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   BGH, 03.11.2015 - X ZR 47/13   

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https://dejure.org/2015,40110
BGH, 03.11.2015 - X ZR 47/13 (https://dejure.org/2015,40110)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2015 - X ZR 47/13 (https://dejure.org/2015,40110)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2015 - X ZR 47/13 (https://dejure.org/2015,40110)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 EuPatÜbk, Art 2 § 6 IntPatÜbkG
    Nichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit einer Funkarmbanduhr

  • IWW

    § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entwicklung einer Funkarmbanduhr mit einem metallischen Gehäuse-Mittelteil als Gegenstand des Patentanspruchs; Beruhen des Patentanspruchs auf einer erfinderischen Tätigkeit; Verbindung eines kompakten Aufbaus des Uhrwerks mit möglichst geringer Störanfälligkeit der ...

  • rewis.io

    Nichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit einer Funkarmbanduhr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1
    Entwicklung einer Funkarmbanduhr mit einem metallischen Gehäuse-Mittelteil als Gegenstand des Patentanspruchs; Beruhen des Patentanspruchs auf einer erfinderischen Tätigkeit; Verbindung eines kompakten Aufbaus des Uhrwerks mit möglichst geringer Störanfälligkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit einer Funkarmbanduhr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentfähigkeit einer Armbanduhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Funkarmbanduhr mit langwellenkompatiblem Uhrwerk patentfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Funkarmbanduhr mit langwellenkompatiblem Uhrwerk patentfähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1967 - Ia ZB 1/65

    Heilverfahren nicht patentierbar

    Auszug aus BGH, 03.11.2015 - X ZR 47/13
    Die erfindungsgemäße Funkarmbanduhr ist geeignet, in einem technischen Gewerbebetrieb hergestellt zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1967 - Ia ZB 1/65, BGHZ 48, 313 - Glatzenoperation).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BGH, 03.11.2015 - X ZR 47/13
    Eine für die Ausführbarkeit dieser Lehre hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (st. Rspr.; s. nur BGH, Urteil vom 11. Mai 2010  X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 27.09.1984 - X ZB 5/84
    Auszug aus BGH, 03.11.2015 - X ZR 47/13
    Die von der Berufung aufgeworfene Frage, ob die Erfindung im Hinblick auf das Vorhandensein eines beliebig breiten Distanzrings so hinreichend deutlich und vollständig offenbart sei, dass ein Fachmann sie ausführen kann, stellt sich nur bei der Prüfung des Nichtigkeitsgrundes nach Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 2 IntPatÜG, nicht aber im Hinblick auf das Erfordernis der gewerblichen Anwendbarkeit bei der Prüfung des Nichtigkeitsgrundes der fehlenden Patentfähigkeit nach Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG (EPA-TBK, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - T 718/96, Rn. 2.1 - selbstentlüftbarer Flaschenverschluss; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., 2013, § 5, Rn. 7; § 1, Rn. 12; Münchner Gemeinschaftskommentar/Teschemacher, 7. Lieferung, 1985, Art. 83, Rn. 63; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. September 1984 - X ZB 5/84, BlPMZ 1985, 117 f.).
  • BGH, 06.08.2013 - X ZR 8/12

    Patentfähigkeit eines Patents betreffend einer Ordnermechanik für Ordner

    Auszug aus BGH, 03.11.2015 - X ZR 47/13
    Damit ist dem Fachmann ein Weg zur Ausführung der beanspruchten Erfindung aufgezeigt, was dem Gebot hinreichend deutlicher und vollständiger Offenbarung genügt (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2013 - X ZR 8/12, BGHZ 198, 205 Rn. 17 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BGH, 03.11.2015 - X ZR 47/13
    Damit ist dem Fachmann ein Weg zur Ausführung der beanspruchten Erfindung aufgezeigt, was dem Gebot hinreichend deutlicher und vollständiger Offenbarung genügt (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2013 - X ZR 8/12, BGHZ 198, 205 Rn. 17 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).
  • BPatG, 13.06.2018 - 19 W (pat) 77/17
    Für die Ausführbarkeit und hinreichende Offenbarung ist es nicht erforderlich, dass der Patentanspruch alle zur Ausführung der Erfindung erforderlichen Angaben enthält; es genügt, wenn der Fachmann die insoweit notwendigen Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 28. März 2017 - X ZR 17/15, Rn. 23; BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 47/13, Rn. 20).
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