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   BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09   

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https://dejure.org/2012,8662
BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09 (https://dejure.org/2012,8662)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - X ZR 50/09 (https://dejure.org/2012,8662)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - X ZR 50/09 (https://dejure.org/2012,8662)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Der Patentfähigkeit ermangelt nicht nur das nächstliegende Vorgehen, sondern jede für den Fachmann naheliegende Lösung eines technischen Problems (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - X ZR 40/95, GRUR 2000, 591, 596 - Inkrustierungsinhibitoren; vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - kosmetisches Sonnenschutzmittel I).

    Denn auch ein überraschender Synergieeffekt kann erfinderische Tätigkeit nicht begründen, wenn die Maßnahmen, die diesen Effekt zur Folge haben, wie hier nahegelegt waren (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317 kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Urteil vom 14. Mai 2009 - Xa ZR 148/05, GRUR 2009, 936 - Heizer).

  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Alles dies begründet aber für sich im Sinn der Senatsrechtsprechung keine allgemeine, eingewurzelte Fehlvorstellung, die den Fachmann davon abgehalten hätte, die Mikronisierung zur Verbesserung der Bioverträglichkeit einzusetzen (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57, 67 = GRUR 1997, 857, 860 - Rauchgasklappe; Urteil vom 15. September 2009 - X ZR 115/05, GRUR 2010, 322 Rn. 41 ff. - Sektionaltor).
  • BGH, 18.02.1997 - X ZR 25/95

    Nichtigkeit eines europäischen Patents (Zerstäubervorrichtung) - Neuheit des

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Es gibt auch keinen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend sei (BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 bis 1998, 445 - Zerstäubervorrichtung; vom 26. Juli 2001 - X ZR 93/95, Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit).
  • BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95

    Patentfähigkeit eines Waschmittels

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Der Patentfähigkeit ermangelt nicht nur das nächstliegende Vorgehen, sondern jede für den Fachmann naheliegende Lösung eines technischen Problems (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - X ZR 40/95, GRUR 2000, 591, 596 - Inkrustierungsinhibitoren; vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - kosmetisches Sonnenschutzmittel I).
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95

    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Filtereinheit zum Entfernen von

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Es gibt auch keinen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend sei (BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 bis 1998, 445 - Zerstäubervorrichtung; vom 26. Juli 2001 - X ZR 93/95, Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit).
  • BGH, 06.05.2003 - X ZR 113/00

    Nichtigerklärung eines Patents für eine Flachantenne mit einem zwischen zwei

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Kommen für den Fachmann Alternativen in Betracht, können somit mehrere von ihnen naheliegend sein (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - X ZR 113/00 [Flachantenne], juris Rn. 47).
  • BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05

    Heizer

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Denn auch ein überraschender Synergieeffekt kann erfinderische Tätigkeit nicht begründen, wenn die Maßnahmen, die diesen Effekt zur Folge haben, wie hier nahegelegt waren (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317 kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Urteil vom 14. Mai 2009 - Xa ZR 148/05, GRUR 2009, 936 - Heizer).
  • BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05

    Sektionaltor

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Alles dies begründet aber für sich im Sinn der Senatsrechtsprechung keine allgemeine, eingewurzelte Fehlvorstellung, die den Fachmann davon abgehalten hätte, die Mikronisierung zur Verbesserung der Bioverträglichkeit einzusetzen (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57, 67 = GRUR 1997, 857, 860 - Rauchgasklappe; Urteil vom 15. September 2009 - X ZR 115/05, GRUR 2010, 322 Rn. 41 ff. - Sektionaltor).
  • EuG - T-60/89 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    van Gerwen / Kommission

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09
    Die ein Naheliegen jedenfalls begründende "angemessene Erfolgserwartung" im Sinn insbesondere der Praxis der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts (vgl. nur EPA - T 60/89, ABl. EPA 1992, 268 = GRUR Int. 1992, 771, 775 - Fusionsproteine; schweiz. Bundesgericht, GRUR Int. 1996, 1059, 1063 - Manzana II) bei der Mikronisierung ist damit ungeachtet nicht von vornherein auszuschließender Schwierigkeiten im Einzelnen, die aber nicht spezifisch mit der Struktur von Ebastin zusammenhängen, nicht zu verneinen.
  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

    Hierbei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, welche der Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht zöge (BGH, Urteile vom 16. Februar 2016 - X ZR 5/14, GRUR 2016, 1023 Rn. 19 - Anrufroutingverfahren; vom 6. März 2012 - X ZR 50/09, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Im Rahmen der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit kann für die Frage, ob der Fachmann aus dem Stand der Technik eine Anregung erhalten hat, dort beschriebene Maßnahmen aufzugreifen und sie auf einen bekannten Stoff anzuwenden, die Überlegung Bedeutung gewinnen, ob sich aus diesen Maßnahmen eine angemessene Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems ergab (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. März 2012, X ZR 50/09, juris; vergleiche auch BGH, Urteil vom 10. September 2009, Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram).

    Dabei kann die Überlegung Bedeutung gewinnen, ob sich aus diesen Maßnahmen eine angemessenen Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems ergab (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 50/09, juris, Rn. 27; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram Rn. 38 ff.; schweiz.

  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent:

    Vielmehr können sich für dem Fachmann je nach den Umständen des betroffenen Gebiets der Technik verschiedene Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen anbieten, und dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass das Beschreiten unterschiedlicher Wege naheliegend sein kann (BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR 2008, 56 Rn. 24 - Injizierbarer Mikroschaum; Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 50/09, juris Rn. 19, jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 5/14

    Anrufroutingverfahren - Patentnichtigkeitssache: Veranlassung des Fachmanns zur

    Grundsätzlich ohne Bedeutung ist insofern auch, welche der Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht zöge (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 50/09, juris Rn. 19).
  • BPatG, 25.04.2017 - 3 Ni 10/15

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Der Fachmann wird sie daher bei der Untersuchung der ihm bekannten Maßnahmen in Erwägung ziehen, wobei es nicht darauf ankommt, dass die Mikronisierung die einzige oder die am nächsten liegende Lösungsmöglichkeit darstellt, da jede für den Fachmann naheliegende Lösung eines technischen Problems bei der Beurteilung der Patentfähigkeit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 50/09).

    Die ein Naheliegen begründende angemessene Erfolgserwartung bei der Mikronisierung ist damit ungeachtet nicht von vornherein auszuschließender Schwierigkeiten im Einzelnen, die aber nicht spezifisch mit der Struktur von Tadalafil zusammenhängen, zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 50/09).

  • BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 12/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Mähwerk" - zur Patentfähigkeit - fehlende

    Damit lag es für den Fachmann auch nahe, diesen ausdrücklich aufgezeigten Weg zu beschreiten und als erfolgsversprechend anzusehen (vgl. hierzu BGH Urt. v. 15.5.2012 - X ZR 98/09 = GRUR 2012, 803 - Calcipotriol-Monohydrat; Urt. v. 6.3.2012 - X ZR 50/09; GRUR 2010, 123 - Escitalopram).
  • BPatG, 20.09.2016 - 5 Ni 28/14

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren und Anordnung in

    Denn es gibt keinen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, als naheliegend angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 50/09 Rn. 19; bestätigt durch BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - X ZR 5/14 - Anrufroutingverfahren).
  • BPatG, 29.07.2015 - 4 Ni 34/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Diese Überlegungen und eine Kombination der Merkmale der D4 und der D6 hätte den Fachmann jedoch nicht naheliegend zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 geführt: Beim Versuch, die aus der D6 bekannte Lösung der vorgefertigten Panzerplatten bei den aus der D4 bekannten Schutzschilden anzuwenden, sah sich der Fachmann, wenn er diese Anregung aufgegriffen hätte, vor mögliche verschiedene technologische Probleme gestellt, die ihn mangels hinreichender Erfolgserwartung (BGH GRUR 2012, 803 - Calcipotriol-Monohydrat; BGH, Urt. v. 6. 3. 2012 - X ZR 50/09; GRUR 2010, 123 - Escitalopram).
  • BPatG, 14.11.2022 - 5 Ni 50/20

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung

    Kommen für den Fachmann aber mehrere solche gangbaren Alternativen in Betracht, können folglich mehrere von ihnen naheliegend sein, wobei es grundsätzlich ohne Bedeutung ist, welche der Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht zöge (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016, X ZR 5/14 - Anrufroutingverfahren; vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2012, X ZR 50/09, juris Rn. 19; vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2003, X ZR 113/00 - Flachantenne).
  • BPatG, 04.11.2014 - 4 Ni 13/13

    Patentfähigkeit des Streitpatents der Anlage zur zentralen Erfassung der

    Bei dem sich danach aufdrängenden Lösungsansatz, den Wasserstandswert im Gerät nach der NK16a/b an die zentrale Einheit auszugeben, konnte der Fachmann auch hinsichtlich der Realisierbarkeit von einer angemessenen Erfolgserwartung ausgehen (BGH GRUR 2012, 803 - Calcipotriol-Monohydrat; BGH, Urt.â??v. 6.3.2012 - X ZR 50/09; GRUR 2010, 123 - Escitalopram), da im Verbindungsmodul nach der NK16a/b die Wasserstandswerte nach der Auswertung des Echolot-Sensors bereits als Zwischendaten vorliegen und der Fachmann diese lediglich auf der bereits vorhandenen 4..20mA-Schnittstelle an die zentrale Steuerung liefern musste.
  • BPatG, 19.06.2012 - 1 Ni 10/11
  • BPatG, 23.09.2021 - 12 W (pat) 23/20
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