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   BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81   

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https://dejure.org/1982,1737
BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81 (https://dejure.org/1982,1737)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1982 - X ZR 54/81 (https://dejure.org/1982,1737)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1982 - X ZR 54/81 (https://dejure.org/1982,1737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 128
  • GRUR 1982, 723
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Die Rechnungslegung hat dabei ihrem Zweck entsprechend sämtliche Angaben zu enthalten, die der Verletzte benötigt, um sich für eine der ihm offenstehenden Schadensausgleichsmethoden zu entscheiden, die Höhe der Ausgleichszahlung nach dieser Methode zu ermitteln und darüber hinaus die Richtigkeit der Rechnungslegung nachzuprüfen (st. Rspr.; vgl. RGZ 127, 243, 244; Sen.Urt. v. 02.04.1957 - I ZR 58/56, GRUR 1957, 336 - Rechnungslegung; Sen.Urt. v. 16.09.1982 - X ZR 54/81, GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I; BGHZ 92, 62, 64 - Dampffrisierstab II; BGHZ 126, 109, 113 - Copolyester I).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Dabei ist anerkannt, daß die Rechnungslegung, ihrem Zweck entsprechend, alle Angaben enthalten muß, die der Verletzte braucht, um sich für eine der ihm offenstehenden Schadensberechnungen zu entscheiden, die Schadenshöhe oder den Umfang der Bereicherung konkret zu berechnen und darüber hinaus die Richtigkeit der Rechnungslegung nachzuprüfen (vgl. RGZ 127, 243, 244; SenUrt. v. 16.09.1982, GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I; BGHZ 92, 62 - Dampffrisierstab II).
  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines

    Der Berechtigte hat dann keinen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, sondern kann die Ergänzung der Rechnungslegung verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1982 - X ZR 54/81, GRUR 1982, 723 [juris Rn. 28] - Dampffrisierstab I; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 [juris Rn. 41]; Benkard/Grabinski/Zülch aaO § 139 Rn. 91; MünchKomm.BGB/Krüger, 9. Aufl., § 259 Rn. 40).

    Behauptet der Schuldner, er könne die zu versichernde Auskunft nicht aufrechterhalten, weil sie falsch oder unvollständig sei, darf er die Abgabe jedoch nicht folgenlos verweigern, sondern ist berechtigt und verpflichtet, die erteilte Auskunft vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen und zu berichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1962 - I ZR 108/60, GRUR 1962, 398 [juris Rn. 22] - Kreuzbodenventilsäcke II; BGH, GRUR 1982, 723 [juris Rn. 17] - Dampffrisierstab I; BGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - IV ZR 42/11, NJW-RR 2013, 1033 [juris Rn. 15] mwN; BGH, GRUR 2014, 908 [juris Rn. 8]; OLG Bamberg, NJW 1969, 1304 [juris Rn. 6 f.]; Bartels in Stein/Jonas aaO § 889 Rn. 9).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Um dem Verletzten die Prüfung zu ermöglichen, ob und in welcher Höhe ihm Ansprüche gegen den Verletzer zustehen, gewährt ihm die Rechtsprechung zur Verwirklichung seines Schadensersatzanspruchs einen Anspruch gegen den Verletzer auf Rechnungslegung gemäß § 259 BGB (vgl. u.a. RGZ 127, 243, 244; BGH, Urt. v. 16.9.1982 - X ZR 54/81, GRUR 1982, 723 - Dampffrisierstab I; Urt. v. 3.7.1984 - X ZR 34/83, GRUR 1984, 728, 730 - Dampffrisierstab II; Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307, 308 - Gaby; Benkard, aaO., § 139 Rdn. 88; Wuesthoff/Leßmann/ Wendt, aaO., § 37 Rdn. 36).
  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

    In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft (BGH, Urteil vom 16.09.1982 - X ZR 54/81, GRUR 1982, 723, 726 zu geschätzten Angaben statt eines konkreten Zahlenwerks; OLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2003 - 3 U 72/01, NJW-RR 2002, 1292).

    Die Abgrenzung zwischen einer den Ergänzungsanspruch auslösenden offensichtlichen Unrichtigkeit und einer ggf. den Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auslösenden Unrichtigkeit, die - weil die richtigen Angaben fehlen - auch immer eine Unvollständigkeit ist, ist unter Abwägung der Interessen der Parteien zu treffen (BGH, Urteil vom 16.09.1982 - X ZR 54/81, MDR 1983, 128, 129).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Demgegenüber rechtfertigen Unterschiede bezüglich des Arbeitsaufwandes bei verschiedenen Schadensberechnungsarten es in aller Regel nicht, den Patentinhaber auf eine für den Verletzer weniger aufwändige Berechnungsart zu verweisen (BGH, GRUR 1982, 723 ff. - Dampffrisierstab).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Demgegenüber rechtfertigen Unterschiede bezüglich des Arbeitsaufwandes bei verschiedenen Schadensberechnungsarten es in aller Regel nicht, den Patentinhaber auf eine für den Verletzer weniger aufwändige Berechnungsart zu verweisen (BGH, GRUR 1982, 723 ff. - Dampffrisierstab).
  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Mit Rücksicht hierauf ist anerkannt, daß von dem Verletzer eines erteilten Patents auch die Angabe der Gestehungs- und Vertriebskosten verlangt werden kann; dabei ist die Notwendigkeit der Einzelangaben zu prüfen; gegebenenfalls sind das Informationsinteresse des Gläubigers und ein etwa schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse des Schuldners gegeneinander abzuwägen (BGH GRUR 1982, 723, 726 - Dampffrisierstab I).
  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Im ersten Revisionsurteil vom 16. September 1982 - X ZR 54/81 - (GRUR 1982, 723 ff - Dampffrisierstab), auf das wegen des Sachverhalts verwiesen wird, hat der erkennende Senat wegen des Klageantrags auf Überprüfung der Abrechnung vom 3. Februar 1977 die Revision gegen das insoweit klageabweisende Urteil des Berufungsgerichts zurückgewiesen und die Sache wegen des Hilfsantrags auf Ergänzung der Abrechnung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung

    Ändert der Schuldner während des Zwangsmittelverfahrens seine Auskünfte, muss er klar zum Ausdruck bringen, ob und welche früheren Angaben durch seine späteren überholt sein sollen (OLG Düsseldorf [2. Zivilsenat], Beschl. v. 8. August 2013 - I-2 U 8/13); anderenfalls setzt er sich dem Risiko einer gegen ihn mit Erfolg gerichteten Klage auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 259 Abs. 2 BGB aus (Kühnen, a.a.O., Rdnr. 238; Cepl/Voß/Haft, a.a.O., Rdnr. 29; Schulte/Voß/Kühnen, a.a.O., Rdnr. 168); außerdem schuldet er dem Gläubiger bei Änderungen seiner Auskunft eine plausible Aufklärung über die Ursache der Abweichung (BGH GRUR 1982, 723, 726 - Dampffrisierstab; Cepl/Voß/Haft, a.a.O., Rdnr. 29).

    Sofern der Urteilsausspruch - wie im hier zu entscheidenden Fall - keine entsprechende Verpflichtung der Schuldner ausspricht, hat der Gläubiger weder einen Anspruch auf Belegvorlage noch einen solchen auf Überprüfung der Rechnungslegung etwa durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer oder eine Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen des Schuldners (vgl. BGH GRUR 1982, 723 - Dampffrisierstab; GRUR 1984, 728, 729 - Dampffrisierstab II; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 249; Schulte/Voß/Kühnen, a.a.O., § 139 Rdnr. 395); sofern die Angaben formal vollständig sind, besteht unter diesen Umständen auch kein Anspruch gegen die Schuldner auf eine besondere Bekräftigung der Richtigkeit ihrer Angaben im Wege der eidesstattlichen Versicherung.

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

  • OLG Frankfurt, 25.07.2005 - 6 W 6/05

    Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines

  • LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07

    Rechnungslegung

  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - 2 U 104/03

    Zur Gebrauchsmusterschutzfähigkeit von Farbtintenpatronen für Drukker

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZB 19/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Einschaltung

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2022 - 15 U 51/21

    Ansprüche wegen Verletzung eines aus einer Patentanmeldung abgezweigten

  • KG, 23.06.2003 - 8 U 326/02

    Rechnungslegung; Anforderung an Rechnungslegung; § 259 BGB

  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02

    Verletzung einer Marke wegen des Vertriebs von Schneidwaren und Küchengeräten mit

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • OLG Koblenz, 29.06.1989 - 5 U 1818/88

    Verstoß gegen ein im Rahmen der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis

  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08

    Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15

    Auslauftrichter

  • LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15
  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 1 U 22/16

    Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten des Handelsvertreters

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Rechnungslegung

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 2 W 12/98
  • LG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 O 208/99

    Belegvorlage

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