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   BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75   

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https://dejure.org/1975,77
BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75 (https://dejure.org/1975,77)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1975 - X ZR 52/75 (https://dejure.org/1975,77)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1975 - X ZR 52/75 (https://dejure.org/1975,77)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit - Parteilichkeit - Unparteilichkeit - Sachverständiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 406, § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1363
  • MDR 1975, 754
 
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Wird zitiert von ... (87)

  • OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13

    Ablehnung des Sachverständigen: Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit der

    Gemäß § 42 ZPO genügt es, dass objektive Umstände gegeben sind, aufgrund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Urt. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Auch die Möglichkeit, die anlässlich des Ortstermins getroffenen Feststellungen zu wiederholen, vermag das dann begründete Misstrauen der benachteiligten Partei nicht auszuräumen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 5 W 430/12

    Sachverständigenablehnung: Verstoß gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

    Gemäß § 42 ZPO genügt es, dass objektive Umstände gegeben sind, aufgrund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Urt. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne die andere zu benachrichtigen und ihr Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Auch die Möglichkeit, die anlässlich des Ortstermins getroffenen Feststellungen zu wiederholen, vermag das dann begründete Misstrauen der benachteiligten Partei nicht auszuräumen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2016 - 6 WF 200/16

    Befugnisse des Sachverständigen in Kindschaftsverfahren

    Gerechtfertigt ist eine Ablehnung danach, wenn objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung eines ruhig und vernünftig denkenden Beteiligten Anlass geben, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu hegen (BGH, NJW 1975, S. 1363 [BGH 15.04.1975 - X ZR 52/75] ).
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