Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12246
BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11 (https://dejure.org/2013,12246)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2013 - X ZR 69/11 (https://dejure.org/2013,12246)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - X ZR 69/11 (https://dejure.org/2013,12246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,12246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 PatG, § 30 Abs 3 S 2 PatG, § 139 Abs 2 PatG, § 256 Abs 1 ZPO, § 265 Abs 2 ZPO
    Mittelbare Patentverletzung: Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht; Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts durch ein Anbieten; Sachlegitimation im Falle eines Rechtsübergangs - Fräsverfahren

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatzpflicht auch bei nur mittelbarer Verletzung eines Patents

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung eines Schadenseintritts im Zusammenhang mit Schadensersatz auf Grund einer Patentverletzung

  • kanzlei.biz

    Fräsverfahren

  • rewis.io

    Mittelbare Patentverletzung: Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht; Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts durch ein Anbieten; Sachlegitimation im Falle eines Rechtsübergangs - Fräsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 10 Abs. 1; PatG § 30 Abs. 3 S. 2
    Anforderungen an die Feststellung eines Schadenseintritts im Zusammenhang mit Schadensersatz auf Grund einer Patentverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Patentübertragung und Mittelbare Patentverletzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mittelbare Patentverletzung reicht als Verletzungshandlung aus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 197, 196
  • GRUR 2013, 713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Die für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass der Berechtigte aufgrund einer mittelbaren Patentverletzung einen Schaden erlitten hat, ist in der Regel zu bejahen, wenn zumindest eine rechtswidrig und schuldhaft begangene mittelbare Verletzungshandlung stattgefunden hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Juni 2006, X ZR 153/03, BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839 Rn. 29 - Deckenheizung).

    Grundsätzlich reicht es vielmehr aus, wenn die Voraussetzungen einer mittelbaren Patentverletzung vorliegen (BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - X ZR 153/03, BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839 Rn. 29 - Deckenheizung).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 26/10

    Aktivlegitimation des Patentinhabers im Verletzungsprozess; Ansprüche wegen

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Eine abweichende Beurteilung kann nicht auf die Erwägung gestützt werden, die materielle Rechtslage habe unberücksichtigt zu bleiben, weil es anderenfalls erforderlich werden könnte, allein wegen eines Teilaspekts des Schadensersatzanspruchs eine gegebenenfalls mühselige und schwierige Beweisaufnahme oder Rechtsaufklärung vorzunehmen (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juni 2011 - 2 U 26/10, juris Rn. 109; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rn. 812; Verhauwen GRUR 2011, 116, 119 f.).
  • BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51

    Weiterbenutzung erloschener Patente

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Sie wirkt weder rechtsbegründend noch rechtsvernichtend (BGH, Urteil vom 27. Mai 1952 - I ZR 138/51, BGHZ 6, 172, 177 = GRUR 1952, 564, 566 - Wäschepresse).
  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Ihre Legitimationswirkung ist beschränkt auf die Befugnis zur Führung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Patent (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - X ZR 42/76, BGHZ 72, 236, 239 f. = GRUR 1979, 145, 146 - Aufwärmvorrichtung).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Zwar ist im Falle einer mittelbaren Patentverletzung nur derjenige Schaden zu ersetzen, der durch die unmittelbare Patentverletzung der Abnehmer des Mittels entsteht (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 247/02, GRUR 2005, 848, 854 - Antriebsscheibenaufzug).
  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Offensichtlichkeit liegt regelmäßig insbesondere dann vor, wenn der Lieferant in einer Gebrauchsanweisung, Bedienungsanleitung oder dergleichen auf die Möglichkeit patentgemäßer Verwendung hinweist oder diese gar empfiehlt (BGH, Urteil vom 9. Januar 2007 - X ZR 173/02, BGHZ 170, 338 = GRUR 2007, 679 Rn. 37 mwN - Haubenstretchautomat).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Für den Zeitraum zwischen Rechtsübergang und Eintragung fallen deshalb die materielle Berechtigung und die Verfahrensbeteiligung auseinander (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 41/03, BGHZ 172, 98 = GRUR 2008, 87 Rn. 26 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Hierfür genügt es in der Regel, wenn zumindest eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Verletzungshandlung vorliegt (BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 Rn. 26 mwN - Tintenpatrone I).
  • BGH, 02.03.2010 - X ZR 21/07

    Streitpatent für ein Fräsverfahren zur Herstellung eines beliebigen Fertigteils

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Auf eine von der Beklagten erhobene Nichtigkeitsklage hat der Senat das Klagepatent unter Abweisung der weitergehenden Klage teilweise für nichtig erklärt (Urteil vom 2. März 2010 - X ZR 21/07).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 97/09

    Zum Anspruch auf Austausch von Wasserzählern gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
    Die Berücksichtigung neuen Vortrags in der Revisionsinstanz ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die vorgetragenen Tatsachen erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ereignet haben, wenn sie unstreitig sind und wenn schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. April 2010 - VIII ZR 97/09, NJW-RR 2010, 1162 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09

    Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs bedurfte es keiner Umstellung des Klageantrags, weil die Verurteilung zur Unterlassung schlechthin und nicht gegenüber einem bestimmten Berechtigten zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11, BGHZ 197, 196 Rn. 55 - Fräsverfahren).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Auch wenn diese Wahrscheinlichkeit nicht hoch zu sein braucht und insbesondere nicht festgestellt werden muss, dass ein Schaden bereits eingetreten ist oder worin dieser besteht, ist jedenfalls eine nicht lediglich entfernt liegende Möglichkeit eines Schadens erforderlich, d.h. aufgrund des festgestellten Sachverhalts muss der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich erscheinen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 07.05.2013, X ZR 69/11 - Fräsverfahren , Rn. 21 bei juris; Urteil vom 20.05.2008, X ZR 180/05 - Tintenpatrone , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03, Rn. 28 bei juris; Urteil vom 06.03.2001, KZR 32/98, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 17.05.2001, I ZR 189/99 - Feststellungsinteresse II , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 06.05.1993, I ZR 144/92 - Apothekerzeitschriften , Rn. 16 bei juris; Urteil vom 23.04.1991, X ZR 77/89, Rn. 7 bei juris; Urteil vom 19.11.1971, I ZR 72/70 - Cheri , Rn. 36 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Denn die Eintragung im Patentregister hat nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2013, 713 - Fräsverfahren), der der Senat folgt, keinen Einfluss auf die materielle Rechtslage.

    Für die Sachlegitimation im Verletzungsrechtsstreit ist daher nicht der Eintrag im Patentregister, sondern die materielle Rechtslage am Klagepatent maßgeblich (BGH, GRUR 2013, 713, 716 - Fräsverfahren; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.09.2013, Az.: I-2 U 19/09, BeckRS 2013, 1781; Urt. v. 19.09.2013, Az.: I-2 U 100/07, BeckRS 2013, 18737; Urt. v. 17.12.2015, Az.: I-2 U 30/10, BeckRS 2016, 03303).

    Ihr kommt im Rechtsstreit eine erhebliche Indizwirkung zu (BGH, GRUR 2013, 713, 717 - Fräsverfahren).

    Diese Zustimmungserklärung des bisherigen Inhabers begründet eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Eintragung des Rechtsübergangs im Patentregister die materielle Rechtslage zuverlässig wiedergibt (BGH, GRUR 2013, 713, 717 - Fräsverfahren).

    Angesichts dessen bedarf es in einem Verletzungsrechtsstreit regelmäßig keines weiteren Vortrages oder Beweisantritts, wenn sich eine Partei auf den aus dem Register ersichtlichen Rechtsstand beruft, solange nicht konkrete Anhaltspunkte ersichtlich sind oder vom Gegner aufgezeigt werden, aus denen sich die Unrichtigkeit ergibt (BGH, GRUR 2013, 713, 717 - Fräsverfahren).

    Der Vortrag, der eingetragene Inhaber habe das Patent nicht wirksam oder zu einem anderen Zeitpunkt erworben, erfordert demgegenüber in der Regel nähere Darlegungen dazu, woraus sich die Unwirksamkeit des eingetragenen Rechtsübergangs ergeben soll (BGH, GRUR 2013, 713, 717 - Fräsverfahren).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht