Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.09.2014

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13   

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https://dejure.org/2014,19387
BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,19387)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,19387)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,19387)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 712 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsstreit: Voraussetzungen einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rewis.io

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsstreit: Voraussetzungen einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 712 Abs. 1 ; ZPO § 719 Abs. 2
    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2012 - V ZR 275/11

    Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5).

    Unter diesen Umständen kommt die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es dem Schuldner aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen (BGH, NJW 2012, 1292 Rn. 5).

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
    Die auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zurückwirkende Gestaltungswirkung der Nichtigerklärung eines Patents tritt erst mit der Rechtskraft des Nichtigkeitsurteils ein (BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II).
  • BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5).
  • LG Hamburg, 02.03.2017 - 327 O 143/15

    Rabattvertrag II - Urteilsverfügung im Patentrechtsstreit: Aufhebungsantrag für

    Die auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zurückwirkende Gestaltungswirkung der Nichtigerklärung eines Patents tritt nämlich erst mit der Rechtskraft des Nichtigkeitsurteils ein ( BGH , Beschluss vom 08.07.2014, Az. X ZR 68/13 - Kurznachrichten I, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29369
BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,29369)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,29369)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,29369)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 707 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 1 ZPO
    Revision im Patentverletzungsstreit: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach Nichtigerklärung des Klagepatents

  • IWW

    § 719 Abs. 1 ZPO, § ... 707 Abs. 1 ZPO, § 148 ZPO, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 139 ff. PatG, §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO, § 719 Abs. 2 ZPO, § 719 Abs. 1, § 708 Nr. 10, § 717 Abs. 3 ZPO, §§ 709, 717 Abs. 2 ZPO, 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents im Patentnichtigkeitsverfahren

  • rewis.io

    Revision im Patentverletzungsstreit: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach Nichtigerklärung des Klagepatents

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents im Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 07.05.2014 - 6 Ni 12/14
    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13
    Unterdessen hat das Bundespatentgericht auf die während des landgerichtlichen Verfahrens erhobene Nichtigkeitsklage der M.             GmbH mit Urteil vom 7. Mai 2014 (6 Ni 12/14) das Klagepatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Verbindung mit den Grundrechten folgende und damit verfassungsrechtlich verbürgte Justizgewährungsanspruch (s. nur BVerfGE 88, 118, 123) gebietet, dem Verletzungsbeklagten wirkungsvollen Rechtsschutz zur Verfügung zu stellen, wenn er sich gegen den Angriff aus dem Klagepatent mit einem Gegenangriff gegen den Rechtsbestand dieses Patents zur Wehr setzen will.
  • BGH, 08.07.2014 - X ZR 61/13

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Drohender

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juli 2014 (X ZR 61/13, juris - nicht zu ersetzender Nachteil) zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil in einer Patentsache

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13
    Dem entspricht auch die obergerichtliche Einstellungspraxis (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 2 U 90/06, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese).
  • LG München I, 23.10.2020 - 21 O 11384/19

    Verzögerte Lizenzverhandlung des Endproduktherstellers in der Automobilbranche

    Daher kommt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Aussetzung grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Vernichtung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH, BeckRS 2014, 18858, Rn. 4; Cepl in: Cepl/Voß, a.a.O., Rn. 107 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 22.05.2015 - 315 O 110/13

    Ansprüche eines Automobilzulieferunternehmens wegen behaupteter Verletzung eines

    aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2014 zum Aktenzeichen X ZR 68/13 nicht zu entnehmen, dass der Bundesgerichtshof nunmehr von seiner bisherigen Rechtsprechung und dem Erfordernis einer hohen Wahrscheinlichkeit abweicht und einen geringeren Grad der Wahrscheinlichkeit ausreichen lässt.
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