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   BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77   

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BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77 (https://dejure.org/1979,838)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1979 - X ZR 63/77 (https://dejure.org/1979,838)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1979 - X ZR 63/77 (https://dejure.org/1979,838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechte eines Miterfinders am Patentanspruch - Bindung des ordentlichen Gerichts an die Feststellung der Patentfähigkeit durch das Patentamt - Voraussetzungen für das Vorliegen eines erfinderischen Beitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 73, 337
  • NJW 1979, 1505
  • MDR 1979, 752
  • GRUR 1979, 540
  • DB 1979, 2367
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77
    Sein Schutz erstreckt sich dagegen nicht auf die mit der Vorrichtung hergestellten Erzeugnisse (siehe den zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1978 - X ZB 14/77 - Farbbildröhre).
  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Für die dafür vorzunehmende Prüfung ist die gesamte in dem Patent unter Schutz gestellte Erfindung einschließlich ihres Zustandekommens in den Blick zu nehmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Februar 1979, X ZR 63/77, BGHZ 73, 337 - Biedermeiermanschetten).

    a) Der Senat hat bereits im Urteil "Biedermeiermanschetten" (vom 20. Februar 1979 - X ZR 63/77, BGHZ 73, 337) ausgesprochen, dass nicht allein der Gegenstand der Patentansprüche zum Maßstab für die eine Mitberechtigung rechtfertigende Beteiligung genommen werden darf, sondern dass die gesamte in dem Patent unter Schutz gestellte Erfindung und deren Zustandekommen in den Blick zu nehmen sind und zu prüfen ist, mit welcher Leistung der Einzelne zu der in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Erfindung beigetragen hat (BGHZ 73, 337, 343 f.).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Denn die (formale) Aufnahme einer besonderen Ausbildung des im Hauptanspruch beschriebenen Gegenstandes in einen Unteranspruch sagt nichts darüber aus, ob darin auch ein schöpferischer Beitrag zur Gesamterfindung liegt (Sen.Urt. v. 20.02.1979 - X ZR 63/77, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten).

    Die Teilhaber sind jedoch in der Lage, über ihren Anteil an der Erfindung frei zu disponieren (§ 747 Satz 1 BGB; Sen.Urt. v. 20.02.1979 - X ZR 63/77, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; MünchKomm/K. Schmidt, BGB, 3. Aufl., § 741 BGB, Rdn. 55, § 747 BGB, Rdn. 2; Storch, Festschrift für Preu, 1988, S. 39, 43).

    Dies kann nur erschöpfend beurteilt werden, wenn zunächst der Gegenstand der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung ermittelt, sodann die Einzelbeiträge (Einzelleistungen) der Beteiligten am Zustandekommen dieser Erfindung festgestellt und zur erfinderischen Gesamtleistung abgewogen werden (Sen.Urt. v. 20.02.1979 - X ZR 63/77, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten).

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Die Frage, ob eine Mitberechtigung oder Alleinberechtigung eines anderen als des Anmelders vorliegt, beurteilt sich nach der Gesamtlösung der Aufgabe mit den vorgeschlagenen Mitteln und dem Zustandekommen der Lösung (vgl. SenUrt. v. 20.02.1979 - X ZR 63/77, GRUR 1979, 540, 541 re. Sp. zu III 3 a - Biedermeiermanschetten).
  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11

    Anforderungen an die Zuerkennung des Miterfinderstatus i.R. eines internationalen

    Deshalb darf, wie der Bundesgerichtshof bereits im Urteil "Biedermeiermanschetten" ausgesprochen hat, nicht allein der Gegenstand der Patentansprüche zum Maßstab für eine die Mitberechtigung begründende Beteiligung genommen werden, sondern es ist die gesamte in dem Patent beschriebene Erfindung und deren Zustandekommen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, mit welcher Leistung der Einzelne zu der in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Erfindung beigetragen hat (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - X ZR 63/77, BGHZ 73, 337, 343 f. - Biedermeiermanschetten).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02

    Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber

    Sinn und Zweck der Regelung des § 8 PatG ist es, das Auseinanderfallen von sachlichem und formellem Recht zu vermeiden und diesen Zwiespalt zugunsten des sachlich Berechtigten zu beseitigen (BGHZ 124, 343, 346 - Lichtfleck; BGHZ 73, 337, 342 - Biedermeiermanschetten).
  • LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15

    Erfinderbenennung

    Deshalb darf nicht allein der Gegenstand der Patentansprüche zum Maßstab für eine die Mitberechtigung begründende Beteiligung genommen werden, sondern es ist die gesamte in dem Patent beschriebene Erfindung und deren Zustandekommen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, mit welcher Leistung der Einzelne zu der in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Erfindung beigetragen hat (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

    Das kann nur erschöpfend beurteilt werden, wenn zunächst der Gegenstand der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung ermittelt, sodann die Einzelbeiträge (Einzelleistungen) der Beteiligten am Zustandekommen dieser Erfindung festgestellt und schließlich deren Gewicht im Verhältnis zueinander und zur erfinderischen Gesamtleistung abgewogen werden (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

    Für die Beurteilung der einzelnen Beiträge zu der im Streitpatent unter Schutz gestellten Erfindung im Verhältnis zueinander und zu der erfinderischen Gesamtleistung ist eine erschöpfende Betrachtung unter Ausschöpfung aller sich anbietenden Erkenntnisquellen geboten (vgl. BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

    Erst wenn sich auch dann keine letzte Klarheit über den Wert der einzelnen Beiträge der Parteien gewinnen lässt, kann unter Heranziehung der gesetzlichen Auslegungsregel des § 742 BGB der Bruchteilsanteil der Mitberechtigung festgelegt werden (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Die (formale) Aufnahme einer besonderen Ausbildung des im Hauptanspruch beschriebenen Gegenstandes in einen Unteranspruch sagt für sich noch nichts darüber aus, ob darin auch ein schöpferischer Beitrag zur Gesamterfindung liegt (Sen.Urt. v. 20.2.1979 - X ZR 63/77, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Art. 11 § 5 Abs. 1 IntPatÜG betrifft zwar - ebenso wie § 8 PatG (BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 8 Rn. 6) - unmittelbar nur den Fall, dass dem Berechtigten im Verhältnis zum Anmelder oder Patentinhaber allein das Recht auf das Patent zusteht; die Bestimmung ist ihrem Wortlaut nach nicht auf den Fall zugeschnitten, dass mehrere Personen um die Beteiligung an einer durch ein Patent unter Schutz gestellten Erfindung streiten und die Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent verlangt wird.

    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 8 Rn. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 8 Rn. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

    Die Regelung der Klagefrist ist auf den Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 542 - Biedermeiermannschetten, zu § 5 PatG a.F.; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 8 Rn. 16, zu § 8 PatG).

  • LG Düsseldorf, 12.05.2022 - 4a O 37/20

    Messrolle

    Das kann nur erschöpfend beurteilt werden, wenn zunächst der Gegenstand der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung ermittelt, sodann die Einzelbeiträge (Einzelleistungen) der Beteiligten am Zustandekommen dieser Erfindung festgestellt und schließlich deren Gewicht im Verhältnis zueinander und zur erfinderischen Gesamtleistung abgewogen werden (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

    Für die Beurteilung der einzelnen Beiträge zu der im Streitpatent unter Schutz gestellten Erfindung im Verhältnis zueinander und zu der erfinderischen Gesamtleistung ist eine erschöpfende Betrachtung unter Ausschöpfung aller sich anbietenden Erkenntnisquellen geboten (vgl. BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

    Erst wenn sich auch dann keine letzte Klarheit über den Wert der einzelnen Beiträge der Parteien gewinnen lässt, kann unter Heranziehung der gesetzlichen Auslegungsregel des § 742 BGB der Bruchteilsanteil der Mitberechtigung festgelegt werden (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86

    Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung darüber, welche Rechtsvorschriften im vorliegenden Fall für die Beurteilung von Mängelfolgen heranzuziehen wären und ob insbesondere wie bei patentrechtsähnlichen Lizenzverträgen die §§ 325, 326 BGB maßgebend wären, wie das Berufungsgericht meint (vgl. BGH LM PatG § 9 Nr. 31 = DB 1979, 2367 = GRUR 1979, 768; demgegenüber §§ 542, 581 BGB für Fälle der Nutzungsbehinderung bei Softwareüberlassungsverträgen als pachtähnlichen "Know-how-Verträgen" Senatsurteil vom 3. Juni 1981 a.a.O.; vgl. ferner auch Senatsurteil vom 5. Oktober 1981 - VIII ZR 259/80 = NJW 1982, 696 [BGH 05.10.1981 - VIII ZR 259/80]; zum Meinungsstand in der Literatur vgl. Mehrings NJW 1986, 1904 [OVG Niedersachsen 04.10.1984 - 6 A 11/83], Brandi-Dohrn CuR 1986, 63, Kilian in: Gorny/Kilian, Computer-Software und Sachmängelhaftung, 1985, S. 19 ff., Engel BB 1985, 1159, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

  • BGH, 22.11.2011 - X ZR 35/09

    Ramipril II

  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03

    Schneidbrennerstromdüse

  • BGH, 16.12.1993 - X ZB 12/92

    "Lichtfleck"; Erledigung der Hauptsache im Patentverfahren nach Übertragung eines

  • LG München I, 21.11.2018 - 21 O 11279/17

    Verjährung von Patentvindikationsansprüchen bei Teilung

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 24/12

    Haltesystem für Werbeprints II

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der

  • BGH, 22.01.2013 - X ZR 70/11

    Patentrecht: Erfindungsberechtigung auf Grund schöpferischer Beiträge

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2012 - 2 U 3/10

    Abweisung der Klage auf Einräumung einer Mitberechtigung an Geschmacksmustern für

  • LG München I, 14.04.2016 - 7 O 4170/15

    Anspruch auf Einräumung einer Mitinhaberschaft an Europäischen Patentanmeldungen

  • LG München I, 22.02.2018 - 7 O 4209/17

    Vindikation einer Patentanmeldung

  • OLG München, 15.12.2022 - 6 U 2665/19

    Verjährung des Patentvindikationsanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 24/11

    Verneinung der Miterfindereigenschaft des Klägers hinsichtlich

  • OLG München, 20.09.2007 - 6 U 4465/06

    Keine fristwahrenden Teilklage nach Ablauf der Frist des Art. II § 5 Abs. 2

  • LG Düsseldorf, 22.10.2015 - 4c O 41/13

    Kettenkratzförderer

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 2 W 37/13

    Prozessführungsbefugnis des Mitgesellschafters einer BGB -Gesellschaft

  • LG München I, 13.10.2016 - 7 O 13002/15

    Einräumung einer Patentmitinhaberschaft über Vindikationsansprüche

  • LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 26/98

    Pflückvorsatz (Arbeitnehmererf.)

  • LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
  • LG Düsseldorf, 15.02.2011 - 4b O 23/09

    Klebstoffzusammensetzung (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 43/11

    Rapssaatenschälung

  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 19987/15

    Abtretungsanspruch ist unabhängig von der Patentfähigkeit

  • LG Düsseldorf, 22.08.2019 - 4c O 24/14

    Tragbarer Druckübersetzer

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