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   BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93   

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https://dejure.org/1995,2661
BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93 (https://dejure.org/1995,2661)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1995 - X ZR 71/93 (https://dejure.org/1995,2661)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1995 - X ZR 71/93 (https://dejure.org/1995,2661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsandrohung mit Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht - Behebung von Leckagen eines Schiffes als Mängelbeseitigung - Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bei Verweigerung der Nachbesserung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 634
    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2629 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 939
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93
    Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels, selbst noch im Prozeß, kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden (vgl. BGH NJW 1983, 1731, 1732 r. Sp.).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93
    Eine endgültige Weigerung liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, daß er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe (vgl. BGHZ 104, 6, 13) [BGH 16.03.1988 - VIII ZR 184/87].
  • RG, 10.12.1935 - VII 135/35

    1. Kennt der Besteller den Mangel im Sinne des § 640 Abs. 2 BGB. schon, wenn er

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93
    Das ist bei strikter Verweigerung der geschuldeten Nachbesserung der Fall (vgl. RGZ 149, 401, 403; Emmerich in MünchKomm. z. BGB, 3. Aufl. Rdn. 276 vor § 275), wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen die Mängelbeseitigung verweigert wird, und es auch bedeutungslos ist, ob die Weigerung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt (vgl. Thomas in Palandt, BGB, 54. Aufl. § 634 Rdn. 4; Soergel in MünchKomm. z. BGB, 2. Aufl. § 634 Rdn. 15).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Hierzu ist das gesamte Verhalten des Auftragnehmers zu würdigen, nicht zuletzt seine spätere Einlassung im Prozeß (RGZ 64, 294, 296; BGH, Urteile vom 22. November 1984 - VII ZR 287/82, ZfBR 1985, 79, 80; vom 28. März 1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940; vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 488/99, NJW-RR 2001, 383; zu § 326 BGB a.F.: BGH, Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 315/89, WM 1991, 1131, 1134).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Die Erklärung des Bestellers muß dem Unternehmer unmißverständlich verdeutlichen, daß er entscheiden muß, ob er die Folgen einer Verweigerung der Nachbesserung auf sich nehmen oder ob er sie durch eine fristgerechte Nachbesserung abwenden will (BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - VII ZR 210/82, BauR 1983, 258 = ZfBR 1983, 123; Urteil vom 28. März 1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99

    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks;

    Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels, selbst noch im Prozeß, kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden (Sen.Urt. v. 28.3.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Selbst ihr Schreiben vom 14. Juni 1991 enthielt weder eine Nachfristsetzung noch eine eindeutige Ablehnungsandrohung, wie sie erforderlich ist, um die Warnfunktion (vgl. hierzu Sen. Urt. v. 28.03.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940) zu erfüllen, welche diese Voraussetzung des § 326 Abs. 1 BGB bezweckt.
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01

    Baurecht: Risiken im Gebrauch können Werkmangel sein

    Es ist anerkannt, dass in dem wiederholten Bestreiten eines Mangels durch den Auftragnehmer eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegen kann, wodurch eine Nachfristsetzung überflüssig wird (BGH NJW-RR 1995, 939, 940; NZBau 2002, 611, 613 = NJW-RR 2002, 1533 = BGHReport 2003, 55).
  • BGH, 09.04.2002 - X ZR 228/00

    Geschäftsmäßigkeit der Einziehung einer abgetretenen Forderung

    Sowohl nach § 326 Abs. 1 als auch nach § 634 Abs. 1 BGB a.F. ist die Nachfristsetzung unter dem Gesichtspunkt der Erfüllungsverweigerung entbehrlich, wenn der Unternehmer die Erfüllung oder Nachbesserung so ernsthaft und endgültig verweigert, daß eine Nachfristsetzung sich als bloße sinnlose Förmlichkeit darstellen würde (BGHZ 105, 103, 105; Sen.Urt. v. 28.3.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940; Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., § 634 Rdn. 27/28).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 28 U 179/04

    Erfordernis der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Fahrzeugmangel

    Die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 Ziff. 1 BGB, an die strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH in NJW 1996, 1814 [sub II.2.]; NJW-RR 1995, 939 [940 sub I.3.c.]; NJW 1988, 1778 [1779 sub II.1.c.cc.]; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., BGB § 323 Rdn. 18 und § 281 Rdn. 4 m.w.N.) liegen nicht vor.

    Die Beklagte hat mit diesem in der Sache allerdings unzureichenden Angebot nicht "eindeutig zum Ausdruck gebracht, sie werde ihren Vertragspflichten zur sach- und fachgerechten Nachbesserung nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheinen lassen, dass sie sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe" (so BGH in NJW-RR 1995, 939 [940 sub I.3.c.]).

  • OLG Frankfurt, 02.07.2008 - 1 U 28/07

    Schadensersatz aus Ingenieurvertrag wegen fehlerhafter Brandschutzplanung

    Denn die Beklagte hat durch ihr gesamtes Verhalten zum Ausdruck gebracht, dass sie sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht zur Nachbesserung ihrer Brandschutzplanung hätte bewegen lassen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. März 1995, NJW-RR 1995, S. 939 ff., juris Rn. 34 f.).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96

    Hinzuziehung einer Gemeindeprüfungsanstalt als Sachverständiger; Beeidigung des

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Weigerung im Sinne des § 634 Abs. 2 BGB vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen werkvertraglichen Pflichten nicht nachkommen, und es deshalb ausgeschlossen erscheint, daß er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe (Sen.Urt. v. 28.03.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18

    Keine Fristsetzung, kein Vorschuss!

    (1) Dabei sind an die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.1995 - X ZR 71/93 -, NJW-RR 1995, 939, Tz. 34).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06

    Bau- und Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Bauplanungs- und Baumängeln im

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00

    Rechtsstellung des Käufers beim Werklieferungsvertrag; Rügeobliegenheit bei

  • OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00

    Anforderungen an den Schallschutz bei einer Doppelhaushälfte

  • OLG Koblenz, 27.04.2004 - 3 U 625/03

    Fristsetzung mit Ablehungsandrohung entbehrlich!

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 17 U 49/05
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