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   BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08   

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https://dejure.org/2010,7445
BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08 (https://dejure.org/2010,7445)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2010 - X ZR 71/08 (https://dejure.org/2010,7445)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - X ZR 71/08 (https://dejure.org/2010,7445)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 PatG, § 21 Abs 1 Nr 4 PatG, § 22 PatG
    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten Patentanspruchs bei einem mehrstufigen Verfahren zur Herstellung einer insbesondere zur Weiterverarbeitung als Nahrungsmittel geeigneten biologischen Substanz und Anforderungen an eine für die ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine hinreichende Offenbarung der Ausführbarkeit in einem Patentanspruch in Bezug auf Mengenangaben und Zutaten i.R.e. Verfahrens zur Herstellung eines Ersatzstoffes für bisher verwendete Milchprodukte und Milcheiweißprodukte in Nahrungsmitteln; ...

  • rewis.io

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten Patentanspruchs bei einem mehrstufigen Verfahren zur Herstellung einer insbesondere zur Weiterverarbeitung als Nahrungsmittel geeigneten biologischen Substanz und Anforderungen an eine für die ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten Patentanspruchs bei einem mehrstufigen Verfahren zur Herstellung einer insbesondere zur Weiterverarbeitung als Nahrungsmittel geeigneten biologischen Substanz und Anforderungen an eine für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 21 Abs. 1 Nr. 2 ,Nr. 4; PatG § 22
    Anforderungen an eine hinreichende Offenbarung der Ausführbarkeit in einem Patentanspruch in Bezug auf Mengenangaben und Zutaten i.R.e. Verfahrens zur Herstellung eines Ersatzstoffes für bisher verwendete Milchprodukte und Milcheiweißprodukte in Nahrungsmitteln; ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 21 Abs. 1 Nr. 2 ,Nr. 4 ; PatG § 22
    Anforderungen an eine hinreichende Offenbarung der Ausführbarkeit in einem Patentanspruch in Bezug auf Mengenangaben und Zutaten i.R.e. Verfahrens zur Herstellung eines Ersatzstoffes für bisher verwendete Milchprodukte und Milcheiweißprodukte in Nahrungsmitteln; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache, Verarbeitung von Kernen und Nüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Vielmehr genügt es, wenn dem Fachmann mit dem Patentanspruch ein generelles Lösungsschema an die Hand gegeben wird (Sen.Urt. v. 4.11.2008 - X ZR 154/05 Tz. 20) und er insoweit notwendige Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (Sen.Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223, 225 - Kupplungsvorrichtung II; Urt. v. 24.9.2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 185 - Blasenfreie Gummibahn I).

    Vielmehr genügt es regelmäßig den an eine Ausführbarkeit der Erfindung zu stellenden Anforderungen, wenn hierzu zumindest ein gangbarer Weg offenbart ist (Senat BGHZ 147, 306, 317 - Taxol; Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223, 225 - Kupplungsvorrichtung II; BGHZ 156, 179, 184 - Blasenfreie Gummibahn I), wie dies jedenfalls bei der Rezeptur nach der bevorzugten Ausführungsform des Streitpatents unstreitig der Fall ist.

    Dieser - wie ausgeführt - weit formulierte Erzeugnisanspruch erfasst auch eine im Stand der Technik bekannte Ausführungsform, was seiner Patentfähigkeit insgesamt entgegensteht (vgl. BGHZ 156, 179, 188 - Blasenfreie Gummibahn I; Benkard/Melullis, PatG 10. Aufl., § 3 PatG Rdn. 12, 41 f.; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 3 Rdn. 157).

  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Vielmehr genügt es, wenn dem Fachmann mit dem Patentanspruch ein generelles Lösungsschema an die Hand gegeben wird (Sen.Urt. v. 4.11.2008 - X ZR 154/05 Tz. 20) und er insoweit notwendige Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (Sen.Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223, 225 - Kupplungsvorrichtung II; Urt. v. 24.9.2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 185 - Blasenfreie Gummibahn I).

    Vielmehr genügt es regelmäßig den an eine Ausführbarkeit der Erfindung zu stellenden Anforderungen, wenn hierzu zumindest ein gangbarer Weg offenbart ist (Senat BGHZ 147, 306, 317 - Taxol; Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223, 225 - Kupplungsvorrichtung II; BGHZ 156, 179, 184 - Blasenfreie Gummibahn I), wie dies jedenfalls bei der Rezeptur nach der bevorzugten Ausführungsform des Streitpatents unstreitig der Fall ist.

  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 8/95

    "Polyäthylenfilamente"; Widerruf eines Patents

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Ob damit dieser hilfsweisen Verteidigung schon der Gesichtspunkt nachträglicher Erweiterung entgegensteht oder es sich, wie von der Beklagten vorgetragen, um einen Parameter handelt, welcher der beanspruchten Substanz quark- oder frischkäseähnlicher Konsistenz eigen ist und deshalb ausnahmsweise nachträglich in die Anspruchsfassung aufgenommen werden könnte (vgl. Sen.Beschl. v. 15.5.1997 - X ZB 8/95 - Polyäthylenfilamente; Bacher/Melullis in Benkard, PatG 10. Aufl., § 1 Rdn. 87 a.E.) kann dahinstehen.
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Ein dem Sachverhalt der Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (BGH, Urt. v. 25.2.2010 - Xa ZR 100/05 Tz. 23, GRUR 2010, 414) ähnlicher Fall ist hier nicht zu beurteilen.
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Vielmehr genügt es regelmäßig den an eine Ausführbarkeit der Erfindung zu stellenden Anforderungen, wenn hierzu zumindest ein gangbarer Weg offenbart ist (Senat BGHZ 147, 306, 317 - Taxol; Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223, 225 - Kupplungsvorrichtung II; BGHZ 156, 179, 184 - Blasenfreie Gummibahn I), wie dies jedenfalls bei der Rezeptur nach der bevorzugten Ausführungsform des Streitpatents unstreitig der Fall ist.
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Diese Formulierung des Patentanspruchs 13 als sog. Product-by-Process-Anspruch dient, wie das Patentgericht zutreffend erkannt hat und von den Parteien nicht in Abrede gestellt worden ist, allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels des Verfahrens hergestellt worden sind (vgl. Senat, BGHZ 122, 144, 155 - Tetraploide Kamille; Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 14 Rdn. 46).
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Die Merkmale sind durch Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Patentbeschreibung zu ermitteln (vgl. Sen.Urt. v. 19.06.2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband; Meier-Beck, FS König, 2003, S. 323, 331).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Das Gegenteil einer in diesem Sinne hinreichenden Offenbarung, für das im Nichtigkeitsprozess der Kläger die materielle Beweislast trägt (Sen.Urt. v. 11.5.2010 - X ZR 51/06, zur Veröffentlichung vorgesehen - Polymerisierbare Zementmischung), hat sich im Streitfall nicht ergeben.
  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
    Vielmehr genügt es, wenn dem Fachmann mit dem Patentanspruch ein generelles Lösungsschema an die Hand gegeben wird (Sen.Urt. v. 4.11.2008 - X ZR 154/05 Tz. 20) und er insoweit notwendige Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (Sen.Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223, 225 - Kupplungsvorrichtung II; Urt. v. 24.9.2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 185 - Blasenfreie Gummibahn I).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Diese Formulierung des Anspruchs als product-by-process-Anspruch dient allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der in Merkmal 3 geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1993 - X ZB 13/90, BGHZ 122, 144, 155 - Tetraploide Kamille; BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, Juris Rn. 23).
  • LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 4b O 67/10

    Händler darf patentierte Magnetowiderstands-Sensoren mit einem Schichtsystem für

    Vielmehr genügt es, wenn dem Fachmann mit dem Patentanspruch ein generelles Lösungsschema an die Hand gegeben wird und er insoweit notwendige Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urt. v. 08.06.2010, Az. X ZR 71/08, Tz. 39 m.w.N.).

    Vielmehr genügt es regelmäßig, wenn hierzu zumindest ein gangbarer Weg offenbart ist (BGH, Urt. v. 08.06.2010, Az. X ZR 71/08, Tz. 44).

    Für eine hinreichende und ausführbare Offenbarung ist aber nicht erforderlich, dass alle möglichen Ausführungsbeispiele einer allgemeinen technischen Lehre bereits im Prioritätszeitpunkt umgesetzt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2010, Az. X ZR 71/08, Tz. 44).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Dauerbackwaren mit

    In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

    Wie sich aus den Ausführungen unter 2 a) ergibt, dient die Formulierung eines Patentanspruchs als "product-by-process"-Anspruch zwar regelmäßig allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der im Patentanspruch geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung

    Der herangezogene Verfahrensweg dient vielmehr allein dazu, das gebrauchsmustergemäße Erzeugnis zu beschreiben (BGHZ 122, 144, 155 = GRUR 1993, 651; BGH, Urt. v. 8. Juni 2010, BeckRS 2010, 18946 - Patentfähigkeit eines Herstellungsverfahren einer Substanz als Nahrungs-, Körperpflege- und Reinigungsmittel).

    Welche dies sind, ist durch Auslegung der streitgegenständlichen Ansprüche unter Heranziehung der Beschreibung zu ermitteln (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband; BGH, Urt. v. 8. Juni 2010, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 5/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 29.09.‌; 2016, Az.: X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rz. 8; vgl. ferner BGH, LMuR 2010, 153 Rz. 23 = BeckRS 2010, 18946; BGH, GRUR 2015, 361 Rz. 9 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207, Rz. 57 - Dauerbackware; GRUR-RR 2020, 137, Rz. 112 - Bakterienkultivierung).
  • BPatG, 21.09.2010 - 3 Ni 12/09
    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH Urt. v. 8. Juni 2010, X ZR 71/08; BGH GRUR 1993, 651 -.

    O.; BGH a. a. O. -Trioxan; BGH Urt. v. 8. Juni 2010, X ZR 71/08 Tz. 23 letzter Satz) und damit ausnahmsweise einen Kategoriewechsel nach Patenterteilung ermöglicht.

  • BPatG, 11.05.2022 - 19 W (pat) 3/21

    Patentbeschwerdesache - "Optische Vorrichtung" - Zurückverweisung an das Deutsche

    5.1 Eine für die Ausführbarkeit einer mit einem Patent geschützten Lehre hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, juris, Rn. 39 und Orientierungssatz 2, m. w. N.).

    Vielmehr genügt es, wenn dem Fachmann mit dem Anspruch ein generelles Lösungsschema an die Hand gegeben wird und er insoweit notwendige Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 28. März 2017 - X ZR 17/15, juris, Rn. 23 m. w. N.; BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, juris, Rn. 39 sowie Orientierungssatz 2 m. w. N.).

  • BPatG, 11.03.2019 - 4 Ni 17/17

    Polymerschaum III

    Mit der Formulierung " obtainable by..." des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag durch "product-by-process"-Merkmale ist keine Festlegung auf die Einhaltung dieses Verfahrens zur Herstellung des Produkts verbunden, da derartige "product-by-process"-Merkmale regelmäßig lediglich der Definition des Erzeugnisses dienen, aber nicht selbst Gegenstand der geschützten Lehre sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Juni 2010, X ZR 71/08 - Substanz aus Kernen oder Nüssen; GRUR 1992, 375 - Tablettensprengmittel), was vorliegend zudem durch die Formulierung "obtainable by..." deutlich gemacht wird.
  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

    Ausführbar ist die Lehre vielmehr grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Sachansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (BGH GRUR 2015, 472 - Stabilisierung der Wasserqualität), oder dem Fachmann mit dem Patentanspruch ein generelles Lösungsschema an die Hand gegeben wird (BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08 m. w. N.) oder er die in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung verallgemeinert (BGH GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).
  • BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Bindungswirkung des Bundespatentgerichts

    Die unüberschaubare Breite des erteilten Patentanspruchs steht der Ausführbarkeit seiner Lehre nach den für das Nichtigkeitsverfahren geltenden Grundsätzen der "Taxol"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 813, 818) nicht entgegen, weil das Streitpatent dem Fachmann auf der Grundlage der Verfahrensführung und der Vorrichtung gemäß Figur 7 in der speziellen Ausgestaltung der zahlreichen Ausführungsbeispiele entsprechend viele konkrete Wege aufzeigt, wie er jedenfalls im Einzelfall Erzeugnisse herstellen kann, die auch die Maßgaben bzw. Auswahlregeln der Merkmale 1e, 8, 8.1 und 9 erfüllen, wobei es nicht darauf ankommt, ob dem Fachmann bereits andere Wege zur Durchführung zur Verfügung standen (vgl. auch BGH Urteil v. 8.6.2010 Az. X ZR 71/08, Rn. 39, 44, veröffentlicht in juris; vgl. auch BGH GRUR 2010, 916 - Klammernahtgerät; BGH GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12

    Patentrechtliches Eilverfahren: Product-by-process-Merkmale im

  • BPatG, 01.10.2019 - 4 Ni 23/17
  • BGH, 26.11.2013 - X ZR 96/10

    Verfahren zum Herstellen einer Schlitzwand im Boden als deutsches Patent i.R.e.

  • BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11

    Dichtungsring - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur

  • BPatG, 16.07.2019 - 4 Ni 3/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Seilgartensicherung zum Schutz von Personen

  • BPatG, 05.12.2018 - 6 Ni 67/16
  • BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
  • LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 168/11

    Polyamid-Formmasse

  • BPatG, 06.05.2010 - 3 Ni 60/08

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 14.07.2022 - 2 Ni 2/21
  • BPatG, 12.03.2021 - 6 Ni 4/20
  • BPatG, 06.11.2017 - 19 W (pat) 43/17
  • BPatG, 03.11.2021 - 19 W (pat) 32/20
  • BPatG, 12.08.2020 - 6 Ni 9/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wundreinigungseinrichtung" - Verwendung eines

  • BPatG, 07.08.2019 - 19 W (pat) 49/18

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Sensoreinrichtung" - zu den Erfordernissen

  • BPatG, 17.06.2019 - 19 W (pat) 104/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

  • BPatG, 06.03.2019 - 19 W (pat) 23/18

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Türschließer" - zur mangelnden

  • BPatG, 12.07.2017 - 19 W (pat) 30/17

    Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "Druckmittler, Membran

  • BPatG, 01.12.2015 - 21 W (pat) 37/13

    Grundlagen zur Ermittlung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit eines

  • LG Düsseldorf, 19.01.2012 - 4a O 156/07

    Regenschutzschiene ohne Endkappen

  • BPatG, 24.10.2011 - 9 W (pat) 308/05
  • BPatG, 15.10.2012 - 17 W (pat) 7/09
  • BPatG, 23.10.2019 - 19 W (pat) 7/19
  • BPatG, 05.11.2018 - 19 W (pat) 90/17
  • BPatG, 24.07.2017 - 19 W (pat) 11/17

    Patentfähigkeit des veröffentlichten Patents mit der Bezeichnung "Automatische

  • BPatG, 31.05.2017 - 19 W (pat) 28/17

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zur

  • LG Düsseldorf, 01.12.2011 - 4a O 139/10

    Oxid-Wendeschneidplatte

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