Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2013 - X ZR 49/12   

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https://dejure.org/2013,10517
BGH, 16.04.2013 - X ZR 49/12 (https://dejure.org/2013,10517)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2013 - X ZR 49/12 (https://dejure.org/2013,10517)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2013 - X ZR 49/12 (https://dejure.org/2013,10517)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fahrzeugscheibe

    § 398 BGB, § 413 BGB, Art 87 Abs 1 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitssache: Wirksamkeitsprüfung für die - konkludente - Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität für eine europäische Patentanmeldung innerhalb eines Konzerns - Fahrzeugscheibe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Formbedürftigkeit der Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung; Konkludente Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme einer Priorität innerhalb eines Konzerns

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur konkludenten Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer Patentanmeldung im Konzern ("Fahrzeugscheibe")

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Wirksamkeitsprüfung für die - konkludente - Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität für eine europäische Patentanmeldung innerhalb eines Konzerns - Fahrzeugscheibe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398; BGB § 413
    Formbedürftigkeit der Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung; Konkludente Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme einer Priorität innerhalb eines Konzerns

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Priorität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des Prioritätsrechts einer Patentanmeldung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur konkludenten Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität innerhalb eines Konzerns

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur konkludenten Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität innerhalb eines Konzerns

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung nicht formbedürftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1395
  • GRUR 2013, 712
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 07.06.2006 - T-62/05

    Lotto Sport Italia / OHMI - Lotos Brillen (lotto)

    Auszug aus BGH, 16.04.2013 - X ZR 49/12
    a) Die Priorität einer nationalen Anmeldung kann nach Art. 87 Abs. 1 EPÜ von dem personenverschiedenen Anmelder einer europäischen Nachanmeldung in Anspruch genommen werden, wenn ihm das Recht zur Inanspruchnahme der Priorität rechtzeitig - das heißt vor Einreichung der Nachanmeldung - und wirksam übertragen worden ist (EPA, Beschluss vom 14. November 2006 - T 62/05 Rn. 3.6; Benkard/Grabinski, aaO Rn. 3 f.; Bremi in Singer/Stauder, EPÜ, 6. Aufl., Art. 87 Rn. 53).

    Die Auffassung einer Technischen Beschwerdekammer, aus Gründen der Rechtssicherheit seien die in Art. 72 EPÜ aufgestellten Anforderungen an die Form der Übertragung einer europäischen Patentanmeldung auf die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität anzuwenden (EPA, Technische Beschwerdekammer, Beschluss vom 14. November 2006 - T 62/05 Rn. 3.9; krit. Bremi, epi-information, 1/2010, 17 ff., anders noch EPA, Beschwerdekammer, Beschluss vom 21. März 1988 - J 19/87), hält der Senat nicht für zutreffend.

  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 14/17

    Richten der Wirksamkeit der Überleitung der Rechte an einer Erfindung durch

    2001, 233; Schulte/Moufang, PatG mit EPÜ, 8. Aufl., § 41 Rn. 27; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. April 2013 - X ZR 49/12, GRUR 2013, 712 Rn. 11 - Fahrzeugscheibe; EPA (TBK), Entscheidung vom 18. Juni 2015 - T 205/14, 3.3; Entscheidung vom 19. Juni 2015 - T 517/14, 2.4), sieht die englische Rechtsprechung als "successor in title" ohne weiteres denjenigen an, auf den die Rechte an der Erfindung übertragen worden sind (High Court, Kitchin J, [2009] EWHC 1304 (Pat) Rn. 93 - Edwards Lifesciences AG/Cook Biotech Inc; High Court, Arnold J, [2010] EWHC 1487 (Pat) Rn. 58, 70 - KCI Licensing Inc/Smith & Nephew Plc).

    (b) Beide Ansichten werden in Fällen, in denen das Recht an der Erfindung nach der Erstanmeldung und vor Einreichung der europäischen Nachanmeldung von dem Erfinder und Anmelder der Erstanmeldung auf den Anmelder der Nachanmeldung durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung übertragen wurde - wie in dem vom High Court entschiedenen Fall KCI Licensing Inc/Smith & Nephew Plc - regelmäßig zu keinen unterschiedlichen Ergebnissen führen, weil die Übertragungsvereinbarung auch bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung nach allgemeinen Grundsätzen zumeist so auszulegen sein wird, dass mit den Rechten an der Erfindung stillschweigend auch das Recht auf Inanspruchnahme der Priorität übertragen werden soll (vgl. etwa BGH, GRUR 2013, 712 Rn. 14 ff. - Fahrzeugscheibe).

    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Wirksamkeit einer Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer Patentanmeldung gemäß Art. 33 Abs. 2 EGBGB nach dem Recht des Staates der Erstanmeldung (BGH, Urteil vom 16. April 2013 - X ZR 49/12, GRUR 2013, 712 Rn. 12 - Fahrzeugscheibe mwN).

  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14

    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit

    Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat dieses Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 16. April 2013 - X ZR 49/12, GRUR 2013, 712 - Fahrzeugscheibe).
  • BPatG, 24.01.2017 - 3 Ni 3/15

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Isobutylgaba und dessen

    Anmeldung, hier also nach dem US-amerikanischen Recht (vgl. Benkard/ Grabinski, EPÜ, 2. Aufl., Art. 87 Rdnr. 5; BGH GRUR 2013, 712 - Fahrzeugscheibe), wobei sich die Feststellung des ausländischen Rechts nach § 293 ZPO richtet (vgl. dazu auch Thomas-Putzo, ZPO, 37. Aufl. § 293 Rn. 1ff.).

    Dies gilt ebenso für die Übertragung des Prioritätsrechts, dass sich nach dem Recht des Staates der Erstanmeldung, hier also wiederum US-Recht, richtet (s. o., BGH GRUR 2013, 712 - Fahrzeugscheibe).

  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

    Für die Übertragung des Prioritätsrechts (oder der Voranmeldung) auf die Nichtigkeitsbeklagte gelte nach ständiger Rechtsprechung amerikanisches Recht (BGH GRUR 2013, 712, Rn. 12 - Fahrzeugscheibe), dessen Regelungen von der Nichtigkeitsbeklagten ebenfalls im Einzelnen vorzutragen und zu beweisen seien.
  • BPatG, 18.06.2020 - 4 Ni 6/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Frage der Beweiswürdigung bei der Vorlage

    Denn Art. 72 EPÜ ist nach der Rechtsprechung des BGH auf die Übertragung des Prioritätsrechts nicht analog anwendbar (vgl. BGH Urt. v. 16. April 2013 - X ZR 49/12, juris Rn. 13 - Fahrzeugscheibe I).
  • BPatG, 29.03.2023 - 6 Ni 1/22
    Da eine Übertragung der in Rede stehenden Prioritäten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. April 2013 - X ZR 49/12 - Fahrzeugscheibe, GRUR 2013, 712) durch alle vier der dortigen Anmelder ebenso wie eine Rechtsnachfolge weder von der Beklagten vorgetragen, noch sonst ersichtlich ist, fehlt es an einer wirksamen Inanspruchnahme der beiden Prioritäten in formeller Hinsicht.
  • BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Danach unterfällt die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität dem Recht des Staates der ersten Anmeldung, hier also dem US-amerikanischen Recht (Benkard/Grabinski, EPÜ, 2. Aufl., Art. 87 Rdnr. 5; BGH GRUR 2013, 712 - Fahrzeugscheibe), wobei sich die Feststellung des ausländischen Rechts nach § 293 ZPO richtet (vgl. dazu auch Thomas-Putzo, ZPO, 35. Aufl. § 293 Rn. 1ff.).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4a O 136/13

    Medizinischer Behälter

    Damit ist die Übertragung der Priorität auch formfrei möglich, da die Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens - anders als in Art. 72 EPÜ für den Fall der Übertragung einer europäischen Patentanmeldung - kein Formerfordernis vorgesehen haben (vgl. BGH, Urt. v. 16.04.2013, Az.: X ZR 49/12 = BeckRS 2013, 08629).
  • BPatG, 12.07.2018 - 2 Ni 26/16
    MFG1 BGH-Entscheidung X ZR 49/12 - Fahrzeugscheibe MFG2/1 bis MFG2/6 Eidesstattliche Versicherungen der sechs auf der Streitpatentschrift genannten Erfinder zur Übertragung des Prioritätsrechts MFG3 Entscheidung USPTO Patent Trial and Appeals Board betreffend das Patent US 6, 771,646 B1 MFG4 US 6, 771,646 B1 MFG5 US 6, 115,393 MFG7 Dokumentation der Wayback Machine betreffend die Internet- Seite http://www.apptitude.com/pdfs/mflowfaq.pdf MFG8 Wikipedia: Connection-oriented communication (15.12.2017) MFG9 https://www.lifewire.com/definition-of-protocol-network- 817949?print "Network Protocols" (Ausdruck vom 20.12.2017) MFG10 RFC 783: TFTP Protocol Rev. 2 (1981) MFG11 Wikipedia: File Transfer Protocol (18.12.2017) MFG12 Wikipedia: Transport Layer (30.12.2017) MFG16 RFC 2074: Remote Network Monitoring MIB Protocol Identifiers (1997) - zur Erläuterung der Begriffe "child protocol" und "parent protocol" MFG17 Wikipedia: Transmission Control Protocol (21.6.2018) MFG18 Email-Verkehr betr.
  • LG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4b O 183/10

    Fernsehprogrammsystem

    Eine etwaige Indizwirkung des Registers (vgl. BGH, GRUR 2013, 712- Fräsverfahren) kann vorliegend nicht eingreifen, da eine Registereintragung der Klägerin soweit ersichtlich nicht erfolgt ist.
  • BPatG, 06.07.2022 - 1 W (pat) 18/22
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1902
BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12 (https://dejure.org/2013,1902)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2013 - X ZR 49/12 (https://dejure.org/2013,1902)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - X ZR 49/12 (https://dejure.org/2013,1902)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Einsicht in die Akten eines patentrechtlichen Nichtigkeitsberufungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 54; PatG § 3 Abs. 2
    Gewährung von Einsicht in die Akten eines patentrechtlichen Nichtigkeitsberufungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patenrecht - Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1972 - X ZR 1/69

    Beeinflussung von noch nicht veröffentlichten Patenten durch Aufsätze

    Auszug aus BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12
    Ein solches kann zwar zugunsten eines Verfahrensbeteiligten gegeben sein, wenn durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 4. Mai 2004 - X ZR 189/03).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 189/03

    Gewährung von Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12
    Ein solches kann zwar zugunsten eines Verfahrensbeteiligten gegeben sein, wenn durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 4. Mai 2004 - X ZR 189/03).
  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12
    Im Übrigen erfordert die Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens weder die Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch die Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - X ZR 133/06, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
  • BGH - X ZR 133/06 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Presserechtliche Kennzeichnungspflicht als Anzeige

    Auszug aus BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12
    Im Übrigen erfordert die Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens weder die Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch die Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - X ZR 133/06, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
  • BPatG, 12.02.2014 - 5 Ni 59/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Anfügen einer Autoscheibe an ein

    Auszug aus BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12
    Der E., B., wird Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens (5 Ni 59/10 (EP)), einschließlich der Erteilungsakte des Deutschen Patent- und Markenamtes 600 18 608 und der Akten des vorliegenden Berufungsverfahrens (X ZR 49/12), gewährt.
  • BGH, 16.06.2015 - X ZR 96/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Beschränkung der Akteneinsicht für

    Ein solches schutzwürdiges Interesse kann sich daraus ergeben, dass durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 21. Januar 2013 - X ZR 49/12 Rn. 7).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 96/14

    Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des

    Ein solches schutzwürdiges Interesse kann sich daraus ergeben, dass durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbeürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 21. Januar 2013 - X ZR 49/12, Rn. 7).
  • BGH, 22.03.2016 - X ZR 96/14

    Gewährung von Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsberufungsverfahrens; Ausnahme

    Ein solches schutzwürdiges Interesse kann sich daraus ergeben, dass durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 21. Januar 2013 - X ZR 49/12, Rn. 7).
  • BGH, 14.09.2016 - X ZR 96/14

    Anspruch auf Gewährung von Einsicht in die Akten eines

    Ein solches schutzwürdiges Interesse kann sich daraus ergeben, dass durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 21. Januar 2013 - X ZR 49/12 Rn. 7).
  • BGH, 28.07.2015 - X ZR 41/14

    Gewährung von Einsicht in die Akten des Patentnichtigkeitsberufungsverfahrens

    Auf den allen Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 21. Januar 2013 in dem vorangegangenen Berufungsverfahren X ZR 49/12 wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen.
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