilungsverfahren nicht gehindert, sein Patent zu beschränken (BGHZ 110, 123, 125 = GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGHZ 111, 21, 24 = GRUR 1990, 510, 511 - Crackkatalysator I; Sen.Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88 - Bodenwalze, GRUR 1991, 307, 308 [BGH 30.10.1990 - X ZB 18/88] ), solange auf diese Weise weder der Schutzbereich erweitert noch an die Stelle der zum Patent angemeldeten Erfindung eine andere (ein aliud) gesetzt wird (BGHZ 66, 17; BGHZ 110, 123, 125 Spleißkammer; BGHZ 111, 21, 24 Spreizdübel).
  • BGH, 16.02.1982 - X ZR 78/80

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage eines Lizenznehmers gegen ein

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Dafür genügt jedoch, daß der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens sich auf Rechte des Nichtigkeitsklägers auswirken kann und die Durchführung des Verfahrens der Wahrung dieser Rechte dient (Sen.Urt. v. 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).
  • BGH, 14.10.1982 - X ZR 56/79

    Erfindungshöhe eines Streitpatents - Unzulässige Erweiterung des

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Offenbart ist alles das, was in der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen schriftlich niedergelegt ist und sich dem Fachmann ohne weiteres aus dem Gesamtinhalt der Unterlagen am Anmeldetag erschließt (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.1982 - X ZR 56/79, GRUR 1983, 169, 170 - Abdeckprofil).
  • BGH, 20.01.1987 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten II"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit; Anfechtung der einen

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Zwar können beide allein die erfinderische Leistung nicht begründen (vgl. Sen.Urt. v. 27.11.1964 - Ia ZR 164/63, Liedl 1963, 64, 662, 669 - Schichtschleifmaschine; Urt. v. 19.7.1967 - Ia ZR 280/63, Liedl 1967, 1968, 223, 237 - Straßenbrücke; Urt. v. 2.7.1968 - X ZR 87/65, GRUR 1969, 182, 184 - Betondosierer; Urt. v. 21.5.1985 - X ZR 56/83, BlPMZ 1985, 374 - Ätzen), zusammen mit anderen Umständen können sie jedoch zur Beurteilung der Patentfähigkeit unterstützend herangezogen werden, etwa wenn die umfangreiche Nachahmung durch Mitbewerber darauf beruht, daß das neue Produkt dem bisher angebotenen technisch deutlich überlegen ist und zurückverfolgt werden kann, daß die einschlägigen Fachfirmen überkommenen technischen Vorstellungen verhaftet geblieben sind und gegebene Anregungen aus dem Stand der Technik nicht aufgegriffen haben (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120 - elastische Bandage; vgl. auch Sen.Urt. v. 20.1.1987 - X ZR 70/84, BGHR PatG (1978), § 2 Abs. 1 - erfinderische Tätigkeit).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist der Anmelder bzw. der Patentinhaber im Erteilungsverfahren nicht gehindert, sein Patent zu beschränken (BGHZ 110, 123, 125 = GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGHZ 111, 21, 24 = GRUR 1990, 510, 511 - Crackkatalysator I; Sen.Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88 - Bodenwalze, GRUR 1991, 307, 308 [BGH 30.10.1990 - X ZB 18/88] ), solange auf diese Weise weder der Schutzbereich erweitert noch an die Stelle der zum Patent angemeldeten Erfindung eine andere (ein aliud) gesetzt wird (BGHZ 66, 17; BGHZ 110, 123, 125 Spleißkammer; BGHZ 111, 21, 24 Spreizdübel).
  • BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89

    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
    Zwar können beide allein die erfinderische Leistung nicht begründen (vgl. Sen.Urt. v. 27.11.1964 - Ia ZR 164/63, Liedl 1963, 64, 662, 669 - Schichtschleifmaschine; Urt. v. 19.7.1967 - Ia ZR 280/63, Liedl 1967, 1968, 223, 237 - Straßenbrücke; Urt. v. 2.7.1968 - X ZR 87/65, GRUR 1969, 182, 184 - Betondosierer; Urt. v. 21.5.1985 - X ZR 56/83, BlPMZ 1985, 374 - Ätzen), zusammen mit anderen Umständen können sie jedoch zur Beurteilung der Patentfähigkeit unterstützend herangezogen werden, etwa wenn die umfangreiche Nachahmung durch Mitbewerber darauf beruht, daß das neue Produkt dem bisher angebotenen technisch deutlich überlegen ist und zurückverfolgt werden kann, daß die einschlägigen Fachfirmen überkommenen technischen Vorstellungen verhaftet geblieben sind und gegebene Anregungen aus dem Stand der Technik nicht aufgegriffen haben (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120 - elastische Bandage; vgl. auch Sen.Urt. v. 20.1.1987 - X ZR 70/84, BGHR PatG (1978), § 2 Abs. 1 - erfinderische Tätigkeit).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

  • BGH, 06.10.1994 - X ZB 4/92

    "Datenträger"; Beschränkung des Patentanspruchs auf eine von mehreren

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

  • BGH, 21.05.1985 - X ZR 56/83
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Gegen das Klagepatent, an dem zahlreiche Unternehmen der Automobilindustrie Lizenzen genommen haben, sind zwei Nichtigkeitsverfahren geführt worden, von denen die erste, von der A. AG erhobene Nichtigkeitsklage durch vor dem Senat geschlossenen Vergleich erledigt worden ist (Anl. B 7) und die zweite, von P. erhobene Nichtigkeitsklage durch Urteil des Senats vom 28. Januar 1997 (X ZR 43/94, bei Bausch 1994-1998, 348) abgewiesen worden ist.

    Im Übrigen enthält der Patentanspruch keine Festlegung auf bestimmte Gehäuse- oder Befestigungsformen des Rückspiegels und stellt die nähere Ausgestaltung des Spiegels und seines Halteteils in das Belieben des Fachmanns (Sen.Urt. v. 28.1.1997 - X ZR 43/94, S. 17).

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