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   BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96   

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https://dejure.org/1997,547
BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96 (https://dejure.org/1997,547)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 (https://dejure.org/1997,547)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - X ZR 6/96 (https://dejure.org/1997,547)
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Spulkopf

Arbeitnehmererfindungen

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rechnungslegung wegen Ermittlung der Arbeitnehmererfindervergütung ("Craft-Spulkopf")

  • archive.org
  • Judicialis

    ArbEG § 9 Abs. 1; ; BGB § 242 Ba

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbEG § 9 Abs. 1; BGB § 242
    "Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf Rechnungslegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1755
  • GRUR 1998, 684
  • NZA 1998, 313
  • BB 1998, 750
  • DB 1998, 773
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96
    Dabei geht das Berufungsgericht von den im Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1994 (BGHZ 126, 109 ff. - "Copolyester") dargestellten Grundsätzen aus, die von der Revision nicht in Frage gestellt werden.

    Insoweit rügt die Revision, das Berufungsgericht habe die Grundsätze der "Copolyester" Entscheidung (BGHZ 126, 109 ff.) im Streitfall rechtsfehlerhaft angewendet.

    Wie der Senat im Urteil vom 17. Mai 1992 - X ZR 82/92 - "Copolyester" (BGHZ 126, 109, 117) ausgeführt hat, kann der Arbeitnehmererfinder in einem solchen Fall vom Arbeitgeber billigerweise nur die Angaben verlangen, die üblicherweise im Rahmen der Berechnung der Erfindervergütung nach der Lizenzanalogie erforderlich sind.

  • BGH, 02.12.1960 - I ZR 23/59

    Auswirkungen auf die Vergütung bei Beteiligung mehrerer an einer Diensterfindung

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96
    Die Begründung muß demzufolge alle für die Bemessung der Vergütung wesentlichen Gesichtspunkte und Bewertungsfaktoren enthalten (BGH GRUR 1961, 338, 340 r. Sp. - Chlormethylierung).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96
    Wie der Senat in seiner zum Arbeitnehmererfinderrecht ergangenen Entscheidung "Marder" (BGHZ 110, 30, 34) ausgeführt hat, kann dem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers auch dadurch genügt werden, daß der Arbeitnehmererfinder eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, die im Zuge der Rechnungslegung mitgeteilten Informationen dritten Personen - mit Ausnahme der am Rechtsstreit beteiligten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Rechts- und Patentanwälte - nicht zur Kenntnis zu bringen.
  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07

    Türinnenverstärkung

    Dem Arbeitnehmererfinder stehen zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn regelmäßig nicht zu (insoweit Aufgabe von BGHZ 137, 162 - Copolyester II, Leitsatz c; Sen. Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; v. 16.4. 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe).

    Die dem Kläger nach § 242 BGB unter Berücksichtigung der Kriterien der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit gegen den Arbeitgeber zustehenden Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche (vgl. BGHZ 126, 109 - Copolyester I; 137, 162 - Copolyester II; Sen. Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684 - Spulkopf; v. 16.4. 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801 - abgestuftes Getriebe) schließen gewinnbezogene Informationen nicht ein.

    Soweit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (namentlich BGHZ 137, 162 - Copolyester II, Leitsatz c; Sen. Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; v. 16.4. 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe) Abweichendes zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.

    Diese Angaben dienen dazu, um die vom Arbeitgeber gemachten Gewinnangaben auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu können (Sen. Urt. v. 13.11.1997, aaO, S. 688).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05

    Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der

    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).

    Der Anspruch auf Vergütung beruht jedoch auf der Tatsache, dass der Arbeitgeber dank der technischen Neuerung in die Lage versetzt wird, ein gesetzliches Ausschlussrecht zu erwerben (Monopolprinzip bzw. Schutzrechtstheorie) (Bartenbach/Volz, ArbEG, 4. Aufl. 2002, Einleitung vor §§ 9-12 Rdnr. 9; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 2 jeweils m.w.N.; siehe auch BGH GRUR 1998, 684 (689) - Spulkopf, wonach die wirtschaftliche Vorrangstellung des Arbeitgebers gegenüber den Mitbewerbern im Markt Maßstab der Erfindervergütung ist).

    Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).

    Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    Der Kläger hat die Angemessenheit des von der Beklagten festgesetzten Lizenzsatzes in Zweifel gezogen, so dass ihm die Beklagte mittels der titulierten Auskünfte und Rechnungslegung die Möglichkeit eröffnen muss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Vergütungsanspruchs zu überprüfen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine

    Darüberhinaus kann der Gewinn, den der Arbeitgeber mit der Verwertung der Erfindung zu erzielen vermag, einen Anhaltspunkt für die zutreffende Bestimmung des Lizenzsatzes geben, da er den Vorteil widerspiegelt, den der "Lizenznehmer" durch die Benutzung der Erfindung erreicht und der durch die Lizenzgebühr entgolten wird (vgl. Sen.Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12

    Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer

    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).

    Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt]; Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).

    Die Rechtsprechung ist bislang aber gleichwohl davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmererfinder Angaben zu den Herstellungsmengen und -zeiten, auch wenn diese letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, beanspruchen kann, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (vgl. BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf ; Senat, Urt. v. 16.08.2001 - I-2 U 105/00; Urt. v. 07.07.2005 - I-2 U 46/04; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 35 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 15 u. 29).

    Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (GRUR 1998, 689 - Copolyester II, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe) - entschieden, dass dem Arbeitnehmererfinder zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn einschließlich der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten regelmäßig nicht zustehen.

    c) Die Rechnungslegung und Auskunft erstreckt sich ferner auf die namentliche Nennung von Abnehmern unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen, um dem Arbeitnehmererfinder eine Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu ermöglichen (BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; ferner BGH, GRUR 1994, 898, 901 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II; vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung, insoweit in Bestätigung des Urteils des Senats v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 39 [in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] betreffend konzernangehörige Abnehmer).

    Bei der Prüfung der Höhe des Vertragsstrafenversprechens ist gleichfalls von Bedeutung, ob zwischen Arbeitgeber und ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine Wettbewerbssituation besteht (Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 259; vgl. die Sachverhalte bei BGH GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II und GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; im ersteren Fall stand der Arbeitnehmererfinder in keinem Wettbewerbsverhältnis zu Beklagten und im zweiten Fall war der Arbeitnehmererfinder weder selbst Wettbewerber der Beklagten geworden noch bei einem Unternehmen beschäftigt war, das in einem Wettbewerbsverhältnis zur Beklagten stand).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch wegen der Mitarbeitererfindung einer

    Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen der Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).

    Auch wenn diese Angaben letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, so benötigt der Kläger diese Angaben jedenfalls, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (BGH GRUR 1998, 684 (688) - Spulkopf; OLG Düsseldorf , I - 2 U 105/00, Urteil vom 16. August 2001).

    An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

  • BGH, 14.11.2023 - X ZR 75/21

    Kunststoffsack

    Die Beurteilung dieser Frage fällt grundsätzlich in den Bereich tatrichterlicher Würdigung und Abwägung (BGH, Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19

    Arbeitnehmervergütung - Arbeitnehmererfindervergütung: Ermittlung der

    Deshalb bedarf der Arbeitnehmererfinder gegenüber seinem Arbeitgeber als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs, dessen Inhalt und Umfang sich unter Beachtung von § 242 BGB nach den Umständen und unter Einbeziehung der Verkehrsübung bestimmt (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris; Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris ).

    Die Begründung muss demzufolge alle für die Bemessung der Vergütung wesentlichen Gesichtspunkte und Bewertungsfaktoren enthalten (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris).

    Es obliegt dem Arbeitgeber dazu, die notwendigen Tatsachen vorzutragen; er muss begründen, warum es ihm nicht zumutbar sein soll, bestimmte Grundlagen für die Bemessung und Überprüfung der geschuldeten angemessenen Erfindervergütung mitzuteilen (vgl. BGH Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 63, juris).

    Es besteht kein Grund, solche Mitarbeiter der Beklagten von derartigen Informationen auszuschließen, die einen Anspruch auf Arbeitnehmererfindervergütung und Rechnungslegung haben (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 59, juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

    Der Bundesgerichtshof spricht in seinem beiden Entscheidungen vom 13. November 1997 (BGH, GRUR 1998, 684 - "Spulkopf"; BGHZ 137, 162 = GRUR 1998, 689 - Copolyester II) davon, dass bei der Berechnung der Erfindervergütung nach der Lizenzanalogie als Erfindungswert der Preis zu Grunde gelegt werde, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder auf dem Markt im Rahmen eines Lizenzvertrages (für eine ausschließliche Lizenz) zahlen würde.
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 126, 109, 115 - Copolyester I; Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 685 - Spulkopf; BGHZ 137, 162, 165 - Copolyester II) hat der Arbeitnehmererfinder gegen den Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erzielten Umsätze und der Unterlagen, aufgrund derer die Vergütung vom Arbeitgeber berechnet worden ist, weder das Bestehen eines Vergütungsanspruchs feststellen noch die Höhe evtl. gezahlter Vergütungsbeträge überprüfen und den Umfang seiner Vergütungsansprüche berechnen kann.
  • LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 37/16

    Photovoltaikanlage 1 (Arbeitnehmererf.)

    Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen er den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf).

    Er hat damit einen Anspruch auf Auskunftserteilung über alle Tatsachen, die für die Bemessung seiner Vergütung im konkreten Einzelfall erforderlich sind (BGH GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 1994, 898, 899 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf I; BGH GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12, Rn. 170.1).

    Wird die Diensterfindung vom Arbeitgeber betrieblich benutzt, richten sich Inhalt und Umfang der vom Arbeitgeber geschuldeten Auskunft nach der im konkreten Vergütungsfall maßgebenden Methode zur Ermittlung des Erfindungswertes (BGH GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf I; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rn. 179).

    Auch wenn diese Angaben letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, so benötigt der Kläger diese Angaben jedenfalls, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (vgl. BGH GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; OLG Düsseldorf , I-2 U 105/00, Urteil vom 16. August 2001).

    An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf I).

  • LG Düsseldorf, 17.02.1998 - 4 O 61/97

    Formpresse

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22

    Sanitärarmatur

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97

    Ermittlung des Wertes einer Arbeitnehmererfindung; Voraussetzungen eines

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07

    Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanpspruch eines Arbeitnehmers gegenüber

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 6/08

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmererfinders

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99

    Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 52/06

    Betonschutzwände II (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4b O 295/10

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 20/10

    Stahlbetontunnel (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 4b O 138/06

    Vergütungsfestsetzung (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 258/98

    Ozonerzeuger

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 44/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 76/05

    Zum Arbeitnehmererfinderanspruch auf eine gesonderte

  • LG Düsseldorf, 28.08.1997 - 4 O 6/92

    Craft-Spulkopf

  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 105/19

    Aminosäuren-Derivate-Herstellung

  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 106/19

    Aminosäuren-Derivate-Herstellung II

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99

    Ozon (Arbeitnehmererf.)

  • LG München I, 09.12.2020 - 21 O 10149/19

    Vertragliche Ansprüche des GmbH-Geschäftsführers wegen einer Diensterfindung

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 118/05

    Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung sowie Feststellung der Verpflichtung zur

  • LG Düsseldorf, 12.07.2011 - 4a O 52/10

    Arbeitnehmererfinder hat Anspruch auf Rechnungslegung über den Umfang der Nutzung

  • LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 52/10

    Betonschutzwände (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 22.05.2007 - 4b O 156/05

    Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz bei Vorenthaltung von auf eine

  • LG Düsseldorf, 08.03.2005 - 4a O 484/04

    Schweißverfahren (Arbeitnehmererf.)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00

    Abwasserbehandlung

  • LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 301/08

    UMTS-Funkversorgung (Arbeitnehmererf.)

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