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   BGH, 06.06.2000 - X ZR 48/98   

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https://dejure.org/2000,6398
BGH, 06.06.2000 - X ZR 48/98 (https://dejure.org/2000,6398)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - X ZR 48/98 (https://dejure.org/2000,6398)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - X ZR 48/98 (https://dejure.org/2000,6398)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzug - Schadensersatz - Verzugsschaden - Patent - Patentamt - Patentanmeldung - Gebühr - Verwendungsersatz - Zurückbehaltungsrecht

  • Judicialis

    ArbEG § 5; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 1000; ; BGB § 273 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 994; ; BGB § 812; ; BGB § 273 Abs. 2; ; BGB § 273 Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbEG § 5; BGB § 273 Abs. 1, 3
    Vergütung von Arbeitnehmererfindungen; Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts im Verzug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hat Erfinder Herausgaberecht bezüglich seiner Patente?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZR 48/98
    Der Schuldner muß vielmehr durch geeignete Handlungen den Verzug beenden, z.B. seine eigene Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Gegenleistung anbieten (BGH, Urt. v. 25.11.1970 - VIII ZR 101/69, NJW 1971, 421).
  • BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 59/70

    Ansprüche aus der Verpachtung einer Tankstelle - Fälligkeit eines Pachtzinses -

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZR 48/98
    Durch das Unterlassen der Leistung allein wird die Einrede nicht geltend gemacht; eine ausdrückliche Erklärung ist vielmehr notwendig (BGH, Urt. v. 05.05.1971 - VIII ZR 59/70, WM 1971, 1020, 1021; MünchKomm/Thode, BGB, 3. Aufl., § 284 Rdn. 16; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 284 Rdn. 17; Staudinger/Löwisch, BGB, 13. Bearb. 1995, § 284 Rdn. 14).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 6 U 108/10

    Anwendbares Recht bei Vindikation nationaler Teile eines Bündelpatents

    Dieser Anspruch folgt aus § 994 BGB (BGH, Urteil vom 6.6.2000 - X ZR 48/98; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.9.2014 - 6 U 149/13).

    Denn in diesem Fall ergäbe sich der Umfang des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 Abs. 2 BGB, der ein Zurückbehaltungsrecht in gleichen Umfang gewährt wie § 1000 BGB (BGH, Urteil vom 6.6.2000 - X ZR 48/98).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 23 U 172/03

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde bei Inanspruchnahme aus der

    Beruft sich der Schuldner aber erst nach Eintritt des Verzuges auf das ihm zustehende Zurückbehaltungsrecht, wird der bereits eingetretene Verzug nicht beseitigt Der Schuldner muss vielmehr durch geeignete Handlungen den Verzug beenden, zum Beispiel seine eigene Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Gegenleistung anbieten (BGH, Urteil vom 6.6.2000 - X ZR 48/98; BGH NJW 1971, 421).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 5 U 35/18

    Höchstbetragsbürgschaft zur Bauhandwerkersicherung

    Beruft sich der Schuldner nämlich erst nach Eintritt des Verzuges auf ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht, wird der bereits eingetretene Verzug nicht beseitigt Der Schuldner muss vielmehr durch geeignete Handlungen den Verzug beenden, zum Beispiel seine eigene Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Gegenleistung anbieten (BGH Urt. v. 6.6.2000 - X ZR 48/98, BeckRS 2000, 6405).
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