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   BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82   

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https://dejure.org/1983,3192
BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82 (https://dejure.org/1983,3192)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1983 - X ZR 45/82 (https://dejure.org/1983,3192)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82 (https://dejure.org/1983,3192)
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Papierfundstellen

  • MDR 1984, 665
  • GRUR 1984, 339
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1983 - X ZR 62/81
    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
    Dabei ist gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 PatG die Vorschrift des § 91a ZPO entsprechend anzuwenden, ohne daß es darauf ankommt, ob die Klage durch das den Rechtsstreit erledigende Ereignis unbegründet oder - wie hier - infolge des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses der Kl. an der Nichtigerklärung des Streitpatents unzulässig geworden ist (BGH - Beschluß vom 12. Juli 1983 - X ZR 62/81 in GRUR 1983, 560 Brückenlegepanzer II).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Es ist jedoch mit Sicherheit zu erwarten, dass das Nichtigkeitsurteil im Berufungsverfahren keinen Bestand haben wird, wobei es nicht einmal darauf ankommt, dass die Beweislast für den mangelnden Rechtsbestand des Verfügungspatents bei den Nichtigkeitsklägerinnen liegt, weshalb jeder Zweifel darüber, ob der Stand der Technik die patentgeschützte Verbindung offenbart oder nahegelegt hat, zur Abweisung der Nichtigkeitsklage und zur Aufrechterhaltung des Verfügungspatents führt (vgl. BGH GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Mitt 1999 362 - Herzklappenprothese).
  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich

    Die hieraus sich ergebende Unaufklärbarkeit wirkt sich zulasten der Klägerin aus, die die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrunds und damit auch für die Nichterweislichkeit von Tatsachenbehauptungen trägt, die im Rahmen einer offenkundigen Vorbenutzung unter Zeugenbeweis gestellt sind (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339 Rn. 13 - Überlappungsnaht; Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, Mitt.
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Soweit trotzdem keine eindeutige Feststellung für oder gegen das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit möglich ist, geht das zu Lasten der Klägerin (vgl. Sen.Beschl. v. 22.12.1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht).
  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

    Das widerspricht dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß es zu Lasten des Nichtigkeitsklägers geht, wenn im Streitfall nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden kann, ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt; die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes trifft denjenigen, der sich darauf beruft (vgl. Senat, Urt. v. 22.12.1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Urt. v. 19.6.1990 - X ZR 43/89, BlPMZ 1991, 159, 161 - Haftverband; Urt. v. 23.1.1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
  • BPatG, 28.01.2009 - 4 Ni 69/08
    Infolgedessen ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt und es ist nur noch über die Kosten zu befinden (BGH GRUR 1984, 339).
  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

    Hierbei ist stets auch die Beweislastverteilung im Nichtigkeitsverfahren in den Blick zu nehmen (vgl. (OLG Düsseldorf GRUR 2020, 272, Rn. 8 - Hydroxysubstituierte Azetidinone; GRUR-RS 2017, 142305, Rn. 15 - Kombinationszusammensetzung; GRUR-RS 2014, 4902 - Desogetrel), wobei die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrunds grundsätzlich (zur Ausnahme der wirksamen Insanspruchnahme der Priorität, siehe sogleich unten) die Nichtigkeitsklägerin trägt (BGH GRUR 2016, 1260, Rn. 29 - Yttrium-Aluminium-Granat; GRUR 2015, 472, Rn. 43 - Stabilisierung der Wasserqualität; NJW-RR 1999, 834, 836 - Herzklappenprothese; GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Asendorf/Schmidt, in: Benkard, 11. Aufl. 2015, § 4 Rn. 38).
  • BGH, 20.10.1993 - X ZR 28/92

    "Müllfahrzeug"; Rechtzeitige Entrichtung der Berufungsgebühr im

    Die insoweit verbliebenen Zweifel gehen zu Lasten der Klägerin, nachdem es sich um ein erteiltes Patent handelt (vgl. BGH GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht).
  • BPatG, 30.01.2023 - 8 Ni 1/23
    Vielmehr ergibt sich eine derartige Ausgestaltung des Codierers nicht ohne eine unzulässige rückschauende Betrachtungsweise in Kenntnis der Erfindung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1989, X ZR 95/87 - Sauerteig, juris, Rn. 37; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82 - Überlappungsnaht, juris, Rn. 11).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 78/94

    Nichtigkeitsklage gegen Inhaberin eines europäischen Patents - Entscheidung über

    Dabei ist gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 PatG 1981 die Vorschrift des § 91 a ZPO entsprechend anzuwenden, ohne daß es darauf ankommt, ob die Klage durch das den Rechtsstreit erledigende Ereignis unbegründet oder - wie hier - infolge des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses der Klägerin an der Nichtigerklärung des Streitpatents unzulässig geworden ist (BGH, Beschl. v. 22.12.1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339 - Überlappungsnaht).
  • BGH, 07.12.1993 - X ZR 130/90

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage - Patentierbarkeit der Verwendung von

    Das geht zu Lasten der Klägerin (vgl. Sen.Beschl, v. 22.12.1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht).
  • BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20
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