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BGH, 23.09.1999 - X ZR 50/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufung - Streitpatent - Nichtigerklärung - Patentanspruch - Uhr - Zeitinformation - Batteriewechsel - Anzeigemittel - "Microprozessorgesteuerte Funkuhr mit Analoganzeige" - Funktionssicherheit - Zifferblatt
- Judicialis
PatG § 22 Abs. 1; ; PatG § ... 21 Abs. 1 Nr. 1; ; PatG § 1 Abs. 1; ; PatG § 4 Satz 1; ; PatG § 22 Abs. 2; ; PatG § 21 Abs. 2 Satz 2; ; PatG § 84 Abs. 2; ; PatG § 110 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 1 Abs. 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1999 - X ZR 113/96
Nichtigkeitsklage gegen Patentfähigkeit - Nichtigkeitsgrund der unzulässigen …
Auszug aus BGH, 23.09.1999 - X ZR 50/97
Die vorgeschlagene Anspruchsfassung 2 c ist daher nicht zulässig (vgl. Sen.Beschl. v. 03.02.1998 - X ZB 6/97, GRUR 1998, 901, 902 - Polymermasse (zum Einspruchsverfahren); zum Nichtigkeitsverfahren Sen.Urt. v. 18.05.1999 - X ZR 113/96, Umdr. - BGH, 03.02.1998 - X ZB 6/97
"Polymermasse"; Prüfung eines Patents in veränderter Fassung
Auszug aus BGH, 23.09.1999 - X ZR 50/97
Die vorgeschlagene Anspruchsfassung 2 c ist daher nicht zulässig (vgl. Sen.Beschl. v. 03.02.1998 - X ZB 6/97, GRUR 1998, 901, 902 - Polymermasse (zum Einspruchsverfahren); zum Nichtigkeitsverfahren Sen.Urt. v. 18.05.1999 - X ZR 113/96, Umdr.
- BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03
Detektionseinrichtung I
Das Nichtigkeitsberufungsverfahren führte zur weitergehenden Teilnichtigerklärung des Streitpatents im Umfang seines vom Bundespatentgericht noch als schutzfähig angesehenen nebengeordneten Patentanspruchs 2 (Sen.Urt. v. 23.09.1999 - X ZR 50/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen Bd. 3, 129). - BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
Funkuhr II
Mit Urteil vom 23. September 1999 (X ZR 50/97, bei Bausch, BGH 1999-2001, 129) hat der Senat das Patent unter Abweisung der weitergehenden Nichtigkeitsklage dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass an die Stelle der erteilten Patentansprüche acht Patentansprüche getreten sind, von denen Patentanspruch 1 lautet:. - BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
Detektionseinrichtung II
Das Nichtigkeitsberufungsverfahren führte zur weitergehenden Teilnichtigerklärung im Umfang des nebengeordneten Patentanspruchs 2 des Streitpatents, den das Bundespatentgericht noch als schutzfähig angesehen hatte (Sen.Urt. v. 23.09.1999 - X ZR 50/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen Bd. 3, 129).
- OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers: Unberechtigte …
Mit Urteil vom 23.09.1999 (X ZR 50/97, Anl. K 2) erklärte der Bundesgerichtshof auch den Anspruch 2 des Patents der Klägerin mangels erfinderischer Tätigkeit für nichtig. - BPatG, 22.10.2007 - 9 W (pat) 414/04 Einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Patentansprüche 1 bis 12 hinsichtlich der Ursprungsoffenbarung bedarf es nicht, da dem Antrag schon wegen fehlender Neuheit des Patentanspruchs 1 nicht stattgegeben werden kann (BGH X ZR 50/97).
- BPatG, 08.09.2008 - 9 W (pat) 338/05 Denn das Streitpatent kann jedenfalls deswegen keinen Bestand haben, weil - wie nachstehend dargelegt sein Gegenstand für den Fachmann am Anmeldetage aus dem Stand der Technik naheliegend auffindbar war (BGH - X ZR 50/97; BGH - X ZR 115/03).
- BPatG, 06.06.2005 - 9 W (pat) 373/03 Einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Patentanspruchs 9 hinsichtlich der Offenbarung bedurfte es nicht, da dessen Gegenstand - wie sich aus obenstehenden Ausführungen ergibt - für den zuständigen Fachmann aus dem Stand der Technik naheliegend auffindbar war (BGH X ZR 50/97).
- BPatG, 27.02.2002 - 19 W (pat) 43/00 Es kann dahingestellt bleiben, ob die Ersetzung des im erteilten Patentanspruch 1 enthaltenen Verfahrensmerkmals "abgefragt werden" durch das Sachmerkmal "abfragbar sind" im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag bereits in den ursprünglichen Unterlagen offenbart war und ob durch dieses Merkmal der Schutzbereich des Streitpatents gegenüber seiner erteilten Fassung erweitert würde (vgl BGH Urteil vom 2.10.1996, verkündet am 23. September 1999, X ZR 50/97).