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   BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14   

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https://dejure.org/2015,36020
BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14 (https://dejure.org/2015,36020)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2015 - X ZR 74/14 (https://dejure.org/2015,36020)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - X ZR 74/14 (https://dejure.org/2015,36020)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 PatG, Art 69 EuPatÜbk
    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im Patentanspruch nicht erwähnte schwächer wirkende Maßnahme - Luftkappensystem

  • damm-legal.de

    Stärkere Wirkungsweise eines Patents umfasst auch die schwächere

  • IWW

    § 563 Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an zwei sich nur nur graduell unterscheidende Maßnahmen in einer Patentschrift zur Differenzierung des Patenanspruchs im Zusammenhang mit dem Blockieren und Drosseln eines Luftstroms; Erwähnung einer stärker wirkenden Maßnahme zur Bezugnahme dieser auf den ...

  • kanzlei.biz

    Zur Auslegung von Patentmerkmalen

  • rewis.io

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im Patentanspruch nicht erwähnte schwächer wirkende Maßnahme - Luftkappensystem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69; PatG § 14
    Anforderungen an zwei sich nur nur graduell unterscheidende Maßnahmen in einer Patentschrift zur Differenzierung des Patenanspruchs im Zusammenhang mit dem Blockieren und Drosseln eines Luftstroms; Erwähnung einer stärker wirkenden Maßnahme zur Bezugnahme dieser auf den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Stärkere Wirkungsweise eines Patents umfasst auch die schwächere

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bei Auslegung eines Patents kommt es auf den technischen Sinn unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung an

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei Auslegung eines Patents kommt es auf den technischen Sinn unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung an

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Technischer Sinn der verwendeten Begriffe bei Auslegung eines Patents entscheidend

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Luftkappensystem

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Technischer Sinn der verwendeten Begriffe bei Auslegung eines Patents entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 169
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Dieser Einwand ist nur bei einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln von Bedeutung (BGH, Urteil vom 29. April 1986 - X ZR 28/85, BGHZ 98, 12, 21 f. = GRUR 1986, 803, 805 f. - Formstein).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Maßgeblich sind dabei der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 72/05, BGHZ 172, 88 = GRUR 2007, 778 Rn. 14 - Ziehmaschinenzugeinheit I).
  • BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68

    Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft infolge Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Vielmehr ist der technische Sinngehalt des Anspruchs zu ermitteln, den der Fachmann dem Anspruchswortlaut beilegt (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2008, 779 Rn. 30 - Mehrgangnabe), wobei Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2016, 169 Rn. 16 - Luftkappensystem).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20

    Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit

    Handelt es sich bei dem auszulegenden Begriff um einen gebräuchlichen Allgemein- oder Fachbegriff, ist dieser regelmäßig auch in dem allgemeinen oder fachspezifischen Sinn zu verstehen (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 17).

    Die Divergenz zum allgemeinen Sprachgebrauch kann sich auch aus dem gebotenen funktionsorientierten Verständnis der Anspruchsmerkmale ergeben (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 18; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011, I-2 U 3/11, Rn. 27).

    Dementsprechend ist aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16

    Auslegung einer Lizenzvereinbarung hinsichtlich der Einbeziehung eines bestimmten

    Er wird deren Sinngehalt nicht nur aufgrund sprachlich-wissenschaftlicher Überlegungen bestimmen (BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; BGH GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Der Fachmann wird vielmehr, wie stets geboten, mittels einer funktionsorientierten Auslegung den technischen Sinngehalt des Merkmals im Kontext der Ansprüche eruieren (vgl. nur BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente).

    Selbst wenn der Fachmann das von der Beklagten dargetane Verständnis verinnerlicht haben sollte und davon auszugehen ist, dass in einem Patent regelmäßig Begriffe mit ihrem auf dem betreffenden Fachgebiet üblichen Inhalt verwendet werden (BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; OLG Düsseldorf I-15 U 95/16, Urt. v. 26.10.2017), bedarf es stets der Überprüfung, ob der allein maßgebliche technische Sinngehalt des Patentanspruchs vom allgemeinen Fachverständnis abweicht.

    Eine solche Abweichung ist nicht nur dann anzunehmen, wenn das jeweilige Patent explizit positive Anhaltspunkte für ein abweichendes Begriffsverständnis aufweist, sondern auch dann, wenn die maßgebliche Berücksichtigung der objektiven Aufgabe und Lösung des Klagepatents zu dem divergierenden Begriffsverständnis führt (BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem).

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