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   BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14   

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https://dejure.org/2016,33630
BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14 (https://dejure.org/2016,33630)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2016 - X ZR 76/14 (https://dejure.org/2016,33630)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2016 - X ZR 76/14 (https://dejure.org/2016,33630)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, § 14 PatG
    Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für einen Fachmann - V-förmige Führungsanordnung

  • IWW

    Art. 69 EPÜ

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auffindbarkeit eines im Sinne des Merkmals der Erfindung gleichwirkenden Austauschmittels als gleichwirkend bei der Orientierung der Überlegungen eines Fachmanns

  • rewis.io

    Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für einen Fachmann - V-förmige Führungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69 Abs. 1; PatG § 14
    Auffindbarkeit eines im Sinne des Merkmals der Erfindung gleichwirkenden Austauschmittels als gleichwirkend bei der Orientierung der Überlegungen eines Fachmanns

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für einen Fachmann - V-förmige Führungsanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine andere Ausgestaltung der Erfindung für einen Fachmann "gleichwirkend"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Austauschbares Verschleißteil - Wann kann die Verletzung des Streitpatents verneint werden?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Austauschbares Verschleißteil - Wann kann die Verletzung des Streitpatents verneint werden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Merkmal der Erfindung gleichwirkendes Austauschmittel

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur äquivalenten Patentverletzung

Besprechungen u.ä.

  • dlapiper.com (Entscheidungsbesprechung)

    Neuste Entwicklungen der Äquivalenzrechtsprechung des BGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1254
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14
    Eine Verletzung des Streitpatents kann hiernach nur dann verneint werden, wenn die Überlegungen des Fachmanns, mit welchen er diese Ausgestaltung als gleichwirkend zu erkennen vermöchte, nicht am Sinn (Sinngehalt) der im Patentanspruch bezeichneten technischen Lehre orientiert wären und diese Ausgestaltung folglich aus fachmännischer Sicht nicht als gleichwertig (äquivalent) angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; Urteil vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14
    Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14
    Eine Verletzung des Streitpatents kann hiernach nur dann verneint werden, wenn die Überlegungen des Fachmanns, mit welchen er diese Ausgestaltung als gleichwirkend zu erkennen vermöchte, nicht am Sinn (Sinngehalt) der im Patentanspruch bezeichneten technischen Lehre orientiert wären und diese Ausgestaltung folglich aus fachmännischer Sicht nicht als gleichwertig (äquivalent) angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; Urteil vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß).
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14
    In einer solchen Konstellation ist die Einbeziehung von Äquivalenten zu der offenbarten Ausführungsform regelmäßig nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2016 - X ZR 29/15, GRUR 2016, 921 Rn. 53-61 - Pemetrexed [für BGHZ vorgesehen]).
  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

    Auszug aus BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14
    Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14
    Eine Verletzung des Streitpatents kann hiernach nur dann verneint werden, wenn die Überlegungen des Fachmanns, mit welchen er diese Ausgestaltung als gleichwirkend zu erkennen vermöchte, nicht am Sinn (Sinngehalt) der im Patentanspruch bezeichneten technischen Lehre orientiert wären und diese Ausgestaltung folglich aus fachmännischer Sicht nicht als gleichwertig (äquivalent) angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; Urteil vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20

    Flüssigkeitszufuhranordnung - Patentverletzungsverfahren: Prüfung von

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung; GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; BGHZ 211, 1 Rn. 49 - Pemetrexed; GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung; siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 30 ff - Wärmetauscher; GRUR 2021, 574 Rn. 39 f - Kranarm).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Überlegungen des Fachmanns, die ihm die Ersetzung eines wortsinngemäßen Merkmals durch ein abgewandeltes, aber im Zusammenhang der technischen Lehre des Patents gleichwirkendes Mittel erlauben, am Patentanspruch orientiert sind, kommt es im Zweifel weniger auf die räumlich-körperliche Ausgestaltung des Mittels als solche als vielmehr auf deren Funktion im Kontext der patentgemäßen Lehre an (BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 20 - V-förmige Führungsanordnung).

    An der Orientierung am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre fehlt es danach insbesondere, wenn ihr eine Auswahlentscheidung zu Gunsten der nach dem Anspruchswortlaut beanspruchten Lösung zu entnehmen ist (siehe dazu allgemein BGHZ 211, 1 Rn. 52 ff - Pemetrexed; BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 27 ff - V-förmige Führungsanordnung).

    Eine Auswahlentscheidung, die neben der wortsinngemäßen Lehre eine Erstreckung des Schutzbereichs auf eine als gleichwirkend auffindbare Abwandlung ausschließt, kann allerdings regelmäßig nicht mit der Begründung angenommen werden, der Patentinhaber habe sich mit der konkreten Formulierung des Merkmals auf eine dessen Wortsinn entsprechende Ausgestaltung, die sich auf eine bevorzugte Ausführung fokussiert, festgelegt, insbesondere wenn die Patentschrift andere mögliche gleichwirkende Ausgestaltung nicht offenbart (BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 27 ff - V-förmige Führungsanordnung).

    (4) Somit kann dahinstehen, ob insoweit sogar eine Auswahlentscheidung (im oben dargestellten, die Äquivalenz von vorneherein ausschließenden Sinn) gegen Dichtungsringe anzunehmen ist, weil die Beschreibung des Klagepatents - allerdings in anderem Zusammenhang - konkret gerade Dichtungsringe als eine von mehreren Möglichkeiten offenbart, eine bestimmte technische Wirkung zu erzielen (hier eine Dichtung zwischen benachbarten Bauteilen), jedoch nur die andere Möglichkeit, nämlich eine Nut zum dichtenden Eingriff, als Merkmal des ersten Adapters in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (siehe BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 27 mwN - V-förmige Führungsanordnung).

  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Der Grundsatz findet nur dann Anwendung, wenn das als äquivalent in Betracht gezogene Lösungsmittel in der Patentschrift ausdrücklich offenbart ist (vgl. BGH GRUR 2016, 1254 [BGH 23.08.2016 - X ZR 76/14] Rn. 28 - V-förmige Führungsanordnung).
  • LG München I, 14.10.2021 - 7 O 12732/20

    Auswahlentscheidung, Erfindung, Patent, Patentanspruch, Technik, Verletzung,

    Zum einen ist bereits jede Aufnahme eines Merkmals, das nicht vollkommen generisch ist, eine Konkretisierung und damit eine Form von Auswahl(-entscheidung) (BGH GRUR 2016, 1254 Rn. 23 - V-förmige Führungsanordnung; Meier-Beck, in: Kühnen, FS 80 Jahre Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf, 361 (373).

    Denn eine Auswahlentscheidung kann auch angenommen werden, wenn unabhängig von einem gewürdigten, gattungsbildenden Stand der Technik mehrere Möglichkeiten offenbart werden, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, aber nur eine davon in den Anspruch aufgenommen wird (BGH GRUR 2016, 1254 Rn. 27 f. - V-förmige Führungsanordnung).

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