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   BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93   

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https://dejure.org/1994,2255
BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93 (https://dejure.org/1994,2255)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1994 - X ZR 57/93 (https://dejure.org/1994,2255)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - X ZR 57/93 (https://dejure.org/1994,2255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patentnichtigkeitsverfahren - Inlandsvertreter - Prozeßbevollmächtigter - Niederlegung des Mandats - Einfluß auf Berufung - Fehlen des Berufungsführers - Sachentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) §§ 25, 82, 118; ZPO § 87
    "Schutzüberzug für Klosettbrillen"; Rechtsstellung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren nach Niederlegung des Mandats durch den Patentanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 759
  • MDR 1995, 524
  • GRUR 1994, 360
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1987 - X ZR 36/85

    "Sonnendach"; Selbstvertretungsrecht von Patentanwälten im

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93
    Auf den Umfang der dem anwaltlichen Vertreter erteilten Vollmacht sind die §§ 78 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH, Urt. v. 5.2.1987 - X ZR 36/85, GRUR 1987, 353 - Sonnendach).
  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63

    Nichtigkeit eines Patents - Einlegung der Berufung durch eine

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93
    Nach § 82 PatG kann im Verfahren vor dem Patentgericht bei Nichterscheinen einer ordnungsgemäß geladenen Partei auch ohne sie verhandelt und gegebenenfalls durch streitiges Urteil entschieden werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1965 - Ia ZR 261/63, GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag).
  • BGH, 31.07.2007 - X ZR 150/03

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für einen

    Im Falle der Säumnis einer ordnungsgemäß geladenen Partei ist im Patentnichtigkeitsverfahren nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden (Sen.Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen; Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - materiell-rechtliche Übertragung des

    Der Mangel der Vollmacht steht daher einer Sachentscheidung nicht entgegen (vgl. zur Problematik auch BGH GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01

    Patentfähigkeit eines Gegenstands; Eintragung eines Patents für einen neuen

    Wie sich aus § 82 PatG, der gemäß § 118 PatG auch im Berufungsverfahren Anwendung findet, ergibt, kann im Falle der Säumnis der ordnungsgemäß geladenen Partei in der Sache entschieden werden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen; Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BGH, 25.02.2003 - X ZR 180/99

    Zulässigkeit einer Säumnisentscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten;

    Im Nichtigkeitsberufungsverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Säumnisverfahren jedoch nicht anwendbar; über die Berufung ist auch dann zu verhandeln und zu entscheiden, wenn der Prozeßbevollmächtigte einer Partei nicht zum Verhandlungstermin erscheint (Sen. Urt. v. 1.2.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen - und v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Trachoetomiegerät; vgl. Busse, PatG, 5. Aufl., § 118 PatG Rdn. 1).
  • BGH, 16.12.1996 - PatAnwZ 1/96

    Zulassung zur Patentanwaltschaft - Entfernung zwischen dem Dienstort und dem

    Einspruch gegen eine von dem Antragsteller eingereichte Patentanmeldung erheben, entgegenhält, ein Einspruch sei ohne die Beauftragung eines in Deutschland zugelassenen Patent- oder Rechtsanwalts nicht möglich, ist allerdings darauf hinzuweisen, daß zwar § 25 des Patentgesetzes für die Teilnahme einer Person ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland an einem patentamtlichen oder patentgerichtlichen Verfahren die Bestellung eines Patent- oder eines Rechtsanwalts als Vertreter im Inland voraussetzt, den Auswärtigen jedoch nicht von einer unmittelbaren Teilnahme am patentamtlichen oder patentgerichtlichen Verfahren ausschließt (vgl. BGH, GRUR 1969, 437, 438; 1994, 360 [BGH 01.02.1994 - X ZR 57/93]; BPatGE 4, 160, 161); demgemäß wäre es anderen Mitarbeitern der HI.
  • BGH, 16.01.1996 - X ZR 64/93

    Streit um ein Patent zum gehälftelten Aufwickeln von Schläuchen in einem

    Diese Ladung war ordnungsgemäß, da anwaltliche Vertreter nach § 87 Abs. 1 ZPO auch nach der Niederlegung des Mandats für die Zwecke des Prozesses weiter als Vertreter der Partei gelten (Sen. Urt. v. 05.02.1987 - X ZR 36/85, GRUR 1987, 353 - Sonnendach; Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 [BGH 01.02.1994 - X ZR 57/93] - Schutzüberzug für Klosettbrillen).
  • BGH, 06.10.1994 - X ZR 50/93
    Hiernach ist das PatG 1981 auch im vorliegenden Fall anzuwenden (vgl. Sen.Urt. v. 20.01.1994 - X ZR 102/91, GRUR 1994, 360 - Muffelofen).
  • BGH, 31.07.2007 - X ZR 150/03
    Im Falle der Säumnis einer ordnungsgemäß geladenen Partei ist im Patentnichtigkeitsverfahren nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden (Sen.Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen; Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BPatG, 16.06.2005 - 2 Ni 33/03
    Dass der über seine damaligen Prozessbevollmächtigten am 29.12.2004 ordnungsgemäß geladene Beklagte zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, steht dem Erlass eines streitigen Urteils nicht entgegen (BGH GRUR 1966, 106', 107 - Patentrolleneintrag; vgl. GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen).
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