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   BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00   

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https://dejure.org/2003,2413
BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00 (https://dejure.org/2003,2413)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2003 - X ZR 76/00 (https://dejure.org/2003,2413)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - X ZR 76/00 (https://dejure.org/2003,2413)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Sachverständigengutachtens in Patentangelegenheiten - Vorrichtung zur Halterung von Geflügelkörpern - Auslegung eines Patentanspruchs - Verwirklichung von Klageschutzrechten

  • Judicialis

    ZPO § 144 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 144 Abs. 1
    "Geflügelkörperhalterung"; Anforderungen an die Sachaufklärung und die Hinzuziehung eines Sachverständigen in Patentsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patenterecht - Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 584 (Ls.)
  • GRUR 2004, 413
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00
    Nach den Grundsätzen, die der Senat hierzu entwickelt hat (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I), dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung von Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie der Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung.

    Eine Auslegung, die der Senat als solche selbst vornehmen bzw. überprüfen kann (Sen.Urt. v. 2.3.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube m.w.Nachw.) setzt jedoch Feststellungen voraus, wie der Fachmann die in den Patentansprüchen verwendeten Begriffe unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen versteht und welche konkreten Vorstellungen er mit ihnen verbindet (BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00
    Eine Auslegung, die der Senat als solche selbst vornehmen bzw. überprüfen kann (Sen.Urt. v. 2.3.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube m.w.Nachw.) setzt jedoch Feststellungen voraus, wie der Fachmann die in den Patentansprüchen verwendeten Begriffe unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen versteht und welche konkreten Vorstellungen er mit ihnen verbindet (BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse).

    Feststellungen über diese Grundlagen der Auslegung liegen im Bereich der Tatsachenfeststellungen des Tatrichters und binden im Revisionsverfahren (§ 561 Abs. 2 ZPO a.F.), soweit keine zulässigen und begründeten Revisionsangriffe erhoben sind (Sen.Urt. v. 2.3.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube).

  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00
    Nach den Grundsätzen, die der Senat hierzu entwickelt hat (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I), dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung von Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie der Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung.
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00
    Nach den Grundsätzen, die der Senat hierzu entwickelt hat (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I), dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung von Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie der Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung.
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 56/96

    Sammelförderer

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00
    Auf sachverständige Hilfe wird ein Gericht allerdings vor allem dann zurückgreifen müssen, wenn zweifelhaft und auf andere Weise nicht zu klären ist, wie der einschlägige Fachmann im Patentanspruch oder in der Beschreibung verwendete technische Begriffe versteht (Sen. Urt. v. 27.10.1998 - X ZR 56/96, NJW-RR 1999, 546, 548 - Sammelförderer).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00
    Vor allem wenn die Parteien ihren Standpunkt zum technischen Sachverhalt eingehend dargelegt und damit eine tragfähige Grundlage für eine eigene Beurteilung durch das Gericht geschaffen haben, kann sich die Hinzuziehung eines Sachverständigen erübrigen (vgl. hierzu Senat BGHZ 112, 140, 150 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - X ZR 76/00
    Nach den Grundsätzen, die der Senat hierzu entwickelt hat (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I), dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung von Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie der Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung.
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Gerade im Hinblick auf die Patentauslegung hat der Senat auch schon wiederholt ausgesprochen, dass hiermit unter anderem etwaige Unklarheiten behoben werden müssen (z.B. BGHZ 150, 149 - Schneidmesser I; Sen. Urt. v. 28.10.2003 - X ZR 76/00, GRUR 2004, 413 - Geflügelkörperhalterung).
  • BPatG, 04.06.2007 - 3 Ni 21/04
    Eine sachgerechte Bewertung dieser Frage erfordert neben fundierten Kenntnissen in dem hier betroffenen übergeordneten Fachgebiet organischchemischer Verbindungen mit biologischer Aktivität, insbesondere von Arzneimittelwirkstoffen, speziell solcher mit Wirkung auf das Zentralnervensystem, vor allem auch eine langjährige Patentpraxis und Erfahrung auf dem Gebiet des chemischen Stoffschutzes und des Verwendungsschutzes biologischer Wirkstoffe, die in dem fachkundig besetzten erkennenden Senat (vgl. BGH GRUR 1970, 408 - Anthradipyrazol; BGH GRUR 1978, 162 - 7-Chlor-6-demethyltetracyclin; BGH GRUR 2004, 413 - Geflügelkörperhalterung) zweifelsohne vorhanden sind.
  • LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 239/05

    Niederspannungs-Leistungsschalter

    Die Annahme von Äquivalenz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 511 [512]; 2004, 413 [415] - Geflügelkörperhalterung), insbesondere voraus, dass die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patent anspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertigen Lösung in Betracht zieht.
  • BPatG, 14.04.2015 - 3 Ni 7/14
    Hierbei kann ein Gericht auch dann auf sachverständige Hilfe zurückgreifen müssen, wenn zweifelhaft und auf andere Weise nicht zu klären ist, wie der einschlägige Fachmann im Patentanspruch (oder in der Beschreibung) verwendete technische Begriffe versteht, was allerdings von den Umständen des Einzelfalls abhängt und einen Ausnahmefall darstellt (vgl. BGH GRUR 2004, 413, 416 unter I.4.c) a. E. - Geflügelkörperhalterung), und vorliegend angesichts der wenig komplexen Tatfragen zur Auslegung des fraglichen Merkmals durch ein sachkundig besetztes Gericht nicht in Betracht gekommen ist.
  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 277/05

    Beschlag für Tablare als Schutzpatent

    Die Annahme von Äquivalenz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH - Kunststoffrohrteil, a.a.O.; GRUR 2004, 413 [415] - Geflügelkörperhalterung), insbesondere voraus, dass die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patent anspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der dem Gegenstand des Patentanspruchs gleichwertige Lösung in Betracht zieht.
  • LG Düsseldorf, 16.05.2006 - 4b O 208/05

    Verletzung eines Patentes betreffend Materialbearbeitungsbänder sowie

    Die Annahme von Äquivalenz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH - Kunststoffrohrteil, a.a.O.; GRUR 2004, 413 [415] - Geflügelkörperhalterung), insbesondere voraus, dass die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patent anspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der dem Gegenstand des Patentanspruchs gleichwertige Lösung in Betracht zieht.
  • LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 4b O 227/05

    Patent

    Die Annahme von Äquivalenz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Kunststoffrohrteil a.a.O.; GRUR 2004, 413 [415] - Geflügelkörperhalterung), insbesondere voraus, dass die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patent anspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der dem Patentanspruch gegenständlich gleichwertige Lösung in Betracht zieht.
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