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   BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93   

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https://dejure.org/1995,5084
BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93 (https://dejure.org/1995,5084)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1995 - X ZR 60/93 (https://dejure.org/1995,5084)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1995 - X ZR 60/93 (https://dejure.org/1995,5084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Ausführung eines Dokumenteninkassoauftrages - Bewusstes Hinwegsetzen eines Bankangestellten über eine ihm erteilte Weisung - Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung eines Bankkunden - Hypothetische Ereignisse bei der Prüfung von Ursachenzusammenhängen - ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 936
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85

    Schadensersatzes wegen Schlechterfüllung einer vertraglich übernommenen

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93
    Ein solches Verhalten genügte - vorbehaltlich besonderer entlastender Umstände - den Voraussetzungen des § 826 BGB (vgl. Sen. Urt. v. 18.02.1986 - X ZR 95/85, NJW-RR 1986, 1150, 1151).
  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93
    Insoweit weist die Revision zu Recht darauf hin, daß M. lediglich mit Zustimmung des Patentinhabers handeln konnte, was eine Auslegung im Sinne eines Treuhandvertrages mit der Möglichkeit eines Aussonderungsrechts des Know-how-Berechtigten (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1992 - XI ZR 45/92, NJW-RR 1993, 301; v. 01.07.1993 - XI ZR 251/92, NJW 1993, 2622 [BGH 01.07.1993 - IX ZR 251/92]) erlauben könnte.
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92

    Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93
    Das könnte genügen, um sein Verhalten als schweren Verstoß gegen das Anstandsgefühl und damit als sittenwidrig zu werten (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1993 - XI ZR 184/92, VersR 1994, 187, 188).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 341/89

    Umfang der Beweisaufnahme in einem Rechtsstreit gegen mehrere Beklagte; Haftung

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93
    Bei der erneuten Entscheidung über die Klage gegen den Beklagten wird das Berufungsgericht jedoch zu berücksichtigen haben, daß eine Entscheidung schwerlich ohne Berücksichtigung solcher Umstände möglich sein wird, die auch für die Klage gegen die Bank entscheidungserheblich sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 11.10.1991 - V ZR 341/89, NJW-RR 1992, 253, 254 1, Sp. 4. Abs. m. Anm. Vollkommer, EWiR 1992, 149; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 61 Rz. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 19. Aufl., § 61 Rz. 5).
  • BGH, 19.11.1992 - IX ZR 45/92

    Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93
    Insoweit weist die Revision zu Recht darauf hin, daß M. lediglich mit Zustimmung des Patentinhabers handeln konnte, was eine Auslegung im Sinne eines Treuhandvertrages mit der Möglichkeit eines Aussonderungsrechts des Know-how-Berechtigten (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1992 - XI ZR 45/92, NJW-RR 1993, 301; v. 01.07.1993 - XI ZR 251/92, NJW 1993, 2622 [BGH 01.07.1993 - IX ZR 251/92]) erlauben könnte.
  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57

    Rücktritt von Enteignungsunternehmen

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93
    Solche nachträglich auftretenden Umstände können nur berücksichtigt werden, wenn sie einer beschädigten Sache als Schadensanlage bereits im Zeitpunkt der Schädigung innewohnten und binnen kurzem denselben Schaden herbeigeführt hätten (vgl. BGHZ 125, 56, 62; 29, 207, 215).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93
    Solche nachträglich auftretenden Umstände können nur berücksichtigt werden, wenn sie einer beschädigten Sache als Schadensanlage bereits im Zeitpunkt der Schädigung innewohnten und binnen kurzem denselben Schaden herbeigeführt hätten (vgl. BGHZ 125, 56, 62; 29, 207, 215).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04

    Behandlung einer aufschiebenden bedingten Verfügung in der Insolvenz

    Ein Lizenzvertrag wird entsprechend der Rechtspacht als Dauernutzungsvertrag im Sinne der §§ 108, 112 InsO eingeordnet (Paulus ZIP 1996, 2, 6; Cepl NZI 2000, 357, 359; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch 2. Aufl. § 37 Rn. 3; MünchKomm-InsO/Eckert, § 112 Rn. 8; HK-InsO/Marotzke, 3. Aufl. § 112 Rn. 23; vgl. auch zu §§ 17, 19 KO BGH, Urt. v. 27. April 1995 - X ZR 60/93, KTS 1995, 656, 658; zu § 36 Abs. 2 VerglO RGZ 155, 306, 310).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 89/98

    Grober Undank durch Nichterfüllung einer bestehenden Zahlungspflicht

    Auch der Senat bewertet das Verschließen der Augen vor sich aufdrängenden Überlegungen als bedingten Vorsatz (Sen.Urt. v. 27.04.1995 - X ZR 60/93, NJW-RR 1995, 656).
  • BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97

    Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation

    Beruft sich nunmehr die Beklagte als Schädigerin darauf, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten, so ist sie dafür nach einhelliger Ansicht beweispflichtig (BGH, Urteil vom 27. April 1995 - X ZR 60/93 - NJW-RR 1995, 936, 938; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl. 1991 BGB § 249 Rn. 11 m.w.N., Anhang § 282 Rn. 30).
  • OLG Hamburg, 12.12.2008 - 1 U 143/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Widerlegung des Anscheins einer

    Dabei genügt es bereits, wenn der Schädiger die Verwirklichung des Tatbestandes oder den Eintritt des Erfolges auf Grund seines Verhaltens für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 27.04.1995, X ZR 60/93, NJW-RR 1995, 936).
  • OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13

    Zuständigkeitabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht: Bestimmung des

    Dies ist auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit durch das Gericht der Streitsache (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 95, 936; ZIP 2003, 1864; KG, MDR 98, 619; Frankfurt, MDR 2004, 832; Schleswig, MDR 2007, 1280; Vollkommer, aaO, § 696, Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 27.09.2005 - 4 U 82/03

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels des bauüberwachenden Architekten

    Der Schädiger kann sich nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung auch nicht damit wirksam verteidigen, dass der Schaden bei rechtmäßigem Verhalten "möglicherweise" gleichfalls entstanden wäre (BGH NJW-RR 1995, 936, 937).
  • LG München I, 23.07.2008 - 21 O 12767/07

    Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Filmproduktion: Anspruch gegenüber einem

    (2)Der in diesem Zusammenhang von der Beklagten vorgebrachte Einwand, dass aufgrund der Zweckbindung der Referenzmittel diese nur dann tatsächlich ausgezahlt würden, wenn sie zur Produktion eines neuen Films verwendet würden, und daher ein Vermögensschaden nur dann zu bejahen sei, wenn und soweit der Zuwendungsempfänger infolge der Streichung der Referenzmittel zur Finanzierung des neuen Films eigene Aufwendungen in entsprechender Höhe hätte tätigen müssen - was die Klägerin nicht nachgewiesen hätte -, greift nicht: Letztlich macht die Beklagte damit ein hypothetisches Szenario geltend, welches bei Nichteinsatz eigener Aufwendungen anstelle der Referenzmittel das Entfallen des Ursachenzusammenhangs zur Folge hätte; auf ein solches, lediglich gedachtes Ereignis kann sich aber der Schädiger nicht berufen, weil es den natürlichen Ursachenzusammenhang nicht beseitigt und auf einen infolge der Pflichtverletzung der Beklagten tatsächlich eingetretenen Schaden keine Auswirkungen mehr haben kann (vgl. BGH NJW-RR 1995, 936, 937).
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