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BGH, 09.05.1985 - X ZR 44/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentrecht - Witz der Erfindung - Wortlaut - Umfang des Patentanspruchs - Patenterteilungsbeschluss - Patentschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1968) § 6
"Zuckerzentrifuge"; Voraussetzungen der einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 232
- GRUR 1985, 967
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.05.1985 - X ZR 44/84
Soweit in der Beschreibung ein Ausführungsbeispiel der im Patentanspruch angegebenen Erfindung dargestellt ist, beschränkt das den Schutz eines weitergefaßten Patentanspruchs nicht (BGH GRUR 1958, 179, 181 - Resin; 1961, 409, 410 - Drillmaschine). - BGH, 17.02.1961 - I ZR 133/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.05.1985 - X ZR 44/84
Soweit in der Beschreibung ein Ausführungsbeispiel der im Patentanspruch angegebenen Erfindung dargestellt ist, beschränkt das den Schutz eines weitergefaßten Patentanspruchs nicht (BGH GRUR 1958, 179, 181 - Resin; 1961, 409, 410 - Drillmaschine).
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Ein Ausführungsbeispiel erlaubt regelmäßig jedoch keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (vgl. Sen.Urt. v. 09.05.1985 - X ZR 44/84, GRUR 1985, 967, 968 - Zuckerzentrifuge, m.w.N.). - LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4c O 98/13
Oszillationsantrieb
Gibt der Anmelder in der Patentbeschreibung eine Deutung der Ursachen für das Funktionieren der im Patent unter Schutz gestellten Lehre (Vorrichtung), so kann daraus keine Beschränkung des Schutzes auf eine Betriebsweise der Vorrichtung hergeleitet werden, die dieser Deutung gerecht wird (BGH, GRUR 1985, 967, 68 - Zuckerzentrifuge; BGH, GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 4b O 270/09
Proteintherapie
Wenn der Patentanspruch eine allgemeine Lehre enthält, wird der Schutzbereich des Patents nicht dadurch eingeschränkt, dass dem Fachmann aus der Beschreibung eine besondere Gestaltung offenbart wird (BGH GRUR 1985, 967 - Zuckerzentrifuge).
- BPatG, 13.07.2000 - 6 W (pat) 33/98 Auch in einem Verletzungsfall dürfen später die Patentansprüche nicht unter ihrem Wortlaut ausgelegt werden (BGH GRUR 1985, 967, 968- Zuckerzentrifuge).
- BPatG, 28.06.2012 - 4 Ni 2/11
Vorschaltgerät - Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Auch ein Ausführungsbeispiel (BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung) oder eine dargestellte Betriebsweise einer im Patentanspruch umschriebenen Vorrichtung (GRUR 1985, 967, 968 - Zuckerzentrifuge) erlauben deshalb regelmäßig keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs. - LG Düsseldorf, 03.06.2013 - 4b O 142/11
Kontinuierlicher Tintenstrahl-Drucker
Wenn der Patentanspruch eine allgemeine Lehre enthält, wird der Schutzbereich des Patents nicht dadurch eingeschränkt, dass dem Fachmann aus der Beschreibung eine besondere Gestaltung offenbart wird (BGH GRUR 1985, 967 - Zuckerzentrifuge). - LG Düsseldorf, 19.03.2009 - 4b O 29/08
Blauer Lebensmittelfarbstoff II
Auch die Schilderung eines Ausführungsbeispiels ist zur Auslegung des Patentsanspruchs heranzuziehen, der Schutzbereich des Patents darf aber nicht auf ein solches Ausführungsbeispiel beschränkt werden (BGH GRUR 1985, 967, 968 - Zuckerzentrifuge). - LG Düsseldorf, 08.01.2009 - 4b O 287/05
Trennung von Proteinen
Wenn der Patentanspruch eine allgemeine Lehre enthält, wird der Schutzbereich des Patents nicht dadurch eingeschränkt, dass dem Fachmann aus der Beschreibung eine besondere Gestaltung offenbart wird (BGH GRUR 1985, 967 - Zuckerzentrifuge). - LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 225/08
Gewürzfolie
Aber selbst wenn man annehmen wollte, die Patentbeschreibung enthalte insofern die Erläuterung vorzugswürdiger Ausführungsbeispiele, wären diese Erläuterungen nicht geeignet, den Schutzbereich des Verfügungspatents einzuschränken (BGH GRUR 1985, 967, 968 - Zuckerzentrifuge). - BPatG, 28.06.2012 - 4 Ni 3/11
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Auch ein Ausführungsbeispiel (BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung) oder eine dargestellte Betriebsweise einer im Patentanspruch umschriebenen Vorrichtung (GRUR 1985, 967, 968 - Zuckerzentrifuge) erlauben deshalb regelmäßig keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs. - LG Düsseldorf, 08.03.2005 - 4a O 81/04
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