Rechtsprechung
BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Patentnichtigkeitsverfahren - Inlandsvertreter - Prozeßbevollmächtigter - Niederlegung des Mandats - Einfluß auf Berufung - Fehlen des Berufungsführers - Sachentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1981) §§ 25, 82, 118; ZPO § 87
"Schutzüberzug für Klosettbrillen"; Rechtsstellung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren nach Niederlegung des Mandats durch den Patentanwalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 759
- MDR 1995, 524
- GRUR 1994, 360
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.1987 - X ZR 36/85
"Sonnendach"; Selbstvertretungsrecht von Patentanwälten im …
Auszug aus BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93
Auf den Umfang der dem anwaltlichen Vertreter erteilten Vollmacht sind die §§ 78 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH, Urt. v. 5.2.1987 - X ZR 36/85, GRUR 1987, 353 - Sonnendach). - BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63
Nichtigkeit eines Patents - Einlegung der Berufung durch eine …
Auszug aus BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93
Nach § 82 PatG kann im Verfahren vor dem Patentgericht bei Nichterscheinen einer ordnungsgemäß geladenen Partei auch ohne sie verhandelt und gegebenenfalls durch streitiges Urteil entschieden werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1965 - Ia ZR 261/63, GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag).
- BGH, 31.07.2007 - X ZR 150/03
Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für einen …
Im Falle der Säumnis einer ordnungsgemäß geladenen Partei ist im Patentnichtigkeitsverfahren nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden (Sen.Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen;… Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät). - BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
(Patentnichtigkeitsklageverfahren - materiell-rechtliche Übertragung des …
Der Mangel der Vollmacht steht daher einer Sachentscheidung nicht entgegen (vgl. zur Problematik auch BGH GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen). - BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01
Patentfähigkeit eines Gegenstands; Eintragung eines Patents für einen neuen …
Wie sich aus § 82 PatG, der gemäß § 118 PatG auch im Berufungsverfahren Anwendung findet, ergibt, kann im Falle der Säumnis der ordnungsgemäß geladenen Partei in der Sache entschieden werden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen;… Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
- BGH, 25.02.2003 - X ZR 180/99
Zulässigkeit einer Säumnisentscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten; …
Im Nichtigkeitsberufungsverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Säumnisverfahren jedoch nicht anwendbar; über die Berufung ist auch dann zu verhandeln und zu entscheiden, wenn der Prozeßbevollmächtigte einer Partei nicht zum Verhandlungstermin erscheint (Sen. Urt. v. 1.2.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen - und v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Trachoetomiegerät;… vgl. Busse, PatG, 5. Aufl., § 118 PatG Rdn. 1). - BGH, 16.12.1996 - PatAnwZ 1/96
Zulassung zur Patentanwaltschaft - Entfernung zwischen dem Dienstort und dem …
Einspruch gegen eine von dem Antragsteller eingereichte Patentanmeldung erheben, entgegenhält, ein Einspruch sei ohne die Beauftragung eines in Deutschland zugelassenen Patent- oder Rechtsanwalts nicht möglich, ist allerdings darauf hinzuweisen, daß zwar § 25 des Patentgesetzes für die Teilnahme einer Person ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland an einem patentamtlichen oder patentgerichtlichen Verfahren die Bestellung eines Patent- oder eines Rechtsanwalts als Vertreter im Inland voraussetzt, den Auswärtigen jedoch nicht von einer unmittelbaren Teilnahme am patentamtlichen oder patentgerichtlichen Verfahren ausschließt (vgl. BGH, GRUR 1969, 437, 438; 1994, 360 [BGH 01.02.1994 - X ZR 57/93]; BPatGE 4, 160, 161); demgemäß wäre es anderen Mitarbeitern der HI. - BGH, 16.01.1996 - X ZR 64/93
Streit um ein Patent zum gehälftelten Aufwickeln von Schläuchen in einem …
Diese Ladung war ordnungsgemäß, da anwaltliche Vertreter nach § 87 Abs. 1 ZPO auch nach der Niederlegung des Mandats für die Zwecke des Prozesses weiter als Vertreter der Partei gelten (…Sen. Urt. v. 05.02.1987 - X ZR 36/85, GRUR 1987, 353 - Sonnendach; Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 [BGH 01.02.1994 - X ZR 57/93] - Schutzüberzug für Klosettbrillen). - BGH, 06.10.1994 - X ZR 50/93 Hiernach ist das PatG 1981 auch im vorliegenden Fall anzuwenden (vgl. Sen.Urt. v. 20.01.1994 - X ZR 102/91, GRUR 1994, 360 - Muffelofen).
- BGH, 31.07.2007 - X ZR 150/03 Im Falle der Säumnis einer ordnungsgemäß geladenen Partei ist im Patentnichtigkeitsverfahren nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden (Sen.Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen;… Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
- BPatG, 16.06.2005 - 2 Ni 33/03 Dass der über seine damaligen Prozessbevollmächtigten am 29.12.2004 ordnungsgemäß geladene Beklagte zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, steht dem Erlass eines streitigen Urteils nicht entgegen (BGH GRUR 1966, 106', 107 - Patentrolleneintrag; vgl. GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen).